HRB 27160

TransMission Fremdsprachenservice GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Chemnitz

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Registerdaten

Sitz
Chemnitz
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-09-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. TransMission Fremsprachenservice GmbH Chemnitz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 206/17 · TransMission Fremdsprachenservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
11 IN 206/17
Wirksam am
08.09.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 27160
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 11 IN 206/17

In dem eingestellten Insolvenzverfahren über das Vermögen der TransMission Fremdsprachenservice GmbH, Lerchenstraße 27, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz, HRB 27160
vertreten durch die Gesellschafterin Brit Rogner
vertreten durch den Gesellschafter Stephan Wilcek

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 05.09.2025 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 206/17 · TransMission Fremdsprachenservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
11 IN 206/17
Wirksam am
07.03.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 27160
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 11 IN 206/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TransMission Fremdsprachenservice GmbH, Lerchenstraße 27, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27160
vertreten durch die Gesellschafterin Brit Rogner
vertreten durch den Gesellschafter Stephan Wilcek

ergeht am 04.03.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit gemäß § 207 II InsO schriftlich bis zum

29.04.2025

zu folgenden Punkten gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:

|zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 Abs. 2 InsO

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und sonstige Unterlagen können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

2. Zur Vermeidung der Einstellung des Verfahrens ist bis zum 22.04.2025 ein Vorschuss in Höhe von 2.500,00 EUR auf das Sonderkonto des Insolvenzverwalters oder auf folgendes Konto zu leisten:

Landesjustizkasse Chemnitz
Bankverbindung:
Bundesbank Chemnitz

IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00 / BIC: MARKDEF1870

Verwendungszweck: 11 IN 206/17, Re. Nr.: 561.731.000.000

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 206/17 · TransMission Fremdsprachenservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
11 IN 206/17
Wirksam am
15.11.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 27160
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 11 IN 206/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TransMission Fremdsprachenservice GmbH, Lerchenstraße 27, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27160
vertreten durch die Gesellschafterin Brit Rogner
vertreten durch den Gesellschafter Stephan Wilcek

ergeht am 12.11.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 13.12.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin RAin Bettina Schmudde, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 206/17 · TransMission Fremdsprachenservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
11 IN 206/17
Wirksam am
19.09.2022
Registerbezug
Chemnitz, HRB 27160
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 11 IN 206/17

Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen

Aktenzeichen: 11 IN 206/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TransMission
Fremdsprachenservice GmbH, Lerchenstraße 27, 09111 Chemnitz, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 27160
vertreten durch die Gesellschafterin Brit Rogner
vertreten durch den Gesellschafter Stephan Wilcek

ergeht am 16.09.2022 nachfolgende Entscheidung:

1. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Bettina Schmudde wird mit Ablauf
des 29.06.2022 aus wichtigem Grund aus ihrem Amt entlassen.

2. Zum neuen Insolvenzverwalter wird mit Wirkung zum 30.06.2022 bestellt:

Rechtsanwalt
Nicolas Rebel
Königstraße 17
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Telefax: 0351 20536 79
Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com
Website: inso.whitecase.com

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als
zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder
wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur
Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht
werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische
Dokument muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/
laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

11 IN 206/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 19.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 206/17 · TransMission Fremdsprachenservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
11 IN 206/17
Wirksam am
07.07.2017
Registerbezug
Chemnitz, HRB 27160
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 11 IN 206/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TransMission
Fremdsprachenservice GmbH, Lerchenstraße 27, 09111 Chemnitz, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 27160
vertreten durch die Geschäftsführerin Brit Rogner

- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 04.07.2017, eingegangen bei
Gericht am 06.07.2017, die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

11 IN 206/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 07.07.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 27160 HRB 27160: TransMission Fremdsprachenservice GmbH, Chemnitz, Lerchenstraße 27, 09111 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 26.06.2017, AZ: 11 IN 206/17, ist das Insolvenzverfahren über das …
HRB 27160: TransMission Fremdsprachenservice GmbH, Chemnitz, Lerchenstraße 27, 09111 Chemnitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 26.06.2017, AZ: 11 IN 206/17, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 11 IN 206/17 · TransMission Fremdsprachenservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
11 IN 206/17
Wirksam am
27.06.2017
Registerbezug
Chemnitz, HRB 27160
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 11 IN 206/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TransMission
Fremdsprachenservice GmbH, Lerchenstraße 27, 09111 Chemnitz, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 27160
vertreten durch die Geschäftsführerin Brit Rogner

ergeht am 26.06.2017 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Vermittlung von
Übersetzungs- und Dolmetscheraufträgen) wird am 26.06.2017 um 11:30 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zur Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin
Bettina Schmudde
Königstraße 17
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Telefax: 0351 20536 79
Email geschäftlich: InsODresden@whitecase.com
Website: www.whitecaseinso.de

bestellt.

3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum
15.08.2017 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 26.09.2017 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

11 IN 206/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 27.06.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 206/17 · TransMission Fremdsprachenservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
11 IN 206/17
Wirksam am
27.03.2017
Registerbezug
Chemnitz, HRB 27160
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 11 IN 206/17

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TransMission
Fremdsprachenservice GmbH, Lerchenstraße 27, 09111 Chemnitz,
vertreten durch die Geschäftsführerin Brit Rogner

ergeht am 27.03.2017 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 27.03.2017 um
14:39 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin
Bettina Schmudde
Königstraße 17
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Telefax: 0351 20536 79
Email geschäftlich: InsODresden@whitecase.com
Website: www.whitecaseinso.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Sie ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihr
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin
leisten, es sei denn diese stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume
der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung ihrer Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in
Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.

Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes
eingereicht werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

11 IN 206/17 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 27.03.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 27160 HRB 27160:TransMission Fremdsprachenservice GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz.Änderung der Geschäftsanschrift: Lerchenstraße 27, 09111 Chemnitz.
HRB 27160:TransMission Fremdsprachenservice GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz.Änderung der Geschäftsanschrift: Lerchenstraße 27, 09111 Chemnitz.
Berichtigungen
HRB 27160 TransMission Fremsprachenservice GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz. Vorname berichtigt: Geschäftsführer: Rogner, Brit, Burgstädt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, i…
TransMission Fremsprachenservice GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz. Vorname berichtigt: Geschäftsführer: Rogner, Brit, Burgstädt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 27160 TransMission Fremsprachenservice GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2011 mit Nachtrag vom 06.02.2012. Geschäftsanschrift:…
TransMission Fremsprachenservice GmbH, Chemnitz, Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.01.2011 mit Nachtrag vom 06.02.2012. Geschäftsanschrift: Schönherrstraße 8, 09113 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung von Übersetzungs- und Dolmetscheraufträgen; Lektorat/Korrekturlesen; Einarbeitung der Dokumente in spezifische Formate. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rogner, Birgit, Burgstädt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.