HRB 719568
TK YPSILON GMBH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mannheim
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Registerdaten
- Sitz
- Mannheim
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 719568 HRB 719568: TK YPSILON GMBH, Mannheim, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Kostadimas, Ioannis, Raunheim, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 2013/19 · TK YPSILON GMBH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2013/19
- Wirksam am
- 03.02.2021
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 719568
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TK YPSILON GMBH, 2nd Floor, Carl-Reuther-Straße 1, 68309 Mannheim, vertreten
durch den Geschäftsführer Ioannis Kostadimas,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 719568
- Schuldnerin -
hat die Insolvenzverwalterin mit Schriftsatz vom 29.01.2021, bei Gericht
eingegangen am 30.01.2021 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 01.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 2013/19 · TK YPSILON GMBH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2013/19
- Wirksam am
- 28.12.2020
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 719568
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TK YPSILON GMBH, 2nd Floor, Carl-Reuther-Straße 1, 68309 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Ioannis Kostadimas
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 719568
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 28.10.2020 von der Prüfung
ausgenommenen angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 3 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.02.2021 der Forderungsanmeldung
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 28.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 2013/19 · TK YPSILON GMBH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2013/19
- Wirksam am
- 11.11.2020
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 719568
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TK YPSILON GMBH, 2nd Floor, Carl-Reuther-Straße 1, 68309 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Ioannis Kostadimas
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, HRB 719568
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Mannheim am 06.11.2020 beschlossen:
Frau Rechtsanwältin Sandra Wirtz, kanzleiansässig: O 4, 13-16, 68161 Mannheim
wird zur Sonderverwalterin mit folgendem Aufgabengebiet bestellt:
Prüfung der angemeldeten Forderung lfd. Nr. 3.
Gründe:
Die Bestellung einer Sonderinsolvenzverwalterin war erforderlich, da die
Insolvenzverwalterin, Frau Dr. Bettina Breitenbücher, Insolvenzverwalterin in
diesem Verfahren, eigene Forderungen gegen die Schuldnerin angemeldet hat.
Eine Prüfung der Forderung durch die Insolvenzverwalterin des Verfahren ist
aufgrund Interessenkollision ausgeschlossen.
Die Prüfung durch eine Sonderverwalterin war daher angezeigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 11.11.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 719568 HRB 719568: TK YPSILON GMBH, Mannheim, Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 05.08.2020 (4 IN 2013/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzver…
Forderungsprüfung 4 IN 2013/19 · TK YPSILON GMBH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 2013/19
- Wirksam am
- 06.08.2020
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 719568
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TK YPSILON GMBH, 2nd Floor, Carl-Reuther-Straße 1, 68309 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Ioannis Kostadimas
eingetragen beim Registergericht des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 719568
mit dem Unternehmensgegenstand:
Der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Grundstücken
- Schuldnerin -
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 05.08.2020 um 11.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher
E 7, 24, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 49098160
Telefax: 0621 49098189
www.bblaw.legal
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 16.09.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
28.10.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann,
kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger"
entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu
Übermittlungsweg und Signatur.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung bis 28.10.2020, damit die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
30.09.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Gemäß § 99 InsO wird die Postsperre für alle Sendungen gegen
a) die Schuldnerin TK YPSILON GMBH unter deren Anschriften Carl-Reuther-Straße
1, 68309 Mannheim und Nieder-Röder-Weg 10, 63150 Heusenstamm und
b) den Geschäftsführer Ioannis Kostadimas unter dessen Anschrift
Industriestraße 8, 65479 Raunheim
angeordnet.
Eingehende Sendungen sind der Insolvenzverwalterin auszuhändigen. Ausgenommen
sind Sendungen der Staatsanwaltschaften und der Insolvenzverwalterin sowie die
mit einem entsprechenden Vermerk versehenen Sendungen und förmlich
zuzustellende Postsendungen der Gerichte, bei denen die Zustellung zu
beurkunden ist.
Die Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die ihr zugeleiteten Sendungen zu
öffnen. Sendungen, deren Inhalt nicht die schuldnerischen Vermögensverhältnisse
betrifft, hat die Insolvenzverwalterin unverzüglich an den organschaftlichen
Vertreter der Schuldnerin weiterzuleiten.
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 05.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 719568 HRB 719568: TK YPSILON GMBH, Mannheim, Heppenheimer Straße 23, 68309 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Carl-Reuther-Straße 1, 68305 Mannheim.
HRB 719568 HRB 719568:TK YPSILON GMBH, Mannheim, Heppenheimer Straße 23, 68309 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2008 mit Änderung vom 07.01.2011. Die Gesellschafterversamml…
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