VR 60584

Tourismusverband Vogtland e.V.

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Plauen

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Registerdaten

Sitz
Plauen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
19.12.2024
Datenstand
2025-09-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Steffen Zenner

Plauen

Vorstand

Thomas Hennig

Klingenthal

Vorstand

Ulli Schäfer

Münchenbernsdorf

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-18 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-09-22 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Fremdenverkehrsverband Vogtland e.V. Plauen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 60584 VR 60584: Tourismusverband Vogtland e.V., Plauen (Göltzschtalstr. 16, 08209 Auerbach/Vogtl.). Der Thüringer Vogtland Tourismus e.V. mit dem Sitz in Zeulenroda (Amtsgericht Greiz, VR 220501) ist auf Grund des…
VR 60584: Tourismusverband Vogtland e.V., Plauen (Göltzschtalstr. 16, 08209 Auerbach/Vogtl.). Der Thüringer Vogtland Tourismus e.V. mit dem Sitz in Zeulenroda (Amtsgericht Greiz, VR 220501) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2014 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 25.11.2014 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom selben Tag mit dem Verein verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.