HRB 31962

tricontes Augsburg GmbH

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Augsburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
11.01.2024
Datenstand
2025-10-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Dirk Scholand

Bochum

einzelvertretungsberechtigt

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-31

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Call-Center Dienstleistungen für Produkte und Dienstleistungen aller Art. Sonstige Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67h IN 41/23 · tricontes Augsburg GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 41/23
Wirksam am
02.09.2026
Registerbezug
Augsburg, HRB 31962
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 41/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 31962 eingetragenen tricontes Augsburg GmbH, Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Scholand

wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Der Sonderverwalter hat zu prüfen, ob der zwischen der Insolvenzschuldnerin und dem Insolvenzverwalter in seiner Eigenschaft über die Vermögen der

- tricontes360 Verwaltung Hamburg GmbH (67g IN 27/23),
- tricontes360 Hamburg GmbH (67g IN 28/23),
- tricontes360 Hof GmbH (67g IN 30/23),
- tricontes360 Neubrandenburg (67g IN 31/23),
- tricontes360 Frankfurt Oder GmbH (67g IN 32/23),
- tricontes360 Itzehoe GmbH (67g IN 33/23),
- tricontes360 Bremerhaven GmbH (67g IN 34/23),
- tricontes360 Münster GmbH (67g IN 35/23),
- tricontes360 Augsburg (67g IN 36/23),
- tricontes360 Gera GmbH (67g IN 37/23),
- tricontes360 Rügen GmbH (67g IN 38/23),
- tricontes360 München GmbH (67g IN 42/23),
- tricontes360 GmbH (67g IN 44/23)

(alle AG Hamburg - Insolvenzgericht)

zur endgültigen Regelung über gruppeninterne Insolvenzforderungen zu vereinbarende Abtretungs- und Saldierungsvertrag angemessen ist, diese nötigenfalls nachzuverhandeln und anzupassen sowie dann ggf. für die Schuldnerin abzuschließen.

Gründe:
Die gerichtliche Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist zulässig, wenn und soweit der allgemein bestellte Insolvenzverwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann (vgl. Bericht des Rechtsausschusses, Bundestags-Drucksache 12/7302, zu § 77 RegE-InsO, zitiert nach Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, 1994, Bd. I, S. 596).
Ein solcher Fall liegt hier vor.

Nach bereits erfolgter Saldierung bestehen innerhalb der Konzerngruppe von dem bereits hierfür bestellten Sonderinsolvenzverwalter angemeldete und vom Insolvenzverwalter geprüfte Intercompany-Forderungen. Die zugrunde liegenden Leistungsbeziehungen sind äußerst vielfältig und bestehen sowohl zwischen den einzelnen Tochter- und Enkelgesellschaften als auch der Konzernmutter. Dies würde bei den Verfahrensabschlüssen zu einer fortwährenden Spirale an Nachtragsverteilungen führen, was die Abschlüsse nicht nur erheblich verzögern, sondern auch die Verfahrenskosten jeweils erheblich erhöhen würde.
Zur Vermeidung erscheint es daher sachgerecht, die Forderungen so zu bündeln, dass nur noch eine einheitliche Verteilung von oben nach unten stattfindet.
Da der Insolvenzverwalter nicht auf beiden Seiten der von ihm in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der jeweils anderen Insolvenzschuldnerinnen mit der hiesigen Insolvenzschuldnerin auftreten kann, ist ein Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.

In diesem Bereich hat er allein die Stellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67h IN 41/23
Amtsgericht Hamburg, 31.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67h IN 41/23 · tricontes Augsburg GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 41/23
Wirksam am
22.12.2025
Registerbezug
Augsburg, HRB 31962
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 41/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 31962 eingetragenen tricontes Augsburg GmbH, Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Scholand,

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 07.02.2023 bis zum 01.04.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 221.448,93 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx EUR zu. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 70 % und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.12.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B428 eingesehen werden.

67h IN 41/23
Amtsgericht Hamburg, 20.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67h IN 41/23 · tricontes Augsburg GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 41/23
Wirksam am
03.04.2023
Registerbezug
Augsburg, HRB 31962
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 41/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 31962 eingetragenen tricontes Augsburg GmbH, Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Scholand

Geschäftszweig: Erbringung von Call-Center Dienstleistungen für Produkte und Dienstleistungen aller Art u.a.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2023, um 16:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.05.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am

Mittwoch, 26.04.2023, 11:10 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung, gfs. an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 160, 162, 163 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 21.06.2023, 10:55 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg,
4. Etage, Sitzungssaal B405.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.05.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

67h IN 41/23
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67h IN 41/23 · tricontes Augsburg GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 41/23
Wirksam am
07.02.2023
Registerbezug
Augsburg, HRB 31962
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 41/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 31962 eingetragenen tricontes Augsburg GmbH, Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Scholand

Geschäftszweig: Erbringung von Call-Center Dienstleistungen für Produkte und Dienstleistungen aller Art u.a.

ist am 07.02.2023, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 41/23
Amtsgericht Hamburg, 07.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 31962 HRB 31962: tricontes Augsburg GmbH, Augsburg, Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Gumpp, Klaus, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 31962: tricontes Augsburg GmbH, Augsburg, Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Gumpp, Klaus, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 31962 HRB 31962: tricontes Augsburg GmbH, Augsburg, Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Burmeister, Sven, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 31962: tricontes Augsburg GmbH, Augsburg, Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Burmeister, Sven, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 31962 HRB 31962: tricontes Augsburg GmbH, Augsburg, Lise-Meitner-Straße 5, 86156 Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Burmeister, Sven, Ham…
HRB 31962: tricontes Augsburg GmbH, Augsburg, Lise-Meitner-Straße 5, 86156 Augsburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Proviantbachstraße 30, 86153 Augsburg. Bestellt: Geschäftsführer: Burmeister, Sven, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Rochell, Rudolf Franz Philipp, Schönenberg-Kübelberg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gumpp, Klaus, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Scholand, Dirk, Bochum, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 31962 HRB 31962: tricontes Augsburg GmbH, Augsburg, Lise-Meitner-Straße 5, 86156 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Thiem, Christoph, München, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer…
HRB 31962: tricontes Augsburg GmbH, Augsburg, Lise-Meitner-Straße 5, 86156 Augsburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Thiem, Christoph, München, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Gumpp, Klaus, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Scholand, Dirk, Bochum, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 31962 HRB 31962: tricontes Augsburg GmbH, Augsburg, Lise-Meitner-Straße 5, 86156 Augsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2018 hat die Änderung des § 2 Ziff. 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung be…
HRB 31962: tricontes Augsburg GmbH, Augsburg, Lise-Meitner-Straße 5, 86156 Augsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2018 hat die Änderung des § 2 Ziff. 1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Call-Center Dienstleistungen für Produkte und Dienstleistungen aller Art. Sonstige Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.
Neueintragungen
HRB 31962 HRB 31962: tricontes Augsburg GmbH, Augsburg, Lise-Meitner-Straße 5, 86156 Augsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2017 h…
HRB 31962: tricontes Augsburg GmbH, Augsburg, Lise-Meitner-Straße 5, 86156 Augsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2017 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'tricontes Solutions GmbH', und Sitz, bisher München, Amtsgericht München HRB 229312) der Satzung beschlossen. Neue Geschäftsanschrift wie vorstehend. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Unternehmen jeglicher Art sowie Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Vertretung von Gesellschaften. Rechtliche oder steuerliche Beratung ist nicht Gegenstand. Die Gesellschaft erbringt gegen Entgelt Dienstleistungen für verbundene Unternehmen und Dritte, insbesondere in Bezug auf Vertrieb, Ablauforganisation und technische Infrastrukturausstattung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Gumpp, Klaus, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Scholand, Dirk, Bochum, *XX.XX.XXXX; Thiem, Christoph, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.