HRB 20811
TOURISSIMA Transport GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
An der Autobahn 11, 17329 NadrenseeGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Nadrensee
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 27.02.2024
- Datenstand
- 2025-10-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-10-29 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens, Warenhandel aller Art, insbesondere mit Kfz sowie Logistikdienstleistungen aller Art, Betrieb eines Transportunternehmens im Güterfern- und -nahverkehr sowie Abfertigungsspedition. Des Weiteren erlaubnisfreier Kurierdienst mit Kfz.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 701 IN 655/19 · TOURISSIMA Transport GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 655/19
- Wirksam am
- 10.02.2026
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20811
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TOURISSIMA Transport GmbH, An der Autobahn 11, 17329 Nadrensee, vertreten durch den Gesellschafter Piotr Materne
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20811
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 05.02.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 09.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 701 IN 655/19 · TOURISSIMA Transport GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 655/19
- Wirksam am
- 16.10.2025
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20811
In dem Insolvenzverfahren d.
TOURISSIMA Transport GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, An der Autobahn 11, 17329 Nadrensee
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20811
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 283302,79 Euro zu berücksichtigen, denen derzeit vor Kostenregulierung und weiterer lfd. Masseverbindlichkeiten (Kontoführungsentgelte) ein Massebestand von ca. 31305,66 Euro gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 13.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 701 IN 655/19 · TOURISSIMA Transport GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 655/19
- Wirksam am
- 12.12.2024
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20811
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TOURISSIMA Transport GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, An der Autobahn 11, 17329 Nadrensee
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20811
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 04.12.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17-18 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 07.01.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 11.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20811 HRB 20811: TOURISSIMA Transport GmbH, Nadrensee, An der Autobahn 11, 17329 Nadrensee. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 701 IN 655/19 · TOURISSIMA Transport GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 655/19
- Wirksam am
- 29.01.2020
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20811
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TOURISSIMA Transport GmbH, An der Autobahn 11, 17329 Nadrensee, vertreten durch
die Geschäftsführerin Monika Gdula, Gartenweg 2, 17328 Battinsthal
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20811
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden
festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert
der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2
InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang
und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch
Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63
InsO, § 3 InsVV). Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom
21.01.2020 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 29.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 701 IN 655/19 · TOURISSIMA Transport GmbH · Insolvenzgericht Neubrandenburg
- Insolvenzgericht
- Neubrandenburg
- Aktenzeichen
- 701 IN 655/19
- Wirksam am
- 04.12.2019
- Registerbezug
- Neubrandenburg, HRB 20811
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
TOURISSIMA Transport GmbH, An der Autobahn 11, 17329 Nadrensee, vertreten durch
die Geschäftsführerin Monika Gdula, Gartenweg 2, 17328 Battinsthal
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 20811
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Andreas Rohe
Altes Bollwerk 8, 17373 Ueckermünde
Telefon: 039771 5330, Fax: 039771 53328
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen und zu diesem Zweck Sonderkonten gemäß der Entscheidung des
BGH vom 7.2.2019 ( AZ : IX ZR 47/18 ) zu eröffnen. Drittschuldner werden
aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten ( § 23 Abs.
1 Satz 3 InsO )
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 04.12.2019 , 10:00 Uhr
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20811 HRB 20811: TOURISSIMA Transport GmbH, Nadrensee, An der Autobahn 11, 17329 Nadrensee. Nicht mehr Geschäftsführer: Materne, Piotr, Battinsthal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Gdula, Monika, Battin…
HRB 20811 HRB 20811: TOURISSIMA Transport GmbH, Nadrensee, An der Autobahn 11, 17329 Nadrensee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2018 h…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.