HRB 22413
Trauthwein GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gerätehausweg 2, 31303 BurgdorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Burgdorf
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 23.01.2023
- Datenstand
- 2025-10-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Anneliese Trauthwein
Burgdorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Trauthwein Industrievertretungen GmbH Burgdorf
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung eigener Produkte (Brücken- und Straßenentwässerungstechnik, Schachtabedeckungen, Gebäudeentwässerung, Abscheidetechnik), Vertrieb und Verkauf, gleich welcher Art und die damit in Zusammenhang stehenden Betätigungsfelder.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 35 IN 141/22 · Trauthwein GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 141/22
- Wirksam am
- 19.02.2026
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22413
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 18.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 141/22 · Trauthwein GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 141/22
- Wirksam am
- 24.01.2025
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22413
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Trauthwein GmbH, Gerätehausweg 2, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22413),
vertreten durch:
Anneliese Trauthwein, Gerätehausweg 2, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV) - ermäßigter Betrag
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von Valtier, Uhlemeyerstraße 9/11, 30175 Hannover, Tel.: 0511/1231050, Fax: 0511/12310599, E-Mail: info@insotreu.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen
G r ü n d e:
Nach der Vorschrift der §§ 63, 64, 65 InsO hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen gesetzlichen Anspruch auf Festsetzung der angemessenen Vergütung, deren Bemessung sich aus §§ 1 ff. InsVV ergibt. Der Insolvenzverwalter erhält hiernach eine sich an der Insolvenzmasse orientierende Staffelvergütung.
Der vergütungsrelevante Wert lt. Schlussrechnung beträgt 60.648,94 Euro; die Regelgebühr demgemäß 20.668,72 Euro.
Hiervon erhält der vorläufigen Insolvenzverwalters gem, § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO
25 % , mithin 5167,18 Euro.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wegen der durchgeführten Betriebsfortführung vom 13.12.2023 bis 10.01.2024 eine Erhöhung der Gebühr um 12% beantragt.
Zuschläge sind einheitlich auf den Regelsatz nach § 2 InsVV zu beziehen12 % von 20.668,72 ergeben einen Betrag in Höhe von 2480,25 Euro.
Dieser Zuschlag wird nach Art und Umfang der Tätigkeit als angemessen angesehen und war daher festzusetzten .
Die beantragte Auslagenpauschale war gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zu gewähren.
Zusätzlich zu den festgesetzten Beträgen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer von derzeit 19 % zu bewilligen.
Der (vorläufige) Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen mit Schreiben vom 09.09.2024/ 15.01.2025 beantragt.
Diesem Antrag war voll umfänglich stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 23.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 141/22 · Trauthwein GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 141/22
- Wirksam am
- 27.09.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22413
Es wird Termin im schriftlichen Verfahren zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
30.10.2023.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 ,162 InsO); und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin als übertragende Sanierung an die Trautwein Entwässerungstechnik GmbH (HRB 208939 AG Hildesheim ) zu einem Kaufpreis von 50.000 Euro
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Gifhorn, 26.09.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 141/22 · Trauthwein GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 141/22
- Wirksam am
- 16.01.2023
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22413
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Immo Hamer von Valtier, Schiffgraben 20, 30159 Hannover, Tel.: 0511/1231050, Fax: 0511/12310599, E-Mail: info@insotreu.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.02.2023 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 17.03.2023.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.02.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (17.03.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Gifhorn, 13.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 141/22 · Trauthwein GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 141/22
- Wirksam am
- 28.12.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22413
Trauthwein GmbH, Gerätehausweg 2, 31303 Burgdorf (AG Hildesheim, HRB 22413),
vertreten durch:
1. Anneliese Trauthwein, Gerätehausweg 2, 31303 Burgdorf, (Geschäftsführerin),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte der Vertreterin zu 1.:
Rechtsanwalt Claus-Henning Hübner, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg,
wird der Beschluss vom 13.12.2022 wie folgt berichtigt:
Statt 13.12.2023 muss es richtig heißen: 13.12.2022
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund eines Schreibfehlers.
Zieseniß
Richter am Amtsgericht
Amtsgericht Gifhorn, 28.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 141/22 · Trauthwein GmbH · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 141/22
- Wirksam am
- 14.12.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 22413
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 13.12.2022
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HRB 22413 HRB 22413: Trauthwein GmbH, Burgdorf, Gerätehausweg 2, 31303 Burgdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Trauthwein, Hans-Jürgen, Burgdorf.
HRB 22413 HRB 22413: Trauthwein GmbH, Burgdorf, Gerätehausweg 2, 31303 Burgdorf. Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziff 1 und mit ihr die Änderung des Unt…
HRB 22413 HRB 22413:Trauthwein GmbH, Burgdorf, Im Langen Mühlenfeld 53, 31303 Burgdorf.Änderung zur Geschäftsanschrift: Gerätehausweg 2, 31303 Burgdorf.
HRB 22413 HRB 22413:Trauthwein Industrievertretungen GmbH, Burgdorf, Im Langen Mühlenfeld 53, 31303 Burgdorf.Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr…
HRB 22413 Trauthwein Industrievertretungen GmbH, Burgdorf (Im Langen Mühlenfeld 53, 31303 Burgdorf). Die Gesellschafterversammlung hat am 23.01.2007 beschlossen, das Stammkapital von EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EU…
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