HRB 211396

Torschl Montagebau GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Anton-Schlecker-Straße 13, 49324 Melle

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Melle
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
04.04.2019
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Robert Torschl

Melle

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-07

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

der Montagebau sowie der An- und Verkauf von genormten Baufertigteilen, die Lieferung und der Transport von Baufertigteilen und allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 7/19 · Torschl Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
59 IN 7/19
Wirksam am
07.07.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 211396
59 IN 7/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torschl Montagebau GmbH, Anton-Schlecker-Straße 13, 49324 Melle (AG Osnabrück, HRB 211396), vertr. d.: Robert Torschl, Osnabrücker Straße 108 A, 49324 Melle, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Kreimer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

xxx
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

xxx
EUR
um Prozentsatz eingeben % erhöht zuzüglich

xxx
EUR
Auslagen zuzüglich

xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

xxx
EUR
Gesamtbetrag

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.06.2022 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 23.529,15 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxx EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxx EUR.

Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 3.419,70 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt xxx EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt xxx EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um xxx EUR auf insgesamt xxx EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt xxx EUR.

e) Da die vorläufige Insolvenzverwalterin durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von xxx EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 17,5 % ergibt.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 06.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 7/19 · Torschl Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
59 IN 7/19
Wirksam am
21.02.2020
Registerbezug
Osnabrück, HRB 211396
59 IN 7/19- In dem Insolvenzverfahren Torschl Montagebau GmbH,
Anton-Schlecker-Straße 13, 49324 Melle (AG Osnabrück, HRB 211396), vertr. d.:
Robert Torschl, Osnabrücker Straße 108 A, 49324 Melle, (Geschäftsführer), ist
gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich
angemeldeten Forderungen auf den 24.03.2020 bestimmt worden. Die Tabelle mit
den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück, Nebenstelle,
Kollegienwall 9, 49074 Osnabrück niedergelegt. Der schriftliche Widerspruch,
mit dem ein Beteiligter die zu prüfenden Forderungen bestreitet, muss bis zum
23.03.2020 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung
nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

20.02.2020, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 211396 HRB 211396: Torschl Montagebau GmbH, Melle, Anton-Schlecker-Straße 13, 49324 Melle. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (59 IN 7/19) vom 01.04.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenz…
HRB 211396: Torschl Montagebau GmbH, Melle, Anton-Schlecker-Straße 13, 49324 Melle. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (59 IN 7/19) vom 01.04.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 7/19 · Torschl Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
59 IN 7/19
Wirksam am
01.04.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 211396
59 IN 7/19: Über das Vermögen der Torschl Montagebau GmbH,
Anton-Schlecker-Straße 13, 49324 Melle (AG Osnabrück, HRB 211396), vertr. d.:
Robert Torschl, Osnabrücker Straße 108 A, 49324 Melle, (Geschäftsführer), ist
am 01.04.2019 um 11:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Blumenhaller Weg 61 a,
49080 Osnabrück, Tel.: 0541/3584381, Fax: 0541/3584384, E-Mail:
kanzlei@ra-kreimer.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 15.05.2019,

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Mittwoch, 26.06.2019, 11:00 Uhr, Saal 155, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31,
49074 Osnabrück

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Ø Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des
ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist
(15.05.2019) und dem Prüfungstermin, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden (), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für
die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Osnabrück, 01.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 7/19 · Torschl Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
59 IN 7/19
Wirksam am
06.03.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 211396
59 IN 7/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Torschl
Montagebau GmbH, Anton-Schlecker-Straße 13, 49324 Melle (AG Osnabrück, HRB
211396), vertr. d.: Robert Torschl, Osnabrücker Straße 108 A, 49324 Melle,
(Geschäftsführer), ist die vorläufige Insolvenzverwalterin am 06.03.2019
ermächtigt worden, einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse
durchzuführen (Insolvenzgeldfinanzierung).

Amtsgericht Osnabrück, 06.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 7/19 · Torschl Montagebau GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
59 IN 7/19
Wirksam am
28.02.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 211396
59 IN 7/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Torschl
Montagebau GmbH, Anton-Schlecker-Straße 13, 49324 Melle (AG Osnabrück, HRB
211396), vertr. d.: Robert Torschl, Osnabrücker Straße 108 A, 49324 Melle,
(Geschäftsführer), ist am 28.02.2019 um 08:49 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer,
Blumenhaller Weg 61 a, 49080 Osnabrück, Tel.: 0541/3584381, Fax: 0541/3584384,
E-Mail: kanzlei@ra-kreimer.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 28.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 211396 HRB 211396: Torschl Montagebau GmbH, Melle, Anton-Schlecker-Straße 13, 49324 Melle. Nicht mehr Geschäftsführer: Bätge, Dagmar, Bünde, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Bätge, Nadine, Bünde, *XX.XX.XXXX.
HRB 211396: Torschl Montagebau GmbH, Melle, Anton-Schlecker-Straße 13, 49324 Melle. Nicht mehr Geschäftsführer: Bätge, Dagmar, Bünde, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Bätge, Nadine, Bünde, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 211396 HRB 211396: Torschl Montagebau GmbH, Melle, Osnabrücker Straße 108, 49324 Melle. Änderung zur Geschäftsanschrift: Anton-Schlecker-Straße 13, 49324 Melle. Geschäftsführer: Bätge, Dagmar, Bünde, *XX.XX.XXXX, e…
HRB 211396: Torschl Montagebau GmbH, Melle, Osnabrücker Straße 108, 49324 Melle. Änderung zur Geschäftsanschrift: Anton-Schlecker-Straße 13, 49324 Melle. Geschäftsführer: Bätge, Dagmar, Bünde, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 211396 HRB 211396: Torschl Montagebau GmbH, Melle, Osnabrücker Straße 108, 49324 Melle. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2017. Geschäftsanschrift: Osnabrücker Straße 108, 49324 …
HRB 211396: Torschl Montagebau GmbH, Melle, Osnabrücker Straße 108, 49324 Melle. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.03.2017. Geschäftsanschrift: Osnabrücker Straße 108, 49324 Melle. Gegenstand: der Montagebau sowie der An- und Verkauf von genormten Baufertigteilen, die Lieferung und der Transport von Baufertigteilen und allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Torschl, Robert, Melle, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bätge, Nadine, Bünde, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.