HRB 4458
TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wolgast
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Registerdaten
- Sitz
- Wolgast
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- TPA Techno-Planet Antriebstechnik Handelsgesellschaft mbH Wolgast
- TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH Dietzenbach
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 202/18 · TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH · Insolvenzgericht Stralsund
- Insolvenzgericht
- Stralsund
- Aktenzeichen
- 92 IN 202/18
- Wirksam am
- 03.03.2020
- Registerbezug
- Stralsund, HRB 4458
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH, Leeraner Straße 5, 17438 Wolgast,
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Lange, geboren am XX.XX.XXXX,
Dünenstraße 3, 17449 Karlshagen
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 4458
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 02.03.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 03.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 92 IN 202/18 · TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH · Insolvenzgericht Stralsund
- Insolvenzgericht
- Stralsund
- Aktenzeichen
- 92 IN 202/18
- Wirksam am
- 13.02.2019
- Registerbezug
- Stralsund, HRB 4458
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH, Leeraner Straße 5, 17438 Wolgast,
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Lange, geboren am XX.XX.XXXX,
Dünenstraße 3, 17449 Karlshagen
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 4458
- Schuldnerin -
Beschluss:
hat das Amtsgericht Stralsund durch den Richter am Amtsgericht Kaffke am
12.02.2019 beschlossen:
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Jörg Sievers,
Robert-Blum-Straße 1, 17489 Greifswald, für die Tätigkeit als
Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR
Vergütung
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
Auslagen
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird
gestattet.
Im Übrigen wird der Vergütungsantrag zurückgewiesen.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des
Insolvenzverwalters vom 06.02.2019.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von
EUR beträgt die Vergütung gemäß § 2 der insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung (InsVV) EUR (Regelvergütung).
b) Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierauf Zuschläge von je 25% für
die Betriebsfortführung und seine Sanierungsbemühungen und 10% für die
Isolvenzgeld- vorfinanzierung für 35 Arbeitnehmer, mithin insgesamt 60%.
Dies entspricht EUR.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die
Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des
Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben, rechtfertigt
jedoch keine Zuschläge in der beantragten Höhe.
aa) Das Insolvenzgericht braucht nicht für jeden in Frage kommenden Zuschlags-
oder Abschlagstatbestand zunächst isoliert zu entscheiden, ob er eine Erhöhung
oder Ermäßigung des Regelsatzes rechtfertigt. Es ist nicht gezwungen, alle in
Frage kommenden Zuschlags- und Abschlagstatbestände einzeln darauf zu prüfen,
ob und in welcher Höhe sie für sich genommen eine Abweichung vom Regelsatz
rechtfertigen. Es kommt vielmehr auf eine angemessene Gesamtwürdigung und damit
die Festsetzung einer entsprechend angemessen Vergütung an (vgl. BGH ZInsO
2003, 790).
Danach ist es hier geboten, den Aufwand der Betriebsfortführung gemeinsam mit
den Bemühungen hinsichtlich der Sanierung des Unternehmens zu betrachten. Die
Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren diente vorliegend allein
der (übertragenden) Sanierung. Sie erfolgte, um das laufende Unternehmen als
Ganzes veräußern zu können. Beide Gesichtspunkte können daher hinsichtlich
ihres Aufwandes für den vorläufigen Verwalter nur eintheitlich betrachtet
werden. Dies ergibt sich letztlich auch aus den eigenen Darlegungen des
Antragstellers in seinem Vergütungsantrag, in dem er unter dem Punkt
Sanierungsbemühungen auf seine Ausführungen unter dem Punkt Betriebsfortführung
Bezug nimmt.
Dies zugrundegelegt, erscheint der bezüglich dieser Aufgaben geltend gemachte
Zuschlag von insgesamt 50% überhöht. Das Gericht erachtet hier im Hinblick auf
den dargelegten Aufwand einen einheitlichen Zuschlag von 35% für
gerechtfertigt.
bb) Dazu kommt ein weiterer Zuschlag von 10% hinsichtlich der Befassung mit der
Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes für 35 Mitarbeiter, so dass
Zuschläge von insgesamt 45% gerechtfertigt erscheinen.
Das ergibt einen Betrag vonEUR. Diesem sind die unter 1. a) aufgeführten EUR
hinzuzusetzen, so dass sich eine Nettovergütung von EUR ergibt.
2.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -
höchstens EUR je angefangenen Monat der Dauer seiner Tätigkeit (§ 8 Abs. 3 Satz
2 InsVV)- festgesetzt.
Da die vorläufigen Insolvenzverwaltung hier angefangene drei Monate andauerte,
steht dem vorläufigen Verwalter ein Anspruch auf Erstattung der Auslagen in
Höhe von EUR zu. Hinzu kommt die Umsatzsteuer von 19% (EUR), so dass sich ein
Betrag von EUR ergibt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund
Bielkenhagen 9
18439 Stralsund
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 12.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 202/18 · TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH · Insolvenzgericht Stralsund
- Insolvenzgericht
- Stralsund
- Aktenzeichen
- 92 IN 202/18
- Wirksam am
- 08.10.2018
- Registerbezug
- Stralsund, HRB 4458
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH, Leeraner Straße 5, 17438 Wolgast,
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Lange, geboren am XX.XX.XXXX,
Dünenstraße 3, 17449 Karlshagen
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 4458
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum
Kauf-und Übernahmevertrag des Unternehmens an besonders Interessierte gem. §
162 InsO (Käufer: Geschäftsführer des Unternehmens Herr Frank Lange), zur
Abwicklungsvereinbarung mit Herrn Frank Lange und zur Bürgschaft des Herrn
Frank Lange
wird bestimmt auf
Mittwoch, 24.10.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal A.E.26, EG, Bielkenhagen 9, 18439
Stralsund
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Die der Beschlussfassung zugrundeliegenden Verträge und Vereinbarungen liegen
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Ansicht der Beteiligten aus
und können zu den Öffungszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 08.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4458 HRB 4458: TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH, Wolgast, Leeraner Str. 5, 17438 Wolgast. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 92 IN 202/18 · TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH · Insolvenzgericht Stralsund
- Insolvenzgericht
- Stralsund
- Aktenzeichen
- 92 IN 202/18
- Wirksam am
- 02.08.2018
- Registerbezug
- Stralsund, HRB 4458
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH, Leeraner Straße 5, 17438 Wolgast,
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Lange, geboren am XX.XX.XXXX,
Dünenstraße 3, 17449 Karlshagen
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 4458
- Schuldnerin -
1. Das am 24.05.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2018 um 15.50
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jörg Sievers
Robert-Blum-Straße 1, 17489 Greifswald
Telefon: 03834 79850
Telefax: 03834 798525
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 05.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
12.09.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 26.09.2018
10:15 Uhr
Sitzungssaal A.E.26, EG, Bielkenhagen 9, Amtsgericht Stralsund
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 26.09.2018
10:15 Uhr
Sitzungssaal A.E.26, EG, Bielkenhagen 9, Amtsgericht Stralsund
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4458 HRB 4458: TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH, Wolgast, Leeraner Str. 5, 17438 Wolgast. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stralsund (92 IN 202/18) vom 29.05.2018 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bes…
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 202/18 · TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH · Insolvenzgericht Stralsund
- Insolvenzgericht
- Stralsund
- Aktenzeichen
- 92 IN 202/18
- Wirksam am
- 29.05.2018
- Registerbezug
- Stralsund, HRB 4458
In dem Verfahren über den Antrag d.
TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH, Leeraner Straße 5, 17438 Wolgast,
vertreten
durch den Geschäftsführer Frank Lange, geboren am XX.XX.XXXX, Dünenstraße 3,
17449
Karlshagen
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 4458
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Jörg Sievers
Robert-Blum-Straße 1, 17489 Greifswald
Telefon: 03834 79850, Fax: 03834 798525
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2
Nr. 2
InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin.
Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern
und
zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter
hat zu
prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird
(§ 22
Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin
ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der
Außenstände der
Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende
Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu
zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung
nur noch
an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs.
1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten
und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die
Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur
Entscheidung
über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu
erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der
schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung
gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs
Monate
nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3
Abs. 1 S.
1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs
Monate
nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2
InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund
Bielkenhagen 9
18439 Stralsund
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen
sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der
verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation
mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des
elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung
sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 29.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 4458 HRB 4458: TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH, Wolgast, Leeraner Str. 5, 17438 Wolgast. Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, Cornelia, Kempten, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Lange, Frank Wolf,…
HRB 4458 HRB 4458: TPA Hydraulik- und Spezialmontagen GmbH, Wolgast, Leeraner Str. 5, 17438 Wolgast. Neue Geschäftsanschrift: Leeraner Str. 5, 17438 Wolgast. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert, nun: Geschäftsf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.