HRB 122695

TMW GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
11.01.2024
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Hosung Paeng

Eschborn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-27

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

E-Commerce, Export & Import von hauptsächlich Kaffeekapseln, Haushaltsgeräten, Kosmetikprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und ähnlichen Produkten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 74/23 T-4-6 · TMW GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 74/23 T-4-6
Wirksam am
18.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 122695
810 IN 74/23 T-4-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen TMW GmbH, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122695), hat das Insolvenzgericht der Schlussverteilung zugestimmt. Im Rang § 38 InsO sind Forderungen in Höhe von 1.712.275,34 € festgestellt. Verfügbar sind derzeit 30.376,85 € abzüglich noch zu bedienender Massekosten und Masseschulden.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 74/23 T-4-6 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 74/23 T-4-6 · TMW GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 74/23 T-4-6
Wirksam am
10.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 122695
810 IN 74/23 T-4-6 In dem Insolvenzverfahren TMW GmbH, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122695) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Von den Gläubigern können bis zum 22.06.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.

Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 24.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 74/23 T-4-6 · TMW GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 74/23 T-4-6
Wirksam am
10.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 122695
Amtsgericht Frankfurt am Main 24.04.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 74/23 T-4-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
TMW GmbH Adam-Opel-Straße 7-11 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122695),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR X
Auslagen EUR X
Umsatzsteuer EUR X
Summe EUR X
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 73.702,90 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze und unter Berücksichtigung der vorgelagerten vorläufigen Verwaltung durch einen Abschlag von 10% eine Vergütung i.H.v. EUR X netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde-bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 74/23 T-4-6 · TMW GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 74/23 T-4-6
Wirksam am
05.08.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 122695
810 IN 74/23 T-4-6 In dem Insolvenzverfahren TMW GmbH, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122695) wird die Prüfung der bis zum 20.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 31.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 74/23 T-4-6 · TMW GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 74/23 T-4-6
Wirksam am
30.04.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 122695
Amtsgericht Frankfurt am Main
29.04.2025
- Insolvenzgericht -
810 IN 74/23 T-4-6

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

TMW GmbH
Adam-Opel-Straße 7-11
60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 122695)

werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 64.369,41 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der Inbesitznahme des umfangreichen Auslandsvermögens die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 20% auf insgesamt 45%.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 74/23 T-4-6 · TMW GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 74/23 T-4-6
Wirksam am
14.12.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 122695
810 IN 74/23 T-12-6 Am 28.11.2023 um 11:32 Uhr ist das Insolvenzverfahren TMW GmbH, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122695),
vertreten durch:
1. Hosung Paeng, Berliner Straße 31, 65760 Eschborn, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, D 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 12.02.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 26.02.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 74/23 T-4-6 · TMW GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 74/23 T-4-6
Wirksam am
28.11.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 122695
810 IN 74/23 T: In dem Insolvenzverfahren TMW GmbH, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122695),
vertreten durch:
1. Hosung Paeng, Berliner Straße 31, 65760 Eschborn, (Geschäftsführer), wurde am 28.11.2023 um 11:32 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, D 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 273/23 T verbunden. Das Verfahren 810 IN 74/23 T führt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 28.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 74/23 T-4-6 · TMW GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 74/23 T-4-6
Wirksam am
09.03.2023
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 122695
810 IN 74/23 T: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TMW GmbH, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 122695), vertr. d.: 1. Hosung Paeng, Berliner Straße 31, 65760 Eschborn, (Geschäftsführer), ist am 09.03.2023 um 13:09 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Fabio Algari, Goldsteinstraße 114, D 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 -0, Fax: 069 / 91 30 92 -30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 122695 HRB 122695: TMW GmbH, Frankfurt am Main, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechende…
HRB 122695: TMW GmbH, Frankfurt am Main, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 75.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 122695 HRB 122695: TMW GmbH, Frankfurt am Main, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2021. Geschäftsanschrift: Adam-Opel-Straße 7-11,…
HRB 122695: TMW GmbH, Frankfurt am Main, Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2021. Geschäftsanschrift: Adam-Opel-Straße 7-11, 60386 Frankfurt am Main. Gegenstand: E-Commerce, Export & Import von hauptsächlich Kaffeekapseln, Haushaltsgeräten, Kosmetikprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und ähnlichen Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Paeng, Hosung, Eschborn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.