HRB 381299
transtec Aktiengesellschaft
aktuell 35 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Reutlingen
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Registerdaten
- Sitz
- Reutlingen
- Datenstand
- 2024-03-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- transtec Computersystemvertriebs Aktiengesellschaft Tübingen
- transtec Aktiengesellschaft Tübingen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 25 IN 127/17 · transtec AG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 25 IN 127/17
- Wirksam am
- 03.12.2025
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 381299
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
transtec AG, Gerhard-Kindler-Straße 8, 72770 Reutlingen, vertreten durch die Vorstände Thomas Bandik und Mario Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 381299
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 5.270.407,34 EUR steht ein Betrag von ca. 1.176.138,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 07.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 25 IN 127/17 · transtec AG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 25 IN 127/17
- Wirksam am
- 03.07.2024
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 381299
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
transtec AG, Gerhard-Kindler-Straße 8, 72770 Reutlingen, vertreten durch die Vorstände Thomas Bandik und Mario Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 381299
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 280 - 299 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 15.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 25 IN 127/17 · transtec AG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 25 IN 127/17
- Wirksam am
- 13.02.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 381299
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
transtec AG, Gerhard-Kindler-Straße 8, 72770 Reutlingen, vertreten durch die
Vorstände Thomas Bandik, geboren am XX.XX.XXXX, Ohldörp 59, 24783 Rendsburg und
Mario Kuhn, geboren am XX.XX.XXXX, Niederes Feld 4, 72664 Kohlberg
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 381299
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Sachwalters wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 07.05.2018.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Sachwaltung unterliegenden
Vermögenswert in Höhe von .. EUR auszugehen. Dieser errechnet sich aus den
Massegegenständen abzüglich der mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstände.
Da sich der Sachwalter mit der Abwicklung des Mietverhältnisses, der Verwertung
der dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenstände sowie der Abrechnung des
Pfandrechts in erheblicher Weise befasst hatte, wurde dessen Wert mit ..€
hinzugerechnet. Ebenso wurde das zur Sicherung übereignete Bankguthaben über
..-€ hinzugerechnet, da der Sachwalter sich hiermit ebenfalls in erheblicher
Weise befasst hatte.
Dem vorl. Sachwalter wurden Zuschläge über insgesamt 50% zugebilligt:
30% für die Betriebsfortführung ohne entsprechende Massemehrung im
vorläufigenVerfahren (Umsatz 4,2Mio., 80 Mitarbeiter, mehrere ausländ.
Tochtergesellschaften, hohe Anzahl von 2500 Buchungsvorgängen,)
5% für Insolvenzgeldvorfinanzierung und Begleitung der Arbeitnehmermassnahmen
(80 Mitarbeiter)
5% für den Mehraufwand durch die Zusammenarbeit mit dem vorläufigen
Gläubigerausschuss (Abstimmung aller wesentlichen Massnahmen, Teilnahme an den
Ausschusssitzungen und Protokollfertigung)
5% für das Aushandeln von Verwertungsvereinbarungen mit den Banken und
Lieferantenpools sowie Gewährung eines unechten Massekredits
5% wegen Auslandsbezugs (zahlreiche ausländ. Geschäftspartner,
Tochtergesellschaften in der Schweiz, Großbritannien, Frankreich und den
Niederlanden)
Es war somit eine Vergütung vorläufiger Sachwalter in Höhe von insgesamt 75%,
also über .. EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Sachwalter entstandene Auslagenpauschale in Höhe von.. EUR
war festzusetzen. Der Sachwalter hat von einer Geltendmachung seiner Kosten für
die übertragenen Zustellungen abgesehen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV auch hierauf in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 07.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 381299 HRB 381299: transtec Aktiengesellschaft, Reutlingen, Gerhard-Kindler-Str. 8, 72770 Reutlingen. Prokura von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG gelöscht bei: Hohl, Michael, Unterensingen, *XX.XX.XXXX; Seidel, …
HRB 381299 HRB 381299: transtec Aktiengesellschaft, Reutlingen, Gerhard-Kindler-Str. 8, 72770 Reutlingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Tübingen, 25 IN 127/…
Insolvenzbekanntmachung 25 IN 127/17 · transtec AG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 25 IN 127/17
- Wirksam am
- 28.07.2017
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 381299
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
25 IN 127/17
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
transtec AG, vertreten durch die Vorstände Thomas Bandik, geboren am XX.XX.XXXX
und Mario Kuhn, geboren am XX.XX.XXXX, Gerhard-Kindler-Straße 8, 72770
Reutlingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 381299
- Schuldnerin -
-
hat der Insolvenzverwalter am 27.07.2017 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 Satz 2 InsO.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 28.07.2017, vertreten durch die
Vorstände Thomas Bandik, geboren am XX.XX.XXXX und Mario Kuhn, geboren am
XX.XX.XXXX, Gerhard-Kindler-Straße 8, 72770 Reutlingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 381299
- Schuldnerin -
-
hat der Insolvenzverwalter am 27.07.2017 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 Satz 2 InsO.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 28.07.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 25 IN 127/17 · transtec AG · Insolvenzgericht Tübingen
- Insolvenzgericht
- Tübingen
- Aktenzeichen
- 25 IN 127/17
- Wirksam am
- 27.07.2017
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 381299
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
transtec AG, vertreten durch die Vorstände Thomas Bandik, geboren am XX.XX.XXXX
und Mario Kuhn, geboren am XX.XX.XXXX, Gerhard-Kindler-Straße 8, 72770
Reutlingen
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 381299
- Schuldnerin -
-
1. Das am 04.05.2017 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
27.07.2017 um
09.00 Uhr eröffnet.
2. Die durch Beschluss vom 04.05.2017 angeordente vorläufige Eigenverwaltung
wird
aufgehoben, nachdem die Schuldnerin den Antrag auf Eigenverwaltung mit
Schreiben vom 24.07.2017 zurückgenommen hat, § 272 Abs. 1 Ziffer 3 InsO.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle
Paulinenstaße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 238890
Telefax: 0711 23889200
Email: insolvenzverwalterleichtle@schubra.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 25.08.2017 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
05.09.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung
Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung
einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 26.09.2017
10:00 Uhr
Sitzungssaal E 1.01, EG, Schulberg 14, Amtsgericht Tübingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 26.09.2017
10:00 Uhr
Sitzungssaal E 1.01, EG, Schulberg 14, Amtsgericht Tübingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
-
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 27.07.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 381299 HRB 381299: transtec Aktiengesellschaft, Reutlingen, Gerhard-Kindler-Str. 8, 72770 Reutlingen. Bestellt als Vorstand: Bandik, Thomas, Osterrönfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Vorsta…
HRB 381299 HRB 381299: transtec Aktiengesellschaft, Reutlingen, Gerhard-Kindler-Str. 8, 72770 Reutlingen. Prokura erloschen: Speidel, Daniel Reinhard, Mössingen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Vöhringer, Martin, Sonne…
HRB 381299 HRB 381299: transtec Aktiengesellschaft, Reutlingen, Gerhard-Kindler-Str. 8, 72770 Reutlingen. Der Aufsichtsrat hat am 01.11.2016 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Aufgrund der in d…
HRB 381299 HRB 381299: transtec Aktiengesellschaft, Reutlingen, Gerhard-Kindler-Str. 8, 72770 Reutlingen. Bestellt als Vorstand: Kuhn, Mario, Kohlberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Kuhn,…
HRB 381299 HRB 381299: transtec Aktiengesellschaft, Reutlingen, Gerhard-Kindler-Str. 8, 72770 Reutlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kuhn, Mario, Kohlberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 381299 HRB 381299:transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Gerhard-Kindler-Str. 8, 72770 Reutlingen.Die Hauptversammlung vom 16.07.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma, Sitz) und § 4 (Grundkapital) beschlo…
HRB 381299 HRB 381299:transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Gerhard-Kindler-Str. 8, 72770 Reutlingen.Der Aufsichtsrat hat am 02.06.2015 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Aufgrund der in der S…
HRB 381299 HRB 381299:transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen.Änderung der Geschäftsanschrift: Gerhard-Kindler-Str. 8, 72770 Reutlingen.
HRB 381299 HRB 381299:transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen.Die Gesellschaft hat am 17.07.2014 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die Niederschrift über die or…
HRB 381299 HRB 381299:transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2014 die Gesellschaft …
HRB 381299 HRB 381299:transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen.Die Gesellschaft hat am 08.05.2014 den Verschmelzungsvertrag vom 07.05.2014 zwischen "Lynx IT-Systeme GmbH", Tübingen (Amts…
HRB 381299 HRB 381299:transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen.Prokura erloschen: Poggioli, Marco, Tübingen, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Hartl, Maritta, geb. Ziegele, Kernen im Remst…
HRB 381299 HRB 381299:transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen.Die Gesellschaft hat am 24.04.2014 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 381299 transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen. Prokura erloschen: Schneider, Josef, Burladingen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Teichmann, Klaus,…
HRB 381299 transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen. Die Gesellschaft hat am 10.07.2012 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 381299 transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen. Prokura erloschen: Vöhringer, Martin, Sonnenbühl, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Poggioli, Marco, …
HRB 381299 transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen. Die Hauptversammlung vom 28.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) und § 9 (Vertretung der Gesellschaft) beschlos…
HRB 381299 transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Hartl, Maritta, geb. Ziegele, Kernen im Remstal, *XX.XX.XXXX.
HRB 381299 transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen.Die Hauptversammlung vom 24.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung), § 16 (Teilnahme u…
HRB 381299 transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Vöhringer, Martin, Sonnenbühl, *XX.XX.XXXX.
HRB 381299 transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen.Bestellt als Vorstand: Bahde, Hans-Jürgen, Böhl-Iggelheim, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Vorstand: Gaiser, Julius, Tübingen, *XX.XX.XXXX; Qu…
HRB 381299 transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen.Prokura erloschen: Leineweber, Michael, Dorsten, *XX.XX.XXXX.
HRB 381299 transtec Aktiengesellschaft, Tübingen, Waldhörnlestr. 18, 72072 Tübingen.Die Hauptversammlung vom 09.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital, bedingtes Kapital) durch Streichung von Absatz …
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