HRB 212599

Többen Schweißtechnik- und Handels- GmbH.

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Mecklenburger Str. 4, 49757 Werlte

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Werlte
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
17.01.2024
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Michael Többen

Werlte

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-23

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. VBTT GmbH Werlte

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb von Gasen, Schweiß- und Schraubtechnik, Transport- und technische Dienstleistungen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 99/23 · Többen Schweißtechnik- und Handels-GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 99/23
Wirksam am
29.04.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 212599
9 IN 99/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Többen Schweißtechnik- und Handels-GmbH, Mecklenburger Str. 4, 49757 Werlte (AG Osnabrück, HRB 212599), vertr. d.: Michael Többen, Nordweg 5, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Christopher Tallen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Meppen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung (15%) nach § 12 a InsVV inkl. Zuschlag (45 %)

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 09.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 155.827,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR.
Gemäß § 12 InsVV erhält der Sachwalter in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung.
Die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters wird gesondert vergütet (§ 12 a InsVV). Er erhält in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Sachwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt.

Es wird eine den Regelsatz übersteigende Vergütung beantragt.

Für die Betriebsfortführung und Liquiditätsplanung wird ein Zuschlag berechnet. Hierzu führt der Insolvenzverwalter aus, dass der Geschäftsbetrieb in enger Abstimmung zwischen der eigenverwaltenden Schuldnerin, deren Beratern und dem vorläufigen Sachwalter fortgeführt wurde. Der zuschlagsbegründende erhebliche Zeit- und Mehraufwand wird unter anderem mit den mindestens wöchentlichen Gesprächen bzgl. der Betriebsfortführung und den wöchentlichen Besprechungen zu aktuellen Themen, Erörterung der laufend aktualisierten Liquiditätsplanung und der Abstimmung gemeinsamer Entscheidungen mit der Geschäftsführung der Schuldnerin sowie den beauftragten Sanierungsberatern begründet. Auch die Besprechungen im schuldnerischen Unternehmen, die Besichtigungen der Betriebsstätte und die Prüfung sämtlicher Vereinbarungen, um die von der Alt-Bank geforderte Zustimmung erteilen zu können, die intensive Einbindung in die Vermittlung zwischen Lieferanten, Auftraggebern und Leasinggesellschaften und die Gespräche und Verhandlungen mit den Kunden der Schuldnerin, die aufgrund der Komplexität der Produktionsprozesse laut Angaben des vorläufigen Sachwalters sehr intensiv waren, werden zur Begründung des erheblichen Mehraufwands genannt.
Der dargestellte Aufwand rechtfertigt die Festsetzung eines Zuschlages.

Auch für die Bemühungen um eine übertragene Sanierung wird ein Zuschlag geltend gemacht. Obwohl es nicht zu den Aufgaben des vorläufigen Sachwalters gehört, in eigener Zuständigkeit die Möglichkeiten einer übertragenden Sanierung zu prüfen, wurde das von der eigenverwaltenden Schuldnerin gemeinsam mit ihren Beratern erstellte Sanierungskonzept insbesondere hinsichtlich der Quotenerwartungen der Gläubiger geprüft. Aufgrund der Überwachungsfunktion war der vorläufige Sachwalter in die Verhandlungen eingebunden. Für den in seinem Vergütungsantrag beschriebenen Mehraufwand kann der vorläufige Sachwalter einen Zuschlag geltend machen, allerding ist zu berücksichtigen, dass die hauptsächliche Arbeit bei der eigenverwaltenden Schuldnerin und ihren Beratern lag.

Abschließend wird noch ein Zuschlag für den Mehraufwand aufgrund des Mehraufwands bzgl. der 14 Mitarbeiter und der Mitwirkung bei der Insolvenzgeldvorfinanzierung beantragt. Unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwands kann hier im Ergebnis ein geringer Zuschlag festgesetzt werden.

Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung der Gesamtzuschlag zu bestimmen ist. Dies berücksichtigt auch der vorläufige Sachwalter in seinem Vergütungsantrag.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Festsetzung eines Zuschlages in Höhe von 45 %-Punkten der Regelvergütung angemessen aber auch ausreichend ist.

Die Vergütung beträgt danach EUR.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 10, 7, 8 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 27.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 9 IN 99/23 · Többen Schweißtechnik- und Handels-GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 99/23
Wirksam am
20.03.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 212599
9 IN 99/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Többen Schweißtechnik- und Handels-GmbH, Mecklenburger Str. 4, 49757 Werlte (AG Osnabrück, HRB 212599), vertr. d.: Michael Többen, Nordweg 5, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters entspricht, wird auf den 22.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Meppen, 18.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 99/23 · Többen Schweißtechnik- und Handels-GmbH · Insolvenzgericht Meppen
Insolvenzgericht
Meppen
Aktenzeichen
9 IN 99/23
Wirksam am
03.01.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 212599
9 IN 99/23: Über das Vermögen der Többen Schweißtechnik- und Handels-GmbH, Mecklenburger Str. 4, 49757 Werlte (AG Osnabrück, HRB 212599), vertr. d.: Michael Többen, Nordweg 5, 49757 Werlte, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2024 um 11:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christopher Tallen, Haselünner Straße 39, 49716 Meppen, Tel.: 05931/887370, Fax: 05931/8873727, E-Mail: info@kanzlei-tallen.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.02.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 07.03.2024, 12:00 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstraße 20, 49716 Meppen eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 02.01.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 212599 HRB 212599: VBTT GmbH, Werlte, Nordweg 5, 49757 Werlte. Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma besch…
HRB 212599: VBTT GmbH, Werlte, Nordweg 5, 49757 Werlte. Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Többen Schweißtechnik- und Handels- GmbH. Geschäftsanschrift: Mecklenburger Str. 4, 49757 Werlte. Einzelprokura: Többen, Fenna, Werlte, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 212599 HRB 212599: VBTT GmbH, Werlte, Nordweg 5, 49757 Werlte. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2018. Geschäftsanschrift: Nordweg 5, 49757 Werlte. Gegenstand: Vertrieb von Gasen…
HRB 212599: VBTT GmbH, Werlte, Nordweg 5, 49757 Werlte. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2018. Geschäftsanschrift: Nordweg 5, 49757 Werlte. Gegenstand: Vertrieb von Gasen, Schweiß- und Schraubtechnik, Transport- und technische Dienstleistungen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Többen, Michael, Werlte, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.