HRB 10119

Trendteam Verwaltungs-GmbH

Amtsgericht Paderborn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Finkenstraße 8 - 10, 32839 Steinheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Steinheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
11.04.2024
Datenstand
2025-01-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Marko Harraß

Erfurt

einzelvertretungsberechtigt
Geschäftsführer(in)

Ralf Müller

Steinheim

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-01-05

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Übernahme von Verwaltungsaufgaben für andere Gesellschaften, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung der Trendteam GmbH & Co. KG als deren Komplementärin. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 160 IN 165/25 · Trendteam Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
160 IN 165/25
Wirksam am
03.12.2025
Registerbezug
Paderborn, HRB 10119
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 165/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10119 eingetragenen Trendteam Verwaltungs-GmbH, Finkenstraße 8-10, 32839 Steinheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Müller, Rotdornweg 11, 32839 Steinheim und Herrn Marko Harraß, Rückertstraße 13, 99096 Erfurt

Geschäftszweig: Die Übernahme von Verwaltungsaufgaben für andere Gesellschaften usw.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.12.2025, um 13:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 03.02.2026.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

160 IN 165/25
Essen, 02.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 160 IN 165/25 · Trendteam Verwaltungs-GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
160 IN 165/25
Wirksam am
07.10.2025
Registerbezug
Paderborn, HRB 10119
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 165/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10119 eingetragenen Trendteam Verwaltungs-GmbH, Finkenstraße 8-10, 32839 Steinheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Müller, Rotdornweg 11, 32839 Steinheim und Herrn Marko Harraß, Rückertstraße 13, 99096 Erfurt

Geschäftszweig: Die Übernahme von Verwaltungsaufgaben für andere Gesellschaften usw.

ist am 07.10.2025, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

160 IN 165/25
Amtsgericht Essen, 07.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10119 HRB 10119: Trendteam Verwaltungs-GmbH, Steinheim, Finkenstraße 8 - 10, 32839 Steinheim. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaf…
HRB 10119: Trendteam Verwaltungs-GmbH, Steinheim, Finkenstraße 8 - 10, 32839 Steinheim. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) beschlossen.
Neueintragungen
HRB 10119 Trendteam Verwaltungs-GmbH, Steinheim, Finkenstraße 8 - 10, 32839 Steinheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2011. Geschäftsanschrift: Finkenstraße 8 - 10, 32839 Steinhe…
Trendteam Verwaltungs-GmbH, Steinheim, Finkenstraße 8 - 10, 32839 Steinheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2011. Geschäftsanschrift: Finkenstraße 8 - 10, 32839 Steinheim. Gegenstand: Die Übernahme von Verwaltungsaufgaben für andere Gesellschaften, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung der Trendteam GmbH & Co. KG als deren Komplementärin. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Müller, Ralf, Steinheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.