HRB 67578

TITAN Service GmbH

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ludwigshafen

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Registerdaten

Sitz
Ludwigshafen
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 b IN 59/24 Lu · TITAN Service GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 b IN 59/24 Lu
Wirksam am
22.07.2024
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 67578
3 b IN 59/24 Lu
3 b IN 125/24 Lu

16.07.2024

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

Land Rheinland-Pfalz, vertr. d. d. Finanzamt Ludwigshafen am Rhein, Bayernstraße 39, 67061 Ludwigshafen am Rhein,
- Antragsteller zu 1. -

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorstand, Hollestraße 7b, 45127 Essen,

- Antragstellerin zu 2. -
g e g e n

TITAN Service GmbH, Goethestraße 22, 67063 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67578),
vertreten durch:
Sajad Attai, (Geschäftsführer), Am Sonnigen Hang 4, 55127 Mainz

- Antragsgegnerin und Schuldnerin -
an dem weiter beteiligt ist:

Rechtsanwalt Christoph G. Rapp, Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg,

-Sachverständiger -

hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richter am Amtsgericht am 16.07.2024 beschlossen:

1. Die Verbindung der Verfahren mit den Aktenzeichen 3 b IN 59/24 Lu und 3 b IN 125/24 Lu wird angeordnet. Das vorliegende Verfahren führt.

2. Über das Vermögen der Antragsgegnerin wird mit Wirkung ab

Dienstag, 16. Juli 2024, 22:59 Uhr

das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

3. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Christoph G. Rapp, Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg

4. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Antragsgegnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegen die Antragsgegnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Antragsgegnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.

5. Die Gläubiger der Antragsgegnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Antragsgegnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

6. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EUInsVO, Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.05.2015 (ABIEG L 141/19).

7. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 08.10.2024 geprüft.
Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 15.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden.
Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 10.09.2024 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.

Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO).

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.

Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.

Gründe:

Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Antragsunterlagen und dem überzeugenden und nachvollziehbaren Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Christoph G. Rapp vom 12.06.2024 liegt Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vor.

Nach den Ausführungen des Gutachters, die sich das Gericht zu eigen macht, kann der Schuldner seine fälligen Verbindlichkeiten von nicht weniger als 35.000,00 € nicht mehr innerhalb der Frist von drei Wochen auf nicht mehr zehn Prozent zurückführen, da lediglich noch Aktiva von als 0,00 € feststellbar sind; weitere Kreditierungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.
Zudem liegt eine rechnerische Überschuldung von mehr als 30.000,00 € vor, ohne dass nach Einstellung des Geschäftsbetriebes eine positive Fortführungsprognose gestellt werden kann.

Das Verfahren war zu eröffnen, da die voraussichtlichen Verfahrenskosten von nicht mehr als 11.000,00 aus der freien Masse von nicht weniger als 13.000,00 € gedeckt werden können.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann der Schuldner die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Zu Nr. 1-6
Leyendecker
Richter am Amtsgericht
Zu Nr. 7
Gruber
Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 67578 HRB 67578: TITAN Service GmbH, Ludwigshafen, Pfalzgrafenstraße 17, 67061 Ludwigshafen. Änderung der Geschäftsanschrift: Goethestraße 22, 67063 Ludwigshafen. Wohnort aktualisiert, nun: Geschäftsführer: Ruckte…
HRB 67578: TITAN Service GmbH, Ludwigshafen, Pfalzgrafenstraße 17, 67061 Ludwigshafen. Änderung der Geschäftsanschrift: Goethestraße 22, 67063 Ludwigshafen. Wohnort aktualisiert, nun: Geschäftsführer: Ruckteschler, Justine Ramona, Hochdorf-Assenheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 67578 HRB 67578: TITAN Service GmbH, Ludwigshafen, Pfalzgrafenstraße 17, 67061 Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2021. Geschäftsanschrift: Pfalzgrafenstraße 17, 67…
HRB 67578: TITAN Service GmbH, Ludwigshafen, Pfalzgrafenstraße 17, 67061 Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2021. Geschäftsanschrift: Pfalzgrafenstraße 17, 67061 Ludwigshafen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Logistikbereich - insbesondere Warehousing; E-Commerce; Supply-Chain-Management; Value Add Services sowie die Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ruckteschler, Justine Ramona, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.