HRB 44046

Topglanz Dienstleistungen GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Offenbach am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
12.02.2021
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Feti Güngör

Frankfurt am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-27

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Ausführung von Abbruch- und Gebäudereinigungsarbeiten sowie die Beseitigung von Bauwerken.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 353/20 · Topglanz Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 353/20
Wirksam am
05.10.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 44046
Geschäftsnummer: 8 IN 353/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Topglanz Dienstleistungen GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 44046), vertr. d.: Feti Güngör, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf fiktive Teilungsmasse einsetzen EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 21.09.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 353/20 · Topglanz Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 353/20
Wirksam am
17.10.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 44046
8 IN 353/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Topglanz Dienstleistungen GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 44046), vertr. d.: Feti Güngör, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 21.11.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 14.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 44046 HRB 44046: Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 44046: Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 353/20 · Topglanz Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 353/20
Wirksam am
08.02.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 44046
Geschäftsnummer: 8 IN 353/20

Am 03.02.2021 um 17:57 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des Topglanz Dienstleistungen GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067
Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 44046).

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Zeilweg 42, D 60439
Frankfurt am Main, Tel.: 069-5308438-0, Fax: 069-5308438-14, E-Mail:
info@lautenbach-iv.de, Internet: www.lautenbach-iv.de, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 22.03.2021.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 22.03.2021.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),

- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.

§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder

beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-

walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit

zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-

fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 12.04.2021 beim
Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.

Hinweis:

- Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt,
wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 05.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 8 IN 353/20 · Topglanz Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 353/20
Wirksam am
05.02.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 44046
Amtsgericht Offenbach am Main 03.02.2021

- Insolvenzgericht -

8 IN 353/20

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Topglanz Dienstleistungen GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am
Main (AG Offenbach am Main, HRB 44046),

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Geisendörfer, Meiser, Henrich, Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594
Frankfurt am Main,

wird heute, am 03.02.2021 um 17:57 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3,
11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.:
069-5308438-0, Fax: 069-5308438-14, E-Mail: info@lautenbach-iv.de, Internet:
www.lautenbach-iv.de

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.

Begründung:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Götz
Lautenbach vom 29.01.20201.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 353/20 · Topglanz Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 353/20
Wirksam am
23.11.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 44046
8 IN 353/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Topglanz
Dienstleistungen GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRB 44046), ist am 23.11.2020 um 11:06 Uhr ein allgemeines
Verfügungsverbot erlassen worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 23.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 44046 HRB 44046: Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 353/20) vom 05.11.2020 ist ein v…
HRB 44046: Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 353/20) vom 05.11.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 353/20 · Topglanz Dienstleistungen GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 353/20
Wirksam am
05.11.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 44046
Az.: 8 IN 353/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Topglanz Dienstleistungen GmbH, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am
Main (AG Offenbach am Main, HRB 44046), ist am 05.11.2020 gegen die
Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Zeilweg 44, D
60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069-5308438-0, Fax: 069-5308438-14, E-Mail:
info@lautenbach-iv.de, Internet: www.lautenbach-iv.de bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 05.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 44046 HRB 44046: Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Güngör, Feti, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungs…
HRB 44046: Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Güngör, Feti, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Güngor, Zeki, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44046 HRB 44046: Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Güngör, Feti, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Gü…
HRB 44046: Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Güngör, Feti, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Güngor, Zeki, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 44046 Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Güngör, Özgür, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer:…
Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Güngör, Özgür, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Güngör, Feti, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 44046 Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Güngör, Özgür, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt…
Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Güngör, Özgür, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Güngör, Serdar, Maintal, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44046 Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Güngör, Serdar, Maintal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der…
Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Güngör, Serdar, Maintal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Güngör, Özgür, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44046 Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Güngör, Serdar, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Güngör, Serdar, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44046 Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Güngör, Özgür, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt…
Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Güngör, Özgür, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Berichtigungen
HRB 44046 Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Güngör, Serdar, Frankfurt am Main…
Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Güngör, Serdar, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 44046 Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Pirazzi Straße 12 a, 63067 Offenbach am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsfü…
Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Pirazzi Straße 12 a, 63067 Offenbach am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Strahlenberger Straße 123, 63067 Offenbach am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Güngör, Serdan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Feimova, Pati, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 44046 Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Pirazzi Straße 12 a, 63067 Offenbach am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 (Gege…
Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Pirazzi Straße 12 a, 63067 Offenbach am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Ziffer 1 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Ausführung von Abbruch- und Gebäudereinigungsarbeiten sowie die Beseitigung von Bauwerken.
Neueintragungen
HRB 44046 Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Pirazzi Straße 12 a, 63067 Offenbach am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2009. Geschäftsanschrift: Pirazzi Straße …
Topglanz Dienstleistungen GmbH, Offenbach am Main, Pirazzi Straße 12 a, 63067 Offenbach am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2009. Geschäftsanschrift: Pirazzi Straße 12 a, 63067 Offenbach am Main. Gegenstand: die Durchführung von Gebäudereinigungsarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Feimova, Pati, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, stets alleinvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.