HRA 48634

Titus-Apotheke Dr. David Sheel e.K.

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-12-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. MTZ-Apotheke im Main-Taunus-Zentrum Inhaber Dr. David Sheel e. K. Sulzbach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 561/26 S-5-1 · Sheel, David · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 561/26 S-5-1
Wirksam am
14.07.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 48634
810 IN 561/26 S-5-1: Über das Vermögen des Dr. David Sheel, geb. am XX.XX.XXXX, Großer Hasenpfad 131 a, 60598 Frankfurt am Main, Inhaber der Titus Apotheke, Tituscorso 5, 60439 Frankfurt am Main; Inhaber der Hermes Apotheke Zweigniederlassung der Titus Apotheke Dr. David Sheel e.K., Kaiserstraße 56, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48634), ist am 01.07.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.

Es wurde Eigenverwaltung des Schuldners angeordnet.

Der Schuldner ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 17.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Schuldner sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Schuldners (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden grundsätzlich nicht benachrichtigt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

> Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 06.08.2026,

> dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Hinweis: Der Schuldner wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihm verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO).

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 14.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 810 IN 561/26 S-5-1 · Sheel, David · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 561/26 S-5-1
Wirksam am
01.07.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 48634
Amtsgericht Frankfurt am Main
01.07.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 561/26 S-82-

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

Dr. David Sheel, geboren am XX.XX.XXXX, Großer Hasenpfad 131 a, 60598 Frankfurt am Main,
Inhaber der Titus Apotheke, Tituscorso 5, 60439 Frankfurt am Main;
Inhaber der Hermes Apotheke, Zweigniederlassung der Titus Apotheke Dr. David Sheel e.K., Kaiserstraße 56, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48634),

Verfahrensbevollmächtigte:
Dr. Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwalt Aleksander Barasinski, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

wird heute am 01.07.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

Es wird die Eigenverwaltung des Schuldners angeordnet.

Zum Sachwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de.

Der Schuldner ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll er nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Der Sachwalter kann von dem Schuldner verlangen, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur an ihn
geleistet werden (§ 275 InsO).

Der Schuldner wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Hinweise:

Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Angerer
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 48634 HRA 48634: Titus-Apotheke Dr. David Sheel e.K., Frankfurt am Main, Tituscorso 5, 60439 Frankfurt am Main. Zweigniederlassung aufgehoben: 65843 Sulzbach, Geschäftsanschrift: Main-Taunus-Zentrum, 65843 Sulzbach.
HRA 48634: Titus-Apotheke Dr. David Sheel e.K., Frankfurt am Main, Tituscorso 5, 60439 Frankfurt am Main. Zweigniederlassung aufgehoben: 65843 Sulzbach, Geschäftsanschrift: Main-Taunus-Zentrum, 65843 Sulzbach.
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HRA 48634 HRA 48634: MTZ-Apotheke im Main-Taunus-Zentrum Inhaber Dr. David Sheel e. K., Sulzbach, Main-Taunus-Zentrum, 65843 Sulzbach. Firma geändert, nun: Neue Firma: Titus-Apotheke Dr. David Sheel e.K. Sitz verlegt,…
HRA 48634: MTZ-Apotheke im Main-Taunus-Zentrum Inhaber Dr. David Sheel e. K., Sulzbach, Main-Taunus-Zentrum, 65843 Sulzbach. Firma geändert, nun: Neue Firma: Titus-Apotheke Dr. David Sheel e.K. Sitz verlegt, nun: Neuer Ort der Niederlassung: Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Tituscorso 5, 60439 Frankfurt am Main. Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: MTZ-Apotheke im Main-Taunus-Zentrum Inhaber Dr. David Sheel e.K Zweigniederlassung der Titus-Apotheke Dr. David Sheel e.K., 65843 Sulzbach, Geschäftsanschrift: Main-Taunus-Zentrum, 65843 Sulzbach. Zweigniederlassung aufgehoben: 60439 Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Tituscorso 5, 60439 Frankfurt am Main.
Veränderungen
HRA 48634 HRA 48634: MTZ-Apotheke im Main-Taunus-Zentrum Inhaber Dr. David Sheel e. K., Sulzbach, Main-Taunus-Zentrum, 65843 Sulzbach. Errichtet: Zweigniederlassung unter Firma: Hermes-Apotheke Dr. David Sheel e.K. Zw…
HRA 48634: MTZ-Apotheke im Main-Taunus-Zentrum Inhaber Dr. David Sheel e. K., Sulzbach, Main-Taunus-Zentrum, 65843 Sulzbach. Errichtet: Zweigniederlassung unter Firma: Hermes-Apotheke Dr. David Sheel e.K. Zweigniederlassung der MTZ-Apotheke im Main-Taunus-Zentrum Inhaber Dr. David Sheel e. K., 60329 Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 56, 60329 Frankfurt am Main; Titus-Apotheke Dr. David Sheel e.K. Zweigniederlassung der MTZ-Apotheke im Main-Taunus-Zentrum Inhaber Dr. David Sheel e. K., 60439 Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift: Tituscorso 5, 60439 Frankfurt am Main.
Neueintragungen
HRA 48634 HRA 48634: MTZ-Apotheke im Main-Taunus-Zentrum Inhaber Dr. David Sheel e. K., Sulzbach, Main-Taunus-Zentrum, 65843 Sulzbach. (Betrieb einer Apotheke). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Main-Taunus-Zentrum,…
HRA 48634: MTZ-Apotheke im Main-Taunus-Zentrum Inhaber Dr. David Sheel e. K., Sulzbach, Main-Taunus-Zentrum, 65843 Sulzbach. (Betrieb einer Apotheke). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Main-Taunus-Zentrum, 65843 Sulzbach. Inhaber: Dr. Sheel, David, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.