HRB 32126
Trade 400 GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Dresden
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-28 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
1 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1276/18 · Trade 400 GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1276/18
- Wirksam am
- 22.01.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32126
Aktenzeichen: 561 IN 1276/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trade 400 GmbH, Landhausstraße 8, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32126
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Altmann
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Häcker
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über - Abgeltung der Ansprüche gegen Herrn Stefan Häcker und Herrn Johannes Altmann durch Abschluss eines Vergleichs - beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Mittwoch, 12.02.2025, 10:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1276/18 · Trade 400 GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1276/18
- Wirksam am
- 06.10.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32126
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trade 400 GmbH, Landhausstraße
8, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32126
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Altmann
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Häcker
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 27.10.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden,
Olbrichtplatz 1
Auf der Tagesordnung steht:
1) Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches zur Abgeltung
der Darlehensansprüche der Masse in Höhe von 45903,79 EUR gegen Herrn Johannes
Altmann
2) Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches zur Abgeltung
der Forderungen der Masse in Höhe von 153900,00 EUR gegen Herrn Alexander Lerch
als Inhaber des Handelshaus Lerch e.K.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der
Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten
Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber),
dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie
verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit
dem Gericht Kontakt aufzunehmen.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Sachverständige, Gerichtspersonen, Vorführbeamte) müssen sich vor dem Betreten
des Sitzungssaales gründlich die Hände zu waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben zum Termin eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich
zu führen, die auf Anordnung des Vorsitzenden anzulegen ist, wenn der
Mindestabstand von 1,5 m während des Aufenthalts im Sitzungssaal oder in den
Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal nicht eingehalten werden kann.
561 IN 1276/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 06.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1276/18 · Trade 400 GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1276/18
- Wirksam am
- 13.08.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32126
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trade 400 GmbH, Landhausstraße
8, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32126
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Altmann
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Häcker
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches zur Abgeltung der
Darlehensansprüche der Masse in Höhe von 41.5000,00 EUR gegen Herrn Stefan
Häcker, der darauf 7.000,00 EUR in Raten zahlt
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 03.09.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ergeht gemäß § 176 GVG folgende
sitzungspolizeiliche Anordnung:
1. Personen, die mit dem SARS-CoV2-Virus infiziert sind oder in den letzten
zwei Wochen zu einer mit dem SARS-CoV2-Virus infizierten Person näheren
persönlichen Kontakt hatten, sowie Personen, die an einer akuten
Atemwegserkrankung leiden (Symptome: Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber),
dürfen das Gerichtsgebäude nicht aufsuchen und haben, soweit sie
verfahrensbeteiligt und zum Termin geladen sind, vor dem Termin telefonisch mit
dem Gericht Kontakt aufzunehmen.
2. Alle an der Verhandlung teilnehmenden Personen (Schuldner, Gläubiger,
Sachverständige, Gerichtspersonen, Vorführbeamte) müssen sich vor dem Betreten
des Sitzungssaales gründlich die Hände zu waschen.
3. Verhandlungsteilnehmer müssen zu anderen Personen mindestens 1,5 m Abstand
halten und dürfen nur einzeln nach Aufruf in den Sitzungssaal eintreten und
nicht unaufgefordert an den Richtertisch oder an Protokollführer oder andere
Verfahrensbeteiligte herantreten.
4. Verhandlungsteilnehmer haben zum Termin eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich
zu führen, die auf Anordnung des Vorsitzenden anzulegen ist, wenn der
Mindestabstand von 1,5 m während des Aufenthalts im Sitzungssaal oder in den
Wartebereichen unmittelbar vor dem Sitzungssaal nicht eingehalten werden kann.
561 IN 1276/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1276/18 · Trade 400 GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1276/18
- Wirksam am
- 04.09.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32126
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trade 400 GmbH, Landhausstraße
8, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32126
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Altmann
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Häcker
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung
zum Aschluss eines außergerichtlichen Vergleiches zur Abgeltung streitiger
Anfechtungsansprüche in Höhe von 3.100.000,00 Euro der Masse gegen die V-Design
GmbH beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 17.09.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
561 IN 1276/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32126 HRB 32126: Trade 400 GmbH, Dresden, Landhausstr. 8, 01067 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 03.12.2018, AZ: 534 IN 1276/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft e…
Forderungsprüfung 561 IN 1276/18 · Trade 400 GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1276/18
- Wirksam am
- 05.12.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32126
561/534 IN 1276/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trade 400 GmbH, Landhausstraße
8, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32126
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Altmann
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Häcker
- wurde am 03.12.2018 um 15:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Henry Girbig, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219
DresdenTelefax: 0351 47782 50 Telefon geschäftlich: 0351 47782 0 Email
geschäftlich: dresden@tiefenbacher.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
02.01.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 12.02.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Dienstag, 12.02.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
534 IN 1276/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 05.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1276/18 · Trade 400 GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1276/18
- Wirksam am
- 29.08.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32126
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Trade 400 GmbH,
Landhausstraße 8, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32126
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Altmann
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Häcker
wird die Bestellung von Rechtsanwalt Thomas Beck als vorläufiger
Insolvenzverwalter am 28.08.2018 um 16:35 Uhr aufgehoben.
Die übrigen Ziffern im Beschluss vom 22.08.2018 bleiben unverändert.
Zum neuen vorläufigen Insolvenzverwalter wird am 28.08.2018 um 16:35 Uhr
Rechtsanwalt
Henry Girbig
Caspar-David-Friedrich-Straße 6
01219 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 47782 0
Telefax: 0351 47782 50
Email geschäftlich: dresden@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de
bestellt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
534 IN 1276/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 29.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32126 HRB 32126: Trade 400 GmbH, Dresden, Landhausstr. 8, 01067 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 22.08.2018, AZ: 534 IN 1276/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich …
Insolvenzbekanntmachung 561 IN 1276/18 · Trade 400 GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 561 IN 1276/18
- Wirksam am
- 22.08.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32126
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Trade 400 GmbH,
Landhausstraße 8, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32126
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Altmann
vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Häcker
- wurde am 22.08.2018 um 14:49 Uhr Thomas Beck, Königsbrücker Straße 31-33,
01099 Dresden, Telefax 0351 26441101, Website www.anwaelte-beck.de, Telefon
geschäftlich 0351 26441100, Email geschäftlich dresden@anwaelte-beck.de zu dem
vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
3. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
534 IN 1276/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32126 HRB 32126: Trade 400 GmbH, Dresden, Landhausstr. 8, 01067 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2017 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. …
HRB 32126 HRB 32126: Trade 400 GmbH, Dresden, Töpferstr. 10, 01067 Dresden. Geschäftsanschrift: Landhausstr. 8, 01067 Dresden.
HRB 32126 Trade 400 GmbH, Dresden, Töpferstr. 10, 01067 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2013. Geschäftsanschrift: Töpferstr. 10, 01067 Dresden. Gegenstand des Unternehmen…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.