HRA 30491
Transporte JUNG Spedition e.K.
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hainweg 9, 67677 Enkenbach-AlsenbornGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Enkenbach-Alsenborn
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 14.02.2020
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Michael Jung
Enkenbach-Alsenborn
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-25 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-30 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1 IN 118/19 · Jung, Michael Alexander · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 118/19
- Wirksam am
- 15.04.2026
- Registerbezug
- Kaiserslautern, HRA 30491
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 14.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 1 IN 118/19 · Jung, Michael Alexander · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 118/19
- Wirksam am
- 10.12.2024
- Registerbezug
- Kaiserslautern, HRA 30491
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 01.11.2019 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 10.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 1 IN 118/19 · Jung, Michael Alexander · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 118/19
- Wirksam am
- 05.11.2024
- Registerbezug
- Kaiserslautern, HRA 30491
Amtsgericht Kaiserslautern, 05.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 118/19 · Jung, Michael Alexander · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 118/19
- Wirksam am
- 25.08.2020
- Registerbezug
- Kaiserslautern, HRA 30491
Jung, Haselheckerstraße 2, 67677 Enkenbach-Alsenborn, firmierend unter:
Transporte Jung Spedition e.K. , HRA 30491, Hainweg 9, Enkenbach-Alsenborn (AG
Kaiserslautern, HRA 30491),
wird Frau Rechtsanwältin Dr. Franziska Hackenberg, Augustaanlage 62-64, 68165
Mannheim, zur
Sonderinsolvenzverwalterin hinsichtlich folgendem Wirkungskreis bestellt:
Prüfung der von dem Insolvenzverwalter Olaf Spiekermann, in seiner Eigenschaft
als Insolvenzverwalter der Hans Grub Logistik GmbH, zum hiesigen Verfahren
angemeldeten Forderung (Tabelle Nr.78).
G r ü n d e :
Bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Spiekermann liegt hinsichtlich der
Prüfung der Tabelle Nr.78 eine Interessenkollision vor. Es war daher ein
Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.
Hinsichtlich der Geeignetheit der Frau Rechtsanwältin Dr. Hackenberg bestehen
keinerlei Bedenken.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
-Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer
Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf
den Eingang bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr.
24, 67655 Kaiserslautern ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 24.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 118/19 · Jung, Michael Alexander · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 118/19
- Wirksam am
- 06.04.2020
- Registerbezug
- Kaiserslautern, HRA 30491
Jung, Haselheckerstraße 2, 67677 Enkenbach-Alsenborn, firmierend unter:
Transporte Jung Spedition e.K. , HRA 30491, Hainweg 9, Enkenbach-Alsenborn (AG
Kaiserslautern, HRA 30491), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf
Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/432928-0, Fax:
0621/432928-27, Internet: mannheim@brinkmann-partner.de, www.
brinkmann-partner.de dem Gericht gegenüber folgende Erklärung gem. § 35
Abs. 2 InsO angezeigt:
Der Schuldner übt eine selbstständige Tätigkeit mit dem Betrieb "Transporte
Jung Spedition e.K., (HRA 30491)" aus. Das betriebene Gewerbe im Bereich
Speditions- und Transportunternehmen sowie der Lagerlogistik wird von dem
Insolvenzverwalter mit Wirkung zum 01.04.2020 aus der Insolvenzmasse
freigegeben.
Einnahmen aus dieser Tätigkeit gehören nicht zur Insolvenzmasse. Die aus der
selbstständigen Tätigkeit resultierenden Verbindlichkeiten können nicht im
Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 03.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 118/19 · Jung, Michael Alexander · Insolvenzgericht Kaiserslautern
- Insolvenzgericht
- Kaiserslautern
- Aktenzeichen
- 1 IN 118/19
- Wirksam am
- 06.11.2019
- Registerbezug
- Kaiserslautern, HRA 30491
67677 Enkenbach-Alsenborn, firmierend unter: Transporte Jung Spedition e.K. ,
HRA 30491, Hainweg 9, Enkenbach-Alsenborn (AG Kaiserslautern, HRA 30491), ist
am 01.11.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64,
68165 Mannheim, Tel.: 0621/432928-0, Fax: 0621/432928-27, Internet:
mannheim@brinkmann-partner.de, www. brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.01.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 06.02.2020, 09:00 Uhr, Saal 8,
Amtsgericht, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des
Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
-Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 05.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 30491 HRA 30491:Transporte JUNG Spedition e.K., Enkenbach-Alsenborn, Hainweg 9, 67677 Enkenbach-Alsenborn.(Gegenstand ist der Betrieb eines Gütertransportunternehmens mit Spedition, Logistik und Handel). Einzelkau…
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