VR 421

Turn- und Sportverein Norf e.V. (TSV Norf e.V.)

Amtsgericht Neuss · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neuss-Norf

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Registerdaten

Sitz
Neuss-Norf
Datenstand
2025-01-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Turn- und Sportverein Norf ( TSV Norf ) Neuss-Norf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 421 Turn- und Sportverein Norf ( TSV Norf ), Neuss-Norf (c/o Dr. Hermann Josef Baaken, Macherscheider Str. 65, 41468 Neuss). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages…
Turn- und Sportverein Norf ( TSV Norf ), Neuss-Norf (c/o Dr. Hermann Josef Baaken, Macherscheider Str. 65, 41468 Neuss). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. März 2007 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 28. März 2007 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 3. Mai 2007 mit dem Tennis-Club Norf mit Sitz in Neuss (Amtsgericht Neuss, VR 1270) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.