VR 1715
Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V.
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Neiße-Malxetal
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Registerdaten
- Sitz
- Neiße-Malxetal
- Datenstand
- 2024-12-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-26 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 63 IN 106/22 · Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 106/22
- Wirksam am
- 25.09.2026
- Registerbezug
- Cottbus, VR 1715
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 63 IN 106/22 · Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 106/22
- Wirksam am
- 25.09.2026
- Registerbezug
- Cottbus, VR 1715
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 63 IN 106/22 · Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 106/22
- Wirksam am
- 04.08.2025
- Registerbezug
- Cottbus, VR 1715
AG Cottbus, den 23. Juni 2025, Az.: 63 IN 106/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 63 IN 106/22 · Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 106/22
- Wirksam am
- 07.03.2023
- Registerbezug
- Cottbus, VR 1715
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Eröffnung des Verfahrens 63 IN 106/22 · Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e. V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 106/22
- Wirksam am
- 02.08.2022
- Registerbezug
- Cottbus, VR 1715
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff LL.M., Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.09.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus niedergelegt. Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist Mittwoch, 19. Oktober 2022 um 11:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), die Genehmigung zur Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens sowie der Immobilie der Schuldnerin. Der Insolvenzverwalter soll die Forderungen der Schuldnerin aus Lieferung und Leistung einziehen. Er wird ermächtigt, nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen die jeweilige Forderung gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche über die einzelnen Forderungen abzuschließen. Ihm wird ferner gestattet, zur Durchsetzung dieser Ansprüche und Forderungen auch die Kanzlei BBL Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, an der der Insolvenzverwalter wirtschaftlich beteiligt ist, zu beauftragen.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 01.08.2022
Az.: 63 IN 106/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 106/22 · Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e. V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 106/22
- Wirksam am
- 31.05.2022
- Registerbezug
- Cottbus, VR 1715
Trägervereins Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V., vertreten durch die stellvertretende Vereinsvorsitzende Frau Veronika Mielke und das Vorstandsmitglied Frau Sabrina Liske, (VR 1715 Registergericht Cottbus), Dorfstraße 22, 03159 Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig, Schuldner,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hammermann, Ehlers, Albert, Karl-
Liebknecht-Straße 25, 03046 Cottbus,
ist heute am 31.5.2022, um 11.21 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und
Herr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff LL.M., Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden (§§ 21, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben
(§§ 4 InsO, 569 ZPO). Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingelegt werden (Art 103g EGInsO).
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 31.05.2022, 63 IN 106/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 106/22 · Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e. V. · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 106/22
- Wirksam am
- 29.04.2022
- Registerbezug
- Cottbus, VR 1715
Trägervereins Evangelische Grundschule Groß Kölzig e.V., vertreten durch die stellvertretende Vereinsvorsitzende Frau Veronika Mielke und das Vorstandsmitglied Frau Sabrina Liske, (VR 1715 Registergericht Cottbus), Dorfstraße 22, 03159 Neiße-Malxetal OT Groß Kölzig,
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hammermann, Ehlers, Albert, Karl-Liebknecht-Straße 25, 03046 Cottbus -
ist heute, am 29.04.2022, um 09.33 Uhr
Herr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff LL.M., Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam.
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 106/22
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.