HRB 39500
TS-Personaldienstleistung GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Pulsnitz
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Registerdaten
- Sitz
- Pulsnitz
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- TS Personaldienstleistung GmbH Pulsnitz
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 727/23 · TS-Personaldienstleistung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 727/23
- Wirksam am
- 02.09.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39500
Aktenzeichen: 542 IN 727/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS-Personaldienstleistung GmbH, Am Markt 10, 01896 Pulsnitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39500
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Skurnia
ergeht am 01.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 22.09.2026
11:15 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Der Insolvenzverwalter darf den potentiellen Anfechtungsanspruch gegenüber der Ostsächsischen Sparkasse in Höhe von 14.072,60 EUR aufgrund der entsprechenden Rückführung des dort geführten Kontokorrentkredites unter Ausschöpfung sämtlicher Instanzen gerichtlich geltend machen und im Rahmen des Rechtsstreites einen Vergleich zur Abgeltung des Anspruchs schließen.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 542 IN 727/23 · TS-Personaldienstleistung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 727/23
- Wirksam am
- 03.03.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39500
Aktenzeichen: 542 IN 727/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS-Personaldienstleistung GmbH, Am Markt 10, 01896 Pulsnitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39500
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Skurnia
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 09.04.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Marcello Di Stefano, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 542 IN 727/23 · TS-Personaldienstleistung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 727/23
- Wirksam am
- 14.11.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39500
Aktenzeichen: 542 IN 727/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS-Personaldienstleistung GmbH, Am Markt 10, 01896 Pulsnitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39500
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Skurnia
ergeht am 13.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 03.12.2024
10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
Es wird Zustimmung erteilt, dass die potentiellen Ansprüche gegen Herrn Thomas Skurnia im Rahmen des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren auf 700.000 EUR begrenzt werden
Es wird die Zustimmung zum außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan von Herrn Thomas Skurnia vom 10.10.2024 erteilt.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 542 IN 727/23 · TS-Personaldienstleistung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 727/23
- Wirksam am
- 28.02.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39500
Aktenzeichen: 542 IN 727/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS-Personaldienstleistung GmbH, Am Markt 10, 01896 Pulsnitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39500
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Skurnia
ergeht am 20.02.2024 nachfolgende Entscheidung:
Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Herrn Jens van Haß für die Ortrander Eisenhütte GmbH wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
EUR
Auslagen
EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
EUR
Gesamtbetrag
EUR
in Worten: EUR
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, nach Rechtskraft des Beschlusses die festgesetzten Beträge aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.07.2023 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 15.01.2024 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 73 Abs. 1 InsO.
Gemäß § 17 InsVV beträgt der Stundensatz für ein Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses 50 EUR bis 300 EUR.
Bei dem antragstellenden Ausschussmitglied handelt es sich um den Geschäftsführer der Ortrander Eisenhütte GmbH, der seine besonderen Kenntnisse in Insolvenz- und Sanierungsverfahren in den Gläubigerausschuss eingebracht hat. Das umfangreiche Verfahren mit einer Geschäftsfortführung rechtfertigt den beantragten Stundensatz i.H.v. 150 EUR.
In Verbindung mit den geleisteten Stunden ergibt sich eine Vergütung in Höhe von 8 h x 150,00 EUR = EUR.
Die Erstattung von Auslagen wurde nicht beantragt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
oder bei dem
Landgericht Dresden
Lothringer Str. 1
01069 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 542 IN 727/23 · TS-Personaldienstleistung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 727/23
- Wirksam am
- 18.01.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39500
Aktenzeichen: 542 IN 727/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS-Personaldienstleistung GmbH, Am Markt 10, 01896 Pulsnitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39500
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Skurnia
ergeht am 04.12.2023 nachfolgende Entscheidung:
Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Frau Kerstin Steinbach für Bundesagentur für Arbeit Chemnitz wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
EUR
Auslagen
EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
EUR
Gesamtbetrag
EUR
in Worten: EUR
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, nach Rechtskraft des Beschlusses die festgesetzten Beträge aus der verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.07.2023 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 02.11.2023 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 73 Abs. 1 InsO.
Gemäß § 17 InsVV beträgt der Stundensatz für ein Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses EUR bis EUR.
Bei dem antragstellenden Ausschussmitglied handelt es sich um eine Mitarbeiterin der Bundesagentur für Arbeit, welche als erste facjkraft für Insolvenzgeld-Refinanzierung zuständig ist. Das umfangreiche Verfahren mit einer Geschäftsfortführung rechtfertigt den beantragten Stundensatz i.H.v. EUR.
In Verbindung mit den geleisteten Stunden ergibt sich eine Vergütung in Höhe von 10,5 H x EUR = EUR.
Die Erstattung von Auslagen wurde nicht beantragt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 542 IN 727/23 · TS-Personaldienstleistung GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 542 IN 727/23
- Wirksam am
- 03.07.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39500
Aktenzeichen: 532/542 IN 727/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS-Personaldienstleistung GmbH, Am Markt 10, 01896 Pulsnitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39500
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Skurnia
ergeht am 01.07.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.07.2023 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Marcello Di Stefano
DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt Rechtsanwälte lnsolvenzverwalter PartG mbB
Kaitzer Straße 18
01069 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 202551 76
Telefon mobil: 0172 138 7777
Telefax: 0351 314107 51
Email geschäftlich: info@diligens-rechtsanwaelte.de
Website: www.diligens.rechtsanwaelte.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 20.07.2023 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Donnerstag, 31.08.2023, 10:00 Uhr, Saal C301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
6.Gemäß §67 InsO wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus
a. Bundesagentur für Arbeit, im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten durch Frau Kerstin Steinbach, Heinrich Lorenzstraße 20, 09120 Chemnitz
-für die Gläubiger mit den höchsten Forderungen und für die Arbeitnehmer-
b. Ortrander Eisenhütte GmbH, vertr. d.d. GF Jens van Haß, Königsbrücker Straße 10 - 12, 01990 Ortrand
-für die absonderungsberechtigten Gläubiger-
c. Rechtsanwalt Philipp Brück, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Vorhaler Straße 21, 58989 Ha gen
-für die Kleingläubiger-.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 39500 HRB 39500: TS-Personaldienstleistung GmbH, Pulsnitz, Am Markt 10, 01896 Pulsnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 30.001,00 EUR zum Zweck der Ü…
HRB 39500 HRB 39500: TS Personaldienstleistung GmbH, Pulsnitz, Am Markt 10, 01896 Pulsnitz. Neue Firma: TS-Personaldienstleistung GmbH.
HRB 39500 HRB 39500: TS Personaldienstleistung GmbH, Pulsnitz, Am Markt 10, 01896 Pulsnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2003 zuletzt geändert am 19.03.2014. Die Gesellschafter…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.