HRA 11502

Tombers Hartholz GmbH & Co. KG

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mehren
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
02.06.2023
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Dietmar Tombers

Daun

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Tombers Geschäftsführungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH in Mehren

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Tombers - Hartholz GmbH & Co KG Mehren
  2. Tombers - Har-bb.olz KG Mehren
  3. Tombers GmbH & Co. Immobilien und Dienstleistungs- KG Mehren

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7a IN 19/23 · Tombers Hartholz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 19/23
Wirksam am
10.10.2025
Registerbezug
Wittlich, HRA 11502
7a IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tombers Hartholz GmbH & Co. KG, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren (AG Wittlich, HRA 11502), vertr. d.: Dietmar Tombers, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 145 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 26.02.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 4.621.593,01 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Zuschlag in Höhe von 100%:
Ein Zuschlag in Höhe von 100% konnte gewährt werden, da der vorliegende Fall einen erheblichen Mehraufwand durch die Stabilisierung des Unternehmens generiert werden. Es wurden die internationalen Geschäftstätigkeiten in Ländern wie China, Frankreich und Dänemark durch direkte Kommunikation mit den Geschäftspartnern stabilisiert werden. Es wurden mehrere individuelle Schreiben in der jeweiligen Landessprache erstellt. Aufgrund fehlender Liquiden Mitteln mussten umfangreiche Verhandlungen geführt werden um Vorschüsse zu generieren. Ferner wurden zu dieser Fortführung Kredite aufgenommen, nicht betriebsnotwendiges Anlagevermögen veräußert und mit den Stromversorgern des Unternehmens verhandelt um einen Betriebsstop zu vermeiden.

Ferner fließen in diesen Zuschlag die Aufstellung einer Liquiditäts und Finanzplanungen, Sicherung des Versicherungsschutzes des Sägewerkes, Insolvenzgeldvorfinanzierung für über 15 Mitarbeitern und eine eigenständig durchgeführte Datensicherung.

2. Weitere Zuschläge in Höhe von 30% für die Sanierung des Unternehmens, 10 % für die presse und Öffentlichkeitsarbeit und eine von 5 % für den Degressionsausgleich sind angemessen und ausführlich begründet.
Das Gericht folgt der Ansicht des vorläufigen Insolvenzverwalters und entspricht dem Antrag vollständig. Die Erhöhungstatbeständige sind hinreichend begründet und angemessen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 09.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7a IN 19/23 · Tombers Hartholz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 19/23
Wirksam am
07.04.2025
Registerbezug
Wittlich, HRA 11502
7a IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tombers Hartholz GmbH & Co. KG, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren (AG Wittlich, HRA 11502), vertr. d.: Dietmar Tombers, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Wittlich, 28.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 19/23 · Tombers Hartholz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 19/23
Wirksam am
12.07.2023
Registerbezug
Wittlich, HRA 11502
7a IN 19/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tombers Hartholz GmbH & Co. KG, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren (AG Wittlich, HRA 11502), vertr. d.: Dietmar Tombers, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 07.07.2023 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wittlich, 12.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7a IN 19/23 · Tombers Hartholz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 19/23
Wirksam am
01.06.2023
Registerbezug
Wittlich, HRA 11502
7a IN 19/23: Über das Vermögen der Tombers Hartholz GmbH & Co. KG, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren (AG Wittlich, HRA 11502), vertr. d.: Dietmar Tombers, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2023 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Prof.Dr.Dr. Thomas B. Schmidt RA Partnerschaft mbB, Schlossstr. 7, 56856 Zell / Mosel, Tel.: 06542/18130-0, Fax: 06542/18130-29, E-Mail: Zell@tbs-insolvenzverwalter.de, Internet: www.thomasbschmidt.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.08.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.09.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.08.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 01.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 19/23 · Tombers Hartholz GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 19/23
Wirksam am
03.04.2023
Registerbezug
Wittlich, HRA 11502
Az.: 7a IN 19/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tombers Hartholz GmbH & Co. KG, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren (AG Wittlich, HRA 11502), vertr. d.: Dietmar Tombers, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren, (Geschäftsführer), ist am 03.04.2023 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Prof.Dr.Dr. Thomas B. Schmidt RA Partnerschaft mbB, Schlossstr. 7, 56856 Zell / Mosel, Tel.: 06542/18130-0, Fax: 06542/18130-29, E-Mail: Zell@tbs-insolvenzverwalter.de, Internet: www.thomasbschmidt.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 03.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 11502 HRA 11502: Tombers Hartholz GmbH & Co. KG, Mehren, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Re…
HRA 11502: Tombers Hartholz GmbH & Co. KG, Mehren, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Tombers, Tanja, Daun, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 11502 Tombers GmbH & Co. Immobilien und Dienstleistungs- KG, Mehren, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren. Firma geändert in: Neue Firma: Tombers Hartholz GmbH & Co. KG.
Tombers GmbH & Co. Immobilien und Dienstleistungs- KG, Mehren, Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren. Firma geändert in: Neue Firma: Tombers Hartholz GmbH & Co. KG.
Veränderungen
HRA 11502 Tombers GmbH & Co. Immobilien und Dienstleistungs- KG, Mehren, Industriegebiet, 54552 Mehren. Änderung der Geschäftsanschrift: Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren.
Tombers GmbH & Co. Immobilien und Dienstleistungs- KG, Mehren, Industriegebiet, 54552 Mehren. Änderung der Geschäftsanschrift: Gewerbegebietsstraße 4, 54552 Mehren.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.