HRB 21192
Tischlerei Härtig & Krübel GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hofer Straße 149, 09353 OberlungwitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Oberlungwitz
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 04.11.2020
- Datenstand
- 2025-10-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Marcel Krübel
Oberlungwitz
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Härtig & Krübel Beteiligungsgesellschaft mbH Oberlungwitz
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Tischlerei
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 13 IN 708/18 · Tischlerei Härtig & Krübel GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 708/18
- Wirksam am
- 04.09.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 21192
Aktenzeichen: 13 IN 708/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei Härtig & Krübel GmbH, Hofer Straße 149, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 21192
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Krübel
ergeht am 03.09.2024 nachfolgende Entscheidung:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird wie folgt antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
xxx EUR
Auslagen
xxx EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
xxx EUR
Gesamtbetrag
xxx EUR
in Worten: xxx EUR
Gründe:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 26.07.2018 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.09.2018.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 28.08.2024 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von xxx EUR zugrunde zu legen.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV von xxx EUR.
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon xxx Prozent, mithin xxx EUR.
Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von xxx EUR.
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 28.08.2024 verwiesen.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.
Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von xxx Prozent, mithin in Höhe von xxx EUR, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
Der Vergütungswert beträgt mithin xxx EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Es konnte antragsgemäße Festsetzung erfolgen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 708/18 · Tischlerei Härtig & Krübel GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 708/18
- Wirksam am
- 23.05.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 21192
Aktenzeichen: 13 IN 708/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei Härtig & Krübel GmbH, Hofer Straße 149, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 21192
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Krübel
ergeht am 20.05.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im Schriftwege wird bestimmt auf
Mittwoch, den 08.06.2022
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss des Vergleiches vor dem Landgericht Leipzig vom 10.05.2022, Az.: 02 O 2865/21, nach dem die dortige Beklagte zur Abgeltung aller bekannten und unbekannten gegenseitigen Ansprüche einen Betrag in Höhe von 16.057,16 EUR zur Masse zahlt.
2. Aufgrund der aktuellen Situation im Hinblick auf die Corona Pandemie und zum Infektionsschutz aller Beteiligten wird das Verfahren schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.06.2022 Einwendungen bzw. Stellungnahmen zu dem dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht, AG Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzureichen.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
4. Hinweis: Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keine Gläubiger wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21192 HRB 21192: Tischlerei Härtig & Krübel GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 149, 09353 Oberlungwitz. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 28.09.2018, AZ: 13 IN 708/18, ist das Insolvenzverfahren über das…
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 708/18 · Tischlerei Härtig & Krübel GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 708/18
- Wirksam am
- 31.01.2019
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 21192
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei Härtig & Krübel
GmbH, Hofer Straße 149, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 21192
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Krübel
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 29.01.2019 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
13 IN 708/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 31.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 708/18 · Tischlerei Härtig & Krübel GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 708/18
- Wirksam am
- 10.12.2018
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 21192
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei Härtig & Krübel
GmbH, Hofer Straße 149, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 21192
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Krübel
werden die Veröffentlichungen vom 01.10. bzw. 02.10.2018 dahingehend ergänzt,
dass im Berichtstermin am 19.12.2018 um 10:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011,
Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz, die Gläubigerversammlung über
folgenden Antrag des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO zu entscheiden haben
wird:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Kaufvertrag (Asset-Deal) vom 15.11.2018
über Anlage- und Umlaufvermögen zu einem Kaufpreis von 22.000,00 Euro an das
Einzelunternehmen Marcel Krübel.
Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als
erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
13 IN 708/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 13 IN 708/18 · Tischlerei Härtig & Krübel GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 708/18
- Wirksam am
- 02.10.2018
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 21192
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei Härtig & Krübel
GmbH, Hofer Straße 149, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 21192
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Krübel
ergeht am 01.10.2018 nachfolgende Entscheidung:
1. Es wird angeordnet, dass Berichtstermin und Prüfung der angemeldeten
Forderungen im hiesigen Verfahren mündlich durchgeführt werden, § 5 Abs. 2 S. 2
InsO.
2. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
neuen Gläubigerausschusses für den Fall, dass bereits ein Gläubigerausschuss
bestellt ist, die in den § 66 InsO (Zwischenrechnungslegung
Insolvenzverwalter), § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen), § 157 InsO
(Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 160 InsO (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), § 162 InsO
(Betriebsveräußerung), § 218 InsO (Beauftragung mit der Erstellung eines
Insolvenzplans), § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung
bei Insolvenzplan) geregelten Angelegenheiten, zur Anhörung über die Leistung
eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen
Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO, Beschlussfassung über die
Eigenverwaltung im Sinne des §§ 271, 272 InsO sowie Termin zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Mittwoch, 19.12.2018, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude -
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Gründe:
Das Insolvenzverfahren wurde am 28.09.2018 eröffnet.
Dem Insolvenzgericht liegt das Gutachten des Insolvenzverwalters vor, aus
welchem ersichtlich ist, dass das Unternehmen vorläufig fortgeführt wird. Diese
Entscheidung obliegt gemäß
§ 157 InsO der Gläubigerversammlung und ist nunmehr entsprechend der
Überleitung in ein mündliches Verfahren im dafür bestimmten Termin durch die
Gläubigerversammlung zu treffen.
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens ist jederzeit zulässig, § 5 Abs. 2 InsO
und wird vorliegend als geboten angesehen.
Im Übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen im Eröffnungsbeschluss vom
28.09.2018.
13 IN 708/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 13 IN 708/18 · Tischlerei Härtig & Krübel GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 708/18
- Wirksam am
- 01.10.2018
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 21192
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tischlerei Härtig & Krübel
GmbH, Hofer Straße 149, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 21192
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Krübel
ergeht am 28.09.2018 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Holz und Metall) wird
am 28.09.2018 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30317215
Telefax: 0375 35319598
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 16.11.2018
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem
Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen
Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses und die
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der
Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur
Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines
Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 28.12.2018 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
13 IN 708/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 13 IN 708/18 · Tischlerei Härtig & Krübel GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 13 IN 708/18
- Wirksam am
- 26.07.2018
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 21192
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Tischlerei Härtig &
Krübel GmbH, Hofer Straße 149, 09353 Oberlungwitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB
21192
vertreten durch den Geschäftsführer Marcel Krübel
- wurde am 26.07.2018 um 09:00 Uhr
RA Dr. jur. Marlon Foit, Bosestraße 9, 08056 Zwickau, Telefon geschäftlich 0375
30317215, Telefax 0375 35319598, Email geschäftlich info@sbf-inso.de
zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstr. 2, 09112 Chemnitz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als
zugestellt. Die Frist beginnt spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach
Verkündung oder Erlass der Entscheidung.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
13 IN 708/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 26.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21192 HRB 21192: Tischlerei Härtig & Krübel GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 149, 09353 Oberlungwitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Krübel, Annette, Oberlungwitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Krübel, …
HRB 21192 Tischlerei Härtig & Krübel GmbH, Oberlungwitz, Hofer Straße 149, 09353 Oberlungwitz.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Härtig, Karl, Oberlungwitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 21192 Härtig & Krübel Beteiligungsgesellschaft mbH, Oberlungwitz (Hofer Str. 149, 09353 Oberlungwitz). Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma), 2 (Gege…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.