HRB 20016
TREND-STORE shop creation GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kraftsbucher Straße 10, 91171 GredingGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Greding
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 16.12.2020
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- new store shop creation gmbh Greding
Gegenstand des Unternehmens
die Projektierung, die Planung, die Herstellung und der Handel von Gebäudeeinrichtungen, insbesondere Ladeneinrichtungen, sowie der Handel mit Gestaltungselementen für Innen- und Außenanlagen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 81/20 · TREND-STORE shop creation GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 81/20
- Wirksam am
- 07.12.2023
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 20016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TREND-STORE shop creation GmbH, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding, vertreten durch den Geschäftsführer Ruppenthal Martin Richard
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20016
- Schuldnerin -
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.10.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.757.915,32 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 190 %.Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes durch folgende Zuschläge:
- Betriebsfortführung 45 %
- Erstellung Finanz- und Ertragsplanung 5 %
- Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten 22,5 %
- Sicherstellung der Liquidität der Finanzierung der Betriebsfortführung
unechter Massekredit 17,5 %
Zahlungszielverkürzungen 3,5 %
Zahlungszusagen gegenüber Lieferanten 7,5 %
- Implementierung betriebswirtschaftlicher Kontrollinstrumente 7,5 %
- Insolvenzspezifische Auftragsnachkalkulation 12,5 %
- Arbeitnehmerangelegenheiten
Insolvenzgeldvorfinanzierung 30 %
Ermittlung der Arbeitsverhältnisse/Prüfung der Sozialdaten i.S.d. KSchG 5%
Betriebliche Altersvorsorge 15 %
- Erhalt der Arbeitsplätze 3,5 %
- Implementierung eines M&A Prozesses 25%
Die beantragten Zuschläge betragen insgesamt 199,50 % der Regelvergütung. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter jedoch Zuschläge von insgesamt 190 % der Regelvergütung.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.10.2023 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 190 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters war das Honorar der StB Baar & Partner mbB in Höhe von BETRAG EUR in Abzug zu bringen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 81/20 · TREND-STORE shop creation GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 81/20
- Wirksam am
- 30.10.2023
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 20016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TREND-STORE shop creation GmbH, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding, vertreten durch den Geschäftsführer Ruppenthal Martin Richard
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20016
- Schuldnerin -
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.10.2023 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 20.11.2023 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.10.2023 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 20.11.2023 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 81/20 · TREND-STORE shop creation GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 81/20
- Wirksam am
- 06.04.2021
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 20016
In dem Verfahren über den Antrag
TREND-STORE shop creation GmbH, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding,
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppenthal Martin Richard, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20016
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Robert Wild,
Westring 38, 91154 Roth, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des
vorläufigen Gläubigerausschusses vom 27.08.2020.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine
Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 12,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG
EUR festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 81/20 · TREND-STORE shop creation GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 81/20
- Wirksam am
- 16.02.2021
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 20016
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TREND-STORE shop creation GmbH, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding,
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppenthal Martin Richard, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20016
- Schuldnerin -
Aufgrund des Schreibens des Insolvenzverwalters vom 04.11.2020 wird zur
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über nachfolgenden Abstimmungspunkt
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt:
Die Gläubigerversammlung beschließt, dass der vom Gericht eingesetzte
Gläubigerausschuss nicht länger beibehalten werden soll.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.03.2021 Einwendungen
gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser
Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Nürnberg, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 15.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20016 HRB 20016: TREND-STORE shop creation GmbH, Greding, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ruppenthal, Martin Richard, Langenpreising, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Girg, Ma…
HRB 20016 HRB 20016: TREND-STORE shop creation GmbH, Greding, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.04.2020 (Az. IN 81/20) das I…
Insolvenzplan IN 81/20 · TREND-STORE shop creation GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 81/20
- Wirksam am
- 01.04.2020
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 20016
In dem Verfahren über den Antrag d.
TREND-STORE shop creation GmbH, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding,
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppenthal Martin Richard, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20016
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: die Projektierung, die Planung, die Herstellung und der Handel
von Gebäudeeinrichtungen, insbesondere Ladeneinrichtungen, sowie der Handel mit
Gestaltungselementen für Innen- und Außenanlagen.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2020 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Joachim Exner
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 29.04.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.06.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens gegebenenfalls widerrufen
werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten mündlichen Gläubigerversammlung
eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern:
|Bundesagentur für Arbeit,
Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg
vertreten durch Herrn Hubert Jank
|Herr Thomas Harbrecht, Friedensallee 254, 2276 Hamburg
|Herr Robert Wild, Westring 38, 91154 Roth
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 29.01.2020 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 81/20 · TREND-STORE shop creation GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 81/20
- Wirksam am
- 29.01.2020
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 20016
In dem Verfahren über den Antrag d.
TREND-STORE shop creation GmbH, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding,
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppenthal Martin Richard, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20016
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 29.01.2020 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Joachim Exner,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)9512850, Telefax: +49
(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20016 HRB 20016: TREND-STORE shop creation GmbH, Greding, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Hilz, Christian, Hausham, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Ruppenthal, Ma…
HRB 20016 HRB 20016: TREND-STORE shop creation GmbH, Greding, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding. Prokura erloschen: Regensburger, Michael, Greding, *XX.XX.XXXX.
HRB 20016 HRB 20016: TREND-STORE shop creation GmbH, Greding, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten…
HRB 20016 HRB 20016: TREND-STORE shop creation GmbH, Greding, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten…
HRB 20016 TREND-STORE shop creation GmbH, Greding, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kratzer, Hermann, Greding, OT Heimbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 20016 TREND-STORE shop creation GmbH, Greding, Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Hilz, Christian, Hausham, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen d…
HRB 20016 TREND-STORE shop creation GmbH, Greding (Kraftsbucher Straße 10, 91171 Greding). Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 2 (Gegenstand). Neuer Untern…
HRB 20016 TREND-STORE shop creation GmbH, Greding (Kraftsbucherstr. 10, 91171 Greding). Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stamm…
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