HRB 196683

tradeoffice24.com GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-18 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Poland Germany Consult WINIARSKI GmbH Berlin

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRB 196683 B HRB 196683 B: tradeoffice24.com GmbH, Berlin, Westhafenstraße 1, 13353 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen tradeoffice 24.com e.K. mit Sitz in Berlin (Handelsregister HRA 53882 B) wurde auf Grun…
HRB 196683 B: tradeoffice24.com GmbH, Berlin, Westhafenstraße 1, 13353 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen tradeoffice 24.com e.K. mit Sitz in Berlin (Handelsregister HRA 53882 B) wurde auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.06.2018 auf die Gesellschaft zur Aufnahme ausgegliedert.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.