VR 6464

Traditionsmusikkorps Erstes Garderegiment zu Fuß e.V.

Amtsgericht Siegen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lennestadt

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Registerdaten

Sitz
Lennestadt
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
18.05.2020
Datenstand
2025-11-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Alexander Fühling

Köln

Vorstand

Christopher Weber

Lennestadt

Vorstand

Henrik Jung

Olpe

Vorstand

Holger Hings

Hilden

Vorstand

Robert Sasse

Kirchhundem

Vorstand

Stephan Käufer

Bonn

Vorstand

Sven Christian Kinne

Dortmund

Vorstand

Timo Schlüngermann

Lennestadt

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und mindestens zwei, maximal 4 Beisitzern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-11-01

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CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
VR 6464 VR 6464: Traditionsmusikkorps Erstes Garderegiment zu Fuß e.V., Lennestadt ( Lennestadt). eingetragener Verein. Satzung vom 27. Oktober 2007 mit Änderung vom 23. Januar 2010. Die Mitgliederversammlung vom 21…
VR 6464: Traditionsmusikkorps Erstes Garderegiment zu Fuß e.V., Lennestadt ( Lennestadt). eingetragener Verein. Satzung vom 27. Oktober 2007 mit Änderung vom 23. Januar 2010. Die Mitgliederversammlung vom 21. November 2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 8 (Der Vorstand) und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Leverkusen (bisher AG Köln, VR 401935) nach Lennestadt beschlossen.

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