HRB 7086

Triple A Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft

Amtsgericht Regensburg · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Adlerstr. 96a, 93326 Abensberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Abensberg
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
28.04.2021
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Abwickler(in)

Miriam Egger

Baldham

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den/die Abwickler vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Vermittlung von Kapitalanlagen aller Art, die Annahme von Anlageaufträgen und die Vermögensverwaltung, Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, ausgenommen Depot- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft darf auch erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne von § 34 c GewO tätigen, sofern hierfür die Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt. Die Gesellschaft darf darüberhinaus keine Geschäfte tätigen, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Insbesondere dürfen keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) vom 30.06.93, dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAAG) vom 14.01.1970, dem Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile vom 28.07.1989 (AuslInvstmG), dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungen vom 17.12.1986 und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ausgeübt werden.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 54 IN 671/13 · Triple A Vermögensverwaltung AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
54 IN 671/13
Wirksam am
23.08.2023
Registerbezug
Regensburg, HRB 7086
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

54 IN 671/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Triple A Vermögensverwaltung AG, Adlerstraße 96 a, 93326 Abensberg, vertreten durch den Vorstand Egger Miriam
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 7086
- Schuldnerin -

Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters für die Durchführung der Nachtragsverteilung wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne Beträge) und Beschlussbegründung:

Die Vergütung des Rechtsanwalts Dr. Stefan Debus, Schwanthalerstraße 32, 80336 München, für die Durchführung der Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO wird wie folgt festgesetzt: XXX

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 13.07.2023.

Die Vergütung für die Nachtragsverteilung ist unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 InsVV).

Das Insolvenzgericht erachtet 25 % der Regelvergütung für angemessen aber auch ausreichend.
Ausgehend von einem Wert des nachträglich zu verteilenden Vermögens von XXX EUR beträgt die Vergütung gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung). 25 % der Regelvergütung entsprechen somit XXX EUR.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 17.08.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 54 IN 671/13 · Triple A Vermögensverwaltung AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
54 IN 671/13
Wirksam am
26.07.2023
Registerbezug
Regensburg, HRB 7086
54 IN 671/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Triple A Vermögensverwaltung AG, Adlerstraße 96 a, 93326 Abensberg, vertreten durch den Vorstand Egger Miriam, geboren am XX.XX.XXXX, Espertstr. 6, 84094 Elsendorf
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 7086
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für eine Nachtragsverteilung beantragt. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Regensburg eingesehen werden. Der Insolvenzschuldner und die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit hierzu binnen zwei Wochen ab wirksamer Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 21.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7086 Triple A Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft, Abensberg, Adlerstr. 96a, 93326 Abensberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 17.02.2014 (Az. 54 IN 671/13…
Triple A Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft, Abensberg, Adlerstr. 96a, 93326 Abensberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 17.02.2014 (Az. 54 IN 671/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 671/13 · Triple A Vermögensverwaltung AG · Insolvenzgericht Regensburg
Insolvenzgericht
Regensburg
Aktenzeichen
4 IN 671/13
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Regensburg, HRB 7086

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7086 Triple A Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft, Abensberg (Abensberg). Die Hauptversammlung vom 26.08.2005 hat die Änderung des §2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Di…
Triple A Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft, Abensberg (Abensberg). Die Hauptversammlung vom 26.08.2005 hat die Änderung des §2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Vermittlung von Kapitalanlagen aller Art, die Annahme von Anlageaufträgen und die Vermögensverwaltung, Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, ausgenommen Depot- und Bankgeschäfte. Die Gesellschaft darf auch erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne von § 34 c GewO tätigen, sofern hierfür die Erlaubnis der zuständigen Behörde vorliegt. Die Gesellschaft darf darüberhinaus keine Geschäfte tätigen, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Insbesondere dürfen keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) vom 30.06.93, dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAAG) vom 14.01.1970, dem Gesetz über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile vom 28.07.1989(AuslInvstmG), dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungen vom 17.12.1986 und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ausgeübt werden.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.