HRB 102362

Torius GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-09

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36t IN 2807/24 · Torius GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36t IN 2807/24
Wirksam am
18.09.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 102362
36t IN 2807/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Torius GmbH, Lychener Straße 11, 10437 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nicole Freier und Alexander Lux
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 102362
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen für die vorläufige Insolvenzverwaltung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 14.09.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 25 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 14.09.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 25 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 17.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36t IN 2807/24 · Torius GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36t IN 2807/24
Wirksam am
03.07.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 102362
36t IN 2807/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Torius GmbH,
Lychener Straße 11, 10437 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Nicole Freier und Alexander Lux
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 102362
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Betrieb einer Kommunikationsagentur

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2024 um 08.45 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 01.08.2024, 12:20 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 07.11.2024, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 24.04.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36t IN 2807/24 · Torius GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36t IN 2807/24
Wirksam am
14.05.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 102362
36t IN 2807/24

In dem Verfahren über den Antrag

Torius GmbH, Lychener Straße 11, 10437 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nicole Freier und Alexander Lux
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 102362
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 13.05.2024 um 17:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 102362 B HRB 102362 B: Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Strunz, Robert
HRB 102362 B: Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Strunz, Robert
Veränderungen
HRB 102362 B HRB 102362 B: Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Geisler, Sascha
HRB 102362 B: Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Geisler, Sascha
Veränderungen
HRB 102362 B HRB 102362 B: Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Kolletzki, Christian
HRB 102362 B: Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 5. Kolletzki, Christian
Veränderungen
HRB 102362 B HRB 102362 B: Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Geschäftsführer: 6. Strunz, Robert, *XX.XX.XXXX, Berlin
HRB 102362 B: Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Geschäftsführer: 6.
Strunz, Robert, *XX.XX.XXXX, Berlin
Veränderungen
HRB 102362 B HRB 102362 B: Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Strunz, Robert
HRB 102362 B: Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Strunz, Robert
Veränderungen
HRB 102362 B HRB 102362 B: Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 8 (Gesellschaftervers…
HRB 102362 B: Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.06.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 8 (Gesellschafterversammlung) und 9 (Gesellschafterbeschlüsse).
Veränderungen
HRB 102362 B Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Gegenstand: Betrieb einer Kommunikationsagentur Geschäftsführer:; 4. Geisler, Sascha, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer:; 5. Kolletzki, Christian, *X…
Torius GmbH, Berlin, Lychener Straße 11, 10437 Berlin. Gegenstand: Betrieb einer Kommunikationsagentur Geschäftsführer:; 4. Geisler, Sascha, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer:; 5. Kolletzki, Christian, *XX.XX.XXXX, Hannover Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21. August 2013 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst und dabei geändert u.a. in § 2 (Gegenstand)..
Neueintragungen
HRB 102362 B Torius GmbH, Berlin(Lychener Str. 11, 10437 Berlin). Firma: Torius GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Betrieb einer Werbeagentur. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.200 EUR Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführe…
Torius GmbH, Berlin(Lychener Str. 11, 10437 Berlin). Firma: Torius GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Der Betrieb einer Werbeagentur. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.200 EUR Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer:; Freier, Nicole, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer:; Lux, Alexander, *XX.XX.XXXX, Berlin; Geschäftsführer:; Strunz, Robert, *XX.XX.XXXX, Berlin Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.05.2006.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.