HRB 11650
TriPorTech GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
An der Trave 20 a, 23923 SelmsdorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Selmsdorf
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 30.12.2014
- Datenstand
- 2026-01-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christian Schell
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
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Abrufstand 2026-01-18 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
ist die Erforschung, Produktion und Vermarktung von Spezialchemikalien (in erster Linie Porphyrine), die in der Chemisch-, Pharmazeutischen Forschung und Industrie eingesetzt werden, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge im Sinne von §§ 291, 292 AktG, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen und Interessengemeinschaften einzugehen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 581 IN 254/14 · TriPorTech GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 581 IN 254/14
- Wirksam am
- 17.09.2026
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 11650
In dem Insolvenzverfahren d.
TriPorTech GmbH, An der Trave 20a, 23923 Selmsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Christian Schell
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 11650
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 25.11.2026 bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen und Anträge, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 198973,36 Euro zu berücksichtigen. Zur Verteilung steht ein Betrag von ca. 38765,82 Euro zur Verfügung. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
-
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 09.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 581 IN 254/14 · TriPorTech GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 581 IN 254/14
- Wirksam am
- 17.09.2026
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 11650
In dem Insolvenzverfahren d.
TriPorTech GmbH, An der Trave 20a, 23923 Selmsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Christian Schell
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 11650
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 198973,36 Euro zu berücksichtigen. Zur Verteilung steht ein Betrag von ca. 38765,82 Euro zur Verfügung.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 09.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 581 IN 254/14 · TriPorTech GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 581 IN 254/14
- Wirksam am
- 17.09.2026
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 11650
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TriPorTech GmbH, An der Trave 20a, 23923 Selmsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Christian Schell
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 11650
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 03.09.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.Die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) beträgt BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 70 % wegen des Mehraufwandes durch die unvollständige und unzureichende Buchhaltung, die schwierige Informationsbeschaffung, die aufwendige Aufarbeitung von Unterlagen und Ermittlung von Sachverhalten und den Auslandsbezug. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 03.09.2026 wird Bezug genommen.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf den 1,7-fachen Regelsatz und damit auf den Betrag von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für übertragene Zustellungen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 09.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11650 HRB 11650:TriPorTech GmbH, Selmsdorf, An der Trave 20 a, 23923 Selmsdorf.Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (581 IN 254/14) vom 16.12.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren…
Insolvenzbekanntmachung 581 IN 254/14 · TriPorTech GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 581 IN 254/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 11650
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 581 IN 256/13 · TriPorTech GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 581 IN 256/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 11650
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11650 HRB 11650:TriPorTech GmbH, Selmsdorf, An der Trave 20 a, 23923 Selmsdorf.Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (581 IN 256/13) vom 05.12.2013 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben.
HRB 11650 TriPorTech GmbH, Selmsdorf, An der Trave 20 a, 23923 Selmsdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Schwerin (581 IN 256/13) vom 15.11.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt .
Insolvenzbekanntmachung 581 IN 256/13 · TriPorTech GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 581 IN 256/13
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 11650
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 11650 TriPorTech GmbH, Selmsdorf, An der Trave 20 a, 23923 Selmsdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2005 Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2013 hat die Änderung des Ge…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.