HRB 22878
TOP Dienstleistungs- und Service GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Zuger Straße 9, 09599 FreibergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Freiberg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 02.06.2020
- Datenstand
- 2025-09-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 1205 IN 1196/18 · TOP Dienstleistungs- und Service GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 1205 IN 1196/18
- Wirksam am
- 15.10.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22878
Aktenzeichen: 1205 IN 1196/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOP Dienstleistungs- und Service GmbH, Zuger Straße 9, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22878
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Fischer
ergeht am 13.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
11.12.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
|Antrag des Insolvenzverwalters vom 08.10.2026 auf Festsetzung seiner Vergütung mit Zuschlägen.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 725.181,65 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 370.131,04 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis sowie der Vergütungsantrag können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1205 IN 1196/18 · TOP Dienstleistungs- und Service GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 1205 IN 1196/18
- Wirksam am
- 11.02.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22878
Aktenzeichen: 1205 IN 1196/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOP Dienstleistungs- und Service GmbH, Zuger Straße 9, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22878
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Fischer
vertreten durch den Gesellschafter Oliver Fischer
ergeht am 10.02.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.03.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Nicolas Rebel und der Insolvenzverwalterin RAin Bettina Schmudde, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1205 IN 1196/18 · TOP Dienstleistungs- und Service GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 1205 IN 1196/18
- Wirksam am
- 22.03.2021
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22878
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOP Dienstleistungs- und
Service GmbH, Zuger Straße 9, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22878
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Fischer
vertreten durch den Gesellschafter Oliver Fischer
vertreten durch den Gesellschafter Rudolf Werner Bernd Fischer
ergeht am 18.03.2021 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 16.04.2021
Auf der Tagesordnung steht:
Die Gläubigerversammlung stimmt dem zwischen der Insolvenzverwalterin und dem
Freistaat Sachsen, vertreten durch das Finanzamt Freiberg, geschlossenen
Vergleich zur Abgeltung aller Ansprüche aus Insolvenzanfechtung (Schreiben des
Finanzamts Freiberg vom 12. Februar 2021) zu
Zu den näheren Einzelheiten des Vergleichs wird auf das Schreiben des
Insolvenzverwalters vom 16.03.2021 an das Amtsgericht Chemnitz
-Insolvenzgericht- Bezug genommen.
Der vollständige Antrag samt Anlagen kann von den Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Gerichts oder beim Insolvenzverwalter eingesehen werden.
2. Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf die Corona-Pandemie
(Infektionsschutz) wird das Verfahren schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2
InsO.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Einwendungen bzw. Stellungnahmen
zu dem dieser Gläubigerversammlung zugrunde liegenden Tagesordnungspunkt Ziff.
1 bis spätestens 16. April 2021 schriftlich bei dem Amtsgericht -
Insolvenzgericht - Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09111 Chemnitz, zu erheben bzw.
einzureichen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach
dem oben genanntem Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die
Entscheidung einbezogen werden.
4. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO in analoger Anwendung gilt die Zustimmung
der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, dass die Zustimmung dann als erteilt
gilt, wenn von keinen Insolvenzgläubigern wirksame Einwendungen gegen die
Beschlussfassung erhoben werden.
Gründe:
Mit Schreiben vom 16.03.2021, eingegangen am 17.03.2021, beantragten die
Insolvenzverwalterin RAin Bettina Schmudde und der Geschäftsführer Herr Oliver
Fischer die Anberaumung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung.
Der Antrag ist zulässig und begründet. Die Antragsberechtigung des
Antragstellers ergibt sich aus § 75 InsO.
Vom Insolvenzgericht war daher die Gläubigerversammlung zu den im Tenor
genannten Tagesordnungspunkten aufgrund der aktuellen Situation im
schriftlichen Verfahren antragsgemäß einzuberufen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung
dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der
zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde
/ Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle
eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der
Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung).
Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses
Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der
Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine
besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
1205 IN 1196/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22878 HRB 22878: TOP Dienstleistungs- und Service GmbH, Freiberg, Zuger Straße 9, 09599 Freiberg. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Fischer, Oliver, Bobritzsch-Hilbersdorf OT …
Insolvenzbekanntmachung 1205 IN 1196/18 · TOP Dienstleistungs- und Service GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 1205 IN 1196/18
- Wirksam am
- 01.03.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22878
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOP Dienstleistungs- und
Service GmbH, Zuger Straße 9, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22878
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Fischer
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 27.02.2019 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2
Satz 2 InsO wird auf die Insolvenzverwalterin übertragen.
1222 IN 1196/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1205 IN 1196/18 · TOP Dienstleistungs- und Service GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 1205 IN 1196/18
- Wirksam am
- 01.02.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22878
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOP Dienstleistungs- und
Service GmbH, Zuger Straße 9, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB 22878
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Fischer
ergeht am 01.02.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Holz- und Bautenschutz
sowie Handel mit Holz) wird am 01.02.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Bettina Schmudde
Königstraße 17
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Telefax: 0351 20536 79
Email geschäftlich: InsODresden@whitecase.com
Website: www.whitecaseinso.de
bestellt.
3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum
19.03.2019 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.04.2019 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
12 IN 1196/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1205 IN 1196/18 · TOP Dienstleistungs- und Service GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 1205 IN 1196/18
- Wirksam am
- 20.12.2018
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 22878
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TOP Dienstleistungs-
und Service GmbH, Zuger Straße 9, 09599 Freiberg, Amtsgericht Chemnitz , HRB
22878
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Fischer
ergeht am 20.12.2018 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 20.12.2018 um
13:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Bettina Schmudde
Königstraße 17
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 20536 0
Telefax: 0351 20536 79
Email geschäftlich: InsODresden@whitecase.com
Website: www.whitecaseinso.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
12 IN 1196/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 22878 HRB 22878: TOP Dienstleistungs- und Service GmbH, Freiberg, Zuger Straße 9, 09599 Freiberg. Bestellt: Geschäftsführer: Fischer, Oliver, Bobritzsch-Hilbersdorf OT Niederbobritzsch, *XX.XX.XXXX, mit der Befugn…
HRB 22878 HRB 22878: TOP Dienstleistungs- und Service GmbH, Freiberg, Zuger Straße 9, 09599 Freiberg. Bestellt: Geschäftsführer: Fischer, Bernd, Freiberg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit s…
HRB 22878 TOP Dienstleistungs- und Service GmbH, Freiberg, Zuger Straße 9, 09599 Freiberg. Bestellt: Geschäftsführer: Fischer, Oliver, Bobritzsch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen d…
HRB 22878 TOP Dienstleistungs- und Service GmbH, Freiberg (Zuger Str. 9, 09599 Freiberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2006 mit Nachträgen vom 13.02.2006 und vom 24.05.2006. Ge…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.