VR 312

Turn- und Sportverein Oberschneiding e.V.

Amtsgericht Straubing · Bayern

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Oberschneiding

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Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Oberschneiding
Datenstand
2025-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-27 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Turn- und Sportverein Oberschneiding Oberschneiding

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
VR 312 Turn- und Sportverein Oberschneiding, Oberschneiding (Hirtenweg 38, 94363 Oberschneiding). Der Verein TC Oberschneiding e.V. mit dem Sitz in Oberschneiding (Amtsgericht Straubing VR 359) ist auf Grund des Ve…
Turn- und Sportverein Oberschneiding, Oberschneiding (Hirtenweg 38, 94363 Oberschneiding). Der Verein TC Oberschneiding e.V. mit dem Sitz in Oberschneiding (Amtsgericht Straubing VR 359) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 02.06.2006 und Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 02.06.2006 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 312 Turn- und Sportverein Oberschneiding, Oberschneiding (Hirtenweg 38, 94363 Oberschneiding). Der Verein TC Oberschneiding e.V. mit dem Sitz in Oberschneiding (Amtsgericht Straubing VR 359) ist auf Grund des Ve…
Turn- und Sportverein Oberschneiding, Oberschneiding (Hirtenweg 38, 94363 Oberschneiding). Der Verein TC Oberschneiding e.V. mit dem Sitz in Oberschneiding (Amtsgericht Straubing VR 359) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 02.06.2006 und Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 02.06.2006 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
VR 312 Turn- und Sportverein Oberschneiding, Oberschneiding (Hirtenweg 38, 94363 Oberschneiding). Der Verein TC Oberschneiding e.V. mit dem Sitz in Oberschneiding (Amtsgericht Straubing VR 359) ist auf Grund des Ve…
Turn- und Sportverein Oberschneiding, Oberschneiding (Hirtenweg 38, 94363 Oberschneiding). Der Verein TC Oberschneiding e.V. mit dem Sitz in Oberschneiding (Amtsgericht Straubing VR 359) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 02.06.2006 und Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 02.06.2006 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.