HRB 6132

Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H.

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Peiner Straße 137 - 145, 38229 Salzgitter

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Salzgitter
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
13.02.2025
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Martin Schmidt-Unverfehrt

Bleckede

vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Geschäftsführer(in)

Senol Torun

Salzgitter

vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

33 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-24 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Schnüffelkiste Altkleider-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Salzgitter
  2. Schnüffelkiste Altkleider-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Braunschweig

Gegenstand des Unternehmens

Sammeln, Sortieren, Verwerten und Handeln von und mit Alttextilien und Altkleidern sowie allen anderen in diesem Zusammenhang anfallenden Abfällen, Transport- und Logistikdienstleistungen (Spedition), sowie Handel mit Kraftfahrzeugen, Transport- und Logistikdienstleistungen (Spedition), sowie Handel mit Kraftfahrzeugen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 274 IN 321/24 a · Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 321/24 a
Wirksam am
23.10.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 6132
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Sachwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 23.09.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 321/24 a · Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 321/24 a
Wirksam am
07.10.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 6132
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Volksbank eG Wolfenbüttel festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 14.07.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Volksbank eG Wolfenbüttel die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 23.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 321/24 a · Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 321/24 a
Wirksam am
07.10.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 6132
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Volksbank eG Wolfenbüttel festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 14.07.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Volksbank eG Wolfenbüttel die Festsetzung der Vergütung.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 23.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 321/24 a · Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 321/24 a
Wirksam am
12.08.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 6132
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
Des Gläubigerausschussmitgliedes erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 03.08.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 321/24 a · Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 321/24 a
Wirksam am
20.05.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 6132
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 28.05.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 28.05.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 20.05.2026

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 274 IN 321/24 a · Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 321/24 a
Wirksam am
07.05.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 6132
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), ist Termin zur

a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan

anberaumt auf:

Donnerstag, 04.06.2026, 10:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.

Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.

Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Der Sachwalter wird mir Durchführung der Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Amtsgericht Braunschweig, 07.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 321/24 a · Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 321/24 a
Wirksam am
17.12.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 6132
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 04.02.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 04.02.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 17.12.2025

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 274 IN 321/24 a · Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 321/24 a
Wirksam am
05.02.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 6132
274 IN 321/24 a: Über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig, Frankfurter Straße 2, D 38122 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.03.2025 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 26.03.2025, 10:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 03.02.2025

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 321/24 a · Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 321/24 a
Wirksam am
23.01.2025
Registerbezug
Braunschweig, HRB 6132
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 11.11.2024 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragsstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Braunschweig, 22.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 321/24 a · Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 321/24 a
Wirksam am
12.11.2024
Registerbezug
Braunschweig, HRB 6132
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), ist am 11.11.2024 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig, Frankfurter Straße 2, D 38122 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 11.11.2024

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6132 HRB 6132: Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H., Salzgitter, Vogelwinkel 7, 38259 Salzgitter. Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegens…
HRB 6132: Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H., Salzgitter, Vogelwinkel 7, 38259 Salzgitter. Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Sammeln, Sortieren, Verwerten und Handeln von und mit Alttextilien und Altkleidern sowie allen anderen in diesem Zusammenhang anfallenden Abfällen, Transport- und Logistikdienstleistungen (Spedition), sowie Handel mit Kraftfahrzeugen, Transport- und Logistikdienstleistungen (Spedition), sowie Handel mit Kraftfahrzeugen. Vertretungsbefugnis erweitert, nun: Geschäftsführer: Torun, Senol, Salzgitter, *XX.XX.XXXX; Torun, Serdal, Salzgitter, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.