HRB 26534

Tomsen & Paap GmbH

Amtsgericht Dortmund · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen-Lippholthausen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lünen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
23.02.2021
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Guido Paap

Lünen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-02

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Maleska GmbH Lünen

Gegenstand des Unternehmens

Die Ausführung von Malerarbeiten aller Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 255 IN 80/20 · Tomsen & Paap GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 80/20
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
Dortmund, HRB 26534
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 80/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26534 eingetragenen Tomsen & Paap GmbH, Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch Herrn Guido Paap, Im Dorf 16 a, 44532 Lünen

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 64.300,05 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1,25-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.03.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 eingesehen werden.

255 IN 80/20
Amtsgericht Dortmund, 21.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 255 IN 80/20 · Tomsen & Paap GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 80/20
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
Dortmund, HRB 26534
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 80/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26534 eingetragenen Tomsen & Paap GmbH, Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch Herrn Guido Paap, Im Dorf 16 a, 44532 Lünen

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 317.571,53 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

255 IN 80/20
Amtsgericht Dortmund, 23.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 255 IN 80/20 · Tomsen & Paap GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 80/20
Wirksam am
23.07.2026
Registerbezug
Dortmund, HRB 26534
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 80/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26534 eingetragenen Tomsen & Paap GmbH, Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Guido Paap, Schüttersort 5, 44319 Dortmund

ist am 25.02.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
01.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.

255 IN 80/20
Amtsgericht Dortmund, 21.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 255 IN 80/20 · Tomsen & Paap GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 80/20
Wirksam am
17.06.2026
Registerbezug
Dortmund, HRB 26534
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 80/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26534 eingetragenen Tomsen & Paap GmbH, Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch Herrn Guido Paap, Im Dorf 16 a, 44532 Lünen

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50 % und damit auf den Betrag von 9.371,04 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 31.03.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 eingesehen werden.

255 IN 80/20
Amtsgericht Dortmund, 15.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 255 IN 80/20 · Tomsen & Paap GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
255 IN 80/20
Wirksam am
24.02.2026
Registerbezug
Dortmund, HRB 26534
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 255 IN 80/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 26534 eingetragenen Tomsen & Paap GmbH, Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch Herrn Guido Paap, Im Dorf 16 a, 44532 Lünen

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen Nr. 23 bis Nr. 33 werden einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

255 IN 80/20
Amtsgericht Dortmund, 19.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26534 HRB 26534: Tomsen & Paap GmbH, Lünen, Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen-Lippholthausen. Allgemeine Vertretungsregelung gelöscht. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (255 IN 80/20) vom 16.02.2021 ist über…
HRB 26534: Tomsen & Paap GmbH, Lünen, Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen-Lippholthausen. Allgemeine Vertretungsregelung gelöscht. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (255 IN 80/20) vom 16.02.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 26534 HRB 26534: Maleska GmbH, Lünen, Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen-Lippholthausen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr d…
HRB 26534: Maleska GmbH, Lünen, Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen-Lippholthausen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Tomsen & Paap GmbH.
Neueintragungen
HRB 26534 HRB 26534:Maleska GmbH, Lünen, Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen-Lippholthausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1987, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom …
HRB 26534:Maleska GmbH, Lünen, Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen-Lippholthausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1987, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamm (bisher Amtsgericht Hamm HRB 1197) nach Lünen beschlossen. Geschäftsanschrift: Dortmunder Str. 54, 44536 Lünen-Lippholthausen. Gegenstand: Die Ausführung von Malerarbeiten aller Art. Stammkapital: 51.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Paap, Guido, Lünen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.