HRB 96034

Transport und Erdbewegung Kubicz GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kerpen

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Registerdaten

Sitz
Kerpen
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70d IN 205/24 · Transport und Erdbewegung Kubicz GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70d IN 205/24
Wirksam am
30.04.2026
Registerbezug
Köln, HRB 96034
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 205/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96034 eingetragenen Transport und Erdbewegung Kubicz GmbH, Alfred-Nobel-Straße 81 - 91, 50169 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kubicz-Schaffrath, Alfred-Nobel-Str. 81 - 91, 50169 Kerpen

ist am 30.04.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

70d IN 205/24
Amtsgericht Köln, 30.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70d IN 205/24 · Transport und Erdbewegung Kubicz GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70d IN 205/24
Wirksam am
14.11.2024
Registerbezug
Köln, HRB 96034
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 205/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96034 eingetragenen Transport und Erdbewegung Kubicz GmbH, Alfred-Nobel-Straße 81 - 91, 50169 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kubicz-Schaffrath, Alfred-Nobel-Str. 81 - 91, 50169 Kerpen

Geschäftszweig: ist der Transport von Schuttgütern, Erdbewegungen, der Abbruch und Abriss von Gebäuden sowie der Tiefbau

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.11.2024, um 09:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Pferdsbruchfeld 14, 50170 Kerpen, Telefon: 02273 60 147-66, Fax: 02273 60147-67.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 10.02.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

70d IN 205/24
Köln, 11.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70d IN 205/24 · Transport und Erdbewegung Kubicz GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70d IN 205/24
Wirksam am
19.09.2024
Registerbezug
Köln, HRB 96034
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 205/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 96034 eingetragenen Transport und Erdbewegung Kubicz GmbH, Alfred-Nobel-Straße 81 - 91, 50169 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Kubicz-Schaffrath, Alfred-Nobel-Str. 81 - 91, 50169 Kerpen

Geschäftszweig: ist der Transport von Schuttgütern, Erdbewegungen, der Abbruch und Abriss von Gebäuden sowie der Tiefbau

ist am 19.09.2024, um 11:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Eckhardt, Pferdsbruchfeld 14, 50170 Kerpen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70d IN 205/24
Amtsgericht Köln, 19.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 96034 HRB 96034: Transport und Erdbewegung Kubicz GmbH, Kerpen, Röntgenstraße 67, 50169 Kerpen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unte…
HRB 96034: Transport und Erdbewegung Kubicz GmbH, Kerpen, Röntgenstraße 67, 50169 Kerpen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: ist der Transport von Schuttgütern, Erdbewegungen, der Abbruch und Abriss von Gebäuden sowie der Tiefbau.
Neueintragungen
HRB 96034 HRB 96034: Transport und Erdbewegung Kubicz GmbH, Kerpen, Röntgenstraße 67, 50169 Kerpen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2018 mit Änderung vom 25.09.2018. Geschäftsansc…
HRB 96034: Transport und Erdbewegung Kubicz GmbH, Kerpen, Röntgenstraße 67, 50169 Kerpen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2018 mit Änderung vom 25.09.2018. Geschäftsanschrift: Röntgenstraße 67, 50169 Kerpen. Gegenstand: Transport und Erdbewegung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Winterling, Cornelia Sabine Ruth, Merzenich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.