HRB 14907

TM Lasertechnik GmbH

Amtsgericht Kleve · Nordrhein-Westfalen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neukirchen-Vluyn
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
27.11.2019
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Thomas Müller

Neukirchen-Vluyn

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-02 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-02-03 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Die Lasertechnik und der Handel mit Sandwichpaneelen und Dämmstoffen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 31 IN 32/19 · TM Lasertechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
31 IN 32/19
Wirksam am
20.07.2026
Registerbezug
Kleve, HRB 14907
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Kasseler Str. 14 , 45145 Essen

wird angeordnet:

Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum

04.09.2026

bei dem Insolvenzverwalter, Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 niedergelegt.

Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der

25.09.2026.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

31 IN 32/19
Amtsgericht Kleve, 17.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 31 IN 32/19 · TM Lasertechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
31 IN 32/19
Wirksam am
20.07.2026
Registerbezug
Kleve, HRB 14907
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Kasseler Str. 14 , 45145 Essen

soll eine Abschlagverteilung stattfinden.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 11.993,84 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 65.251,16 EUR zur Verfügung.

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

31 IN 32/19
Amtsgericht Kleve, 17.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 31 IN 32/19 · TM Lasertechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
31 IN 32/19
Wirksam am
20.03.2026
Registerbezug
Kleve, HRB 14907
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Kasseler Str. 14 , 45145 Essen

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 04.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

31 IN 32/19
Amtsgericht Kleve, 19.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 31 IN 32/19 · TM Lasertechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
31 IN 32/19
Wirksam am
04.03.2026
Registerbezug
Kleve, HRB 14907
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Diese hat das Gericht antragsgemäß nach einem Berechnungswert in Höhe von 76.318,90 EUR (vorläufige verwaltete Masse) festgesetzt.

Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.12.2025.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 eingesehen werden.

31 IN 32/19
Amtsgericht Kleve, 12.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 31 IN 32/19 · TM Lasertechnik GmbH · Insolvenzgericht Kleve
Insolvenzgericht
Kleve
Aktenzeichen
31 IN 32/19
Wirksam am
30.12.2025
Registerbezug
Kleve, HRB 14907
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 32/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14907 eingetragenen TM Lasertechnik GmbH, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Müller, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn

ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Gericht eingegangen. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -6 eingesehen werden.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 4 Wochen.

31 IN 32/19
Amtsgericht Kleve, 18.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 14907 HRB 14907: TM Lasertechnik GmbH, Neukirchen-Vluyn, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (31 IN 32/19) vom 19.11.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das I…
HRB 14907: TM Lasertechnik GmbH, Neukirchen-Vluyn, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Kleve (31 IN 32/19) vom 19.11.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Berichtigungen
HRB 14907 HRB 14907: TM Lasertechnik GmbH, Neukirchen-Vluyn, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn. Nach Berichtigung des Geburtsdatums von Amts wegen Geschäftsführer: Müller, Thomas, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXX…
HRB 14907: TM Lasertechnik GmbH, Neukirchen-Vluyn, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn. Nach Berichtigung des Geburtsdatums von Amts wegen Geschäftsführer: Müller, Thomas, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Neueintragungen
HRB 14907 HRB 14907: TM Lasertechnik GmbH, Neukirchen-Vluyn, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.09.2017. Geschäftsanschrift: Inneboltstraße 1…
HRB 14907: TM Lasertechnik GmbH, Neukirchen-Vluyn, Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.09.2017. Geschäftsanschrift: Inneboltstraße 129, 47506 Neukirchen-Vluyn. Gegenstand: Die Lasertechnik und der Handel mit Sandwichpaneelen und Dämmstoffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Müller, Thomas, Neukirchen-Vluyn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.