HRB 21222
Transportservice Linke GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bendorf
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Registerdaten
- Sitz
- Bendorf
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Transportservice Linke GmbH Koblenz
- Transportservice Linke GmbH Weißenthurm
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 21 IN 168/19 · Transportservice Linke GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 168/19
- Wirksam am
- 07.05.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21222
Dieter-Trennheuser-Straße 12, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRB 21222), vertr. d.:
Rüdiger Theis, Johannesberg 46, 35396 Gießen, (Geschäftsführer), wird die
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters auf
xxx €
und der Auslagensatz auf
xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. 10.815,77 €
insgesamt auf xxx € festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
im Insolvenzantragsverfahren besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten.
Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 InsVV Art,
Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu
berücksichtigen.
Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im
einzelnen verweist § 10 InsVV auf die insoweit für den Insolvenzverwalter
geltenden Vorschriften unter §§ 1-9 InsVV und ordnet deren entsprechende
Anwendung an.
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich gem. 11 Abs. 1
i.V.m. § 1 InsVV nach dem Wert des Vermögens, auf das sich die Tätigkeit des
Insolvenzverwalters tatsächlich erstreckt hat. Berechnungsgrundlage ist somit
für den vorläufigen Insolvenzverwalter der Wert des insgesamt verwalteten
materiellen wie immateriellen Vermögens, dass seiner Tätigkeit während der
vorläufigen Insolvenzverwaltung zugrunde lag (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster,
Vergütung im Insolvenzverfahren InsVV/ VergVO, München, 1999, 2. Auflage, § 11
InsVV RN 39).
Aus dem vorgelegten Bericht nach § 156 InsO mit der entsprechenden
Vermögensübersicht ergibt sich ein zu verwaltendes Vermögen in Höhe von
1.054.896,00 €. Dieser Wert ist nachfolgend Berechnungsgrundlage.
Da § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV für den Regelfall auf einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung des Insolvenzverwalters abstellt, ist zunächst auf die oben
dargelegten Berechnungsgrundlage die sog. fiktive Insolvenzverwaltervergütung
zu ermitteln.
Nach § 2 Abs. 1 InsVV errechnet sich danach die Regelvergütung für den
Insolvenzverwalter wie folgt:
Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus 25.000,00
€
10.000,00 €
25 % aus 25.000,00
€
6.250,00 €
7 % aus 200.000,00
€
14.000,00 €
3 % aus 250.000,00
€
7.500,00 €
2 % aus 554.896,00
€
11.097,92 €
Summe:
48.847,92 €
Im vorliegenden Insolvenzantragsverfahren wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander
Jüchser am 26.11.2019 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Darüber hinaus wurde kein Allgemeines Verfügungsverbot mit Übergang der
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis angeordnet.
Bereits für den Fall der Sicherung und Inbesitznahme der Vermögensgegenstände
der Schuldnerin durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter ohne zusätzlichen
Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist nach der Begründung des
Verordnungsgebers zur InsVV entsprechend der früheren Regelvergütung für einen
Sequester einen Regelbruchteil von 25 % anzunehmen.
Für die durchgeführte vorläufige Insolvenzverwaltung sind folgende
vergütungserhöhende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
a) 35 % der Regelvergütung als Zuschlag für die Betriebsfortführung
b) 20 % der Regelvergütung als Zuschlag für die Vorfinanzierung des
Insolvenzgeldes und Abwicklung der Arbeitsverhältnisse
c) 35 % der Regelvergütung als Zuschlag für Sanierungsbemühungen / M & A-
Prozess.
Hierfür ist ein Erhöhungsfaktor von 90 % der Regelvergütung gerechtfertigt.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Erhöhungskriterien wird daher für das
vorliegende Insolvenzantragsverfahren ein Bruchteil von 25 % zzgl. einem
Zuschlag von 90% der fiktiven Verwaltervergütung für angemessen angesehen.
Somit ergibt sich eine Vergütung für die vorläufige Verwaltung in Höhe von xxx
€.
Nach §§ 11, 10,8 Abs. 3 InsVV kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach
seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz
fordern, der im 1. Jahr 15 %, danach 10 % der oben berechneten gesetzlichen
Vergütung, höchtstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monat der Dauer der
Tätigkeit des vorläufigen Verwalters beträgt.
Danach errechnet sich unter Berücksichtigung der Dauer des
Insolvenzantragsverfahrens ( 3 Monate) vorliegend die Auslagenpauschale von xxx
€.
Die berechnete Vergütung sowie die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
sind nach §§ 11,10,7 InsVV um die darauf entfallende Umsatzsteuer in Höhe von
derzeit 19 % zu erhöhen. Dies ergibt ein Betrag von xxx €.
Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 05.05.2020
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 168/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21222 HRB 21222: Transportservice Linke GmbH, Bendorf, Dieter-Trennhäuser-Straße 12, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 21 IN 168/19 · Transportservice Linke GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 168/19
- Wirksam am
- 05.02.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21222
Dieter-Trennheuser-Straße 12, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRB 21222), vertr. d.:
Rüdiger Theis, Johannesberg 46, 35396 Gießen, (Geschäftsführer), ist am
01.02.2020 um 14:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -,
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729,
E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://
www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.04.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 04.05.2020.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.04.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (04.05.2020), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 04.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 168/19 · Transportservice Linke GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 168/19
- Wirksam am
- 26.11.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21222
Dieter-Trennheuser-Straße 12, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRB 21222), vertr. d.:
Rüdiger Theis, Johannesberg 46, 35396 Gießen, (Geschäftsführer), wird heute, am
26.11.2019 um 10:55 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die
vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet.
Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei
Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-
9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://
www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2.
Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 26.11.2019,
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 168/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 168/19 · Transportservice Linke GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 168/19
- Wirksam am
- 20.11.2019
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21222
über das Vermögen der Transportservice Linke GmbH, Dieter-Trennheuser-Straße
12, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRB 21222),
vertreten durch:
Rüdiger Theis, Johannesberg 46, 35396 Gießen, (Geschäftsführer),
wird heute, am 19.11.2019 um 11:21 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2
InsO der Schuldnerin allgemein verboten, Gegenstände ihres Vermögens zu
veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot).
Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 19.11.2019
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 168/19
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21222 HRB 21222: Transportservice Linke GmbH, Weißenthurm, Hafenstraße 14, 56575 Weißenthurm. Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit …
HRB 21222 HRB 21222: Transportservice Linke GmbH, Weißenthurm, Hafenstraße 14, 56575 Weißenthurm. Nicht mehr Geschäftsführer: Linke, Virginia Anna Maria, Bendorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 21222 HRB 21222: Transportservice Linke GmbH, Weißenthurm, Hafenstraße 14, 56575 Weißenthurm. Nach Wohnortwechsel weiterhin: Geschäftsführer: Theis, Rüdiger, Gießen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit de…
HRB 21222 HRB 21222:Transportservice Linke GmbH, Weißenthurm, Hafenstraße 14, 56575 Weißenthurm.Bestellt als Geschäftsführer: Linke, Virginia Anna Maria, Bendorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 21222 HRB 21222:Transportservice Linke GmbH, Koblenz, August-Horch-Straße 5-7, 56070 Koblenz.Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit i…
HRB 21222 Transportservice Linke GmbH, Koblenz, August-Horch-Straße 5-7, 56070 Koblenz. Nicht mehr Geschäftsführer: Linke, Kerstin, Koblenz, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Theis, Rüdiger, Haiger, *XX.XX.XX…
HRB 21222 Transportservice Linke GmbH, Koblenz, Im Wolfsangel 50 A, 56070 Koblenz.Geschäftsanschrift: August-Horch-Straße 5-7, 56070 Koblenz.
HRB 21222 Transportservice Linke GmbH, Koblenz, Im Wolfsangel 50 A, 56070 Koblenz.Geschäftsanschrift: Im Wolfsangel 50 A, 56070 Koblenz. Änderung des Familiennamens infolge Heirat : Geschäftsführer: Linke, Kerstin, Ko…
HRB 21222 Transportservice Linke GmbH, Koblenz (Im Wolfsangel 50 A, 56070 Koblenz). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.07.2008. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführ…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.