HRA 206301

Timmer EFL GmbH & Co. KG

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nordhorn

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nordhorn
Datenstand
2024-05-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 27/23 · Timmer EFL GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 27/23
Wirksam am
10.09.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRA 206301
7 IN 27/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Timmer EFL GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 206301), vertr. d.: 1. Timmer European Fashion Logistic GmbH, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tanja Timmer, als GF'in d. Timmer European Fashion Logistic GmbH, Birkenweg 14 a, 28816 Stuhr, (Geschäftsführerin), 2. Gerda-Jenny Timmer, als p.h.Gesellsch. d. Timmer EFL GmbH & Co. KG, Vogstiege 13, 49828 Neuenhaus, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.10.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 09.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 27/23 · Timmer EFL GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 27/23
Wirksam am
24.04.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRA 206301
7 IN 27/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Timmer EFL GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 206301), vertr. d.: 1. Timmer European Fashion Logistic GmbH, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tanja Timmer, Buitenborg 33, 49828 Neuenhaus, (Geschäftsführerin), 2. Gerda-Jenny Timmer, als p.h.Gesellsch. d. Timmer EFL GmbH & Co. KG, Vogstiege 13, 49828 Neuenhaus, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.05.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 23.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 27/23 · Timmer EFL GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 27/23
Wirksam am
26.01.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRA 206301
7 IN 27/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Timmer EFL GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 206301), vertr. d.: 1. Timmer European Fashion Logistic GmbH, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tanja Timmer, Buitenborg 33, 49828 Neuenhaus, (Geschäftsführerin), 2. Gerda-Jenny Timmer, als p.h.Gesellsch. d. Timmer EFL GmbH & Co. KG, Vogstiege 13, 49828 Neuenhaus, (persönlich haftende Gesellschafterin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nordhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 134 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 26.09.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.495.024,26 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Ein Zuschlag in Höhe von 44 % für die Betriebsfortführung erscheint angemessen aufgrund der vorgenommenen umfangreichen Tätigkeiten. Der Geschäftsbetrieb wurde für ca. 10 Wochen unter der Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters fortgeführt und in vollem Umfang aufrechterhalten.

Ferner ist ein Zuschlag in Höhe von 50 % für die übertragende Sanierung angemessen.

Auf die Arbeitnehmerangelegenheiten entfällt ein erstattungsfähiger Zuschlag in Höhe von 40 %. Für die Schuldnerin waren zum Zeitpunkt der Antragstellung noch 69 Arbeitnehmer/innen beschäftigt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat u. a. ein Sanierungskonzept bei der Agentur für Arbeit eingereicht.

Auf die umfangreichen Ausführungen in dem Antrag vom 26.09.2023 wird ferner hingewiesen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 25.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 27/23 · Timmer EFL GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 27/23
Wirksam am
21.11.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRA 206301
7 IN 27/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Timmer EFL GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 206301), vertr. d.: 1. Timmer European Fashion Logistic GmbH, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tanja Timmer, Buitenborg 33, 49828 Neuenhaus, (Geschäftsführerin), 2. Gerda-Jenny Timmer, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Nordhorn, 20.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 27/23 · Timmer EFL GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 27/23
Wirksam am
06.07.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRA 206301
7 IN 27/23: Über das Vermögen der Timmer EFL GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 206301), vertr. d.: 1. Timmer European Fashion Logistic GmbH, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tanja Timmer, Buitenborg 33, 49828 Neuenhaus, (Geschäftsführerin), 2. Gerda-Jenny Timmer, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 04.07.2023 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/200959-0, Fax: 0421/200959-29, E-Mail: bremen@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.08.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 20.09.2023, 10:00 Uhr, Saal 42, Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 06.07.2023

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http:// www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de/gericht/datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 27/23 · Timmer EFL GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 27/23
Wirksam am
25.04.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRA 206301
7 IN 27/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Timmer EFL GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRA 206301), vertr. d.: 1. Timmer European Fashion Logistic GmbH, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Tanja Timmer, Buitenborg 33, 49828 Neuenhaus, (Geschäftsführerin), 2. Gerda-Jenny Timmer, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 25.04.2023 um 15:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Straße 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/200959-0, Fax: 0421/200959-29, E-Mail: bremen@sponagel-recht.de, Internet: www.sponagel-recht.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 25.04.2023

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http:// www.amtsgericht-nordhorn.niedersachsen.de/gericht/datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 206301 HRA 206301: Timmer EFL GmbH & Co. KG, Nordhorn, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Timmer, Gerda-Jenny, Neuenhaus, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausge…
HRA 206301: Timmer EFL GmbH & Co. KG, Nordhorn, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Timmer, Gerda-Jenny, Neuenhaus, *XX.XX.XXXX, von der Vertretung ausgeschlossen.
Neueintragungen
HRA 206301 HRA 206301: Timmer EFL GmbH & Co. KG, Nordhorn, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn. (Dienstleistung und Service jedweder Art vor allem im Bereich der Europäischen Union, insbesondere für Unternehmen der Bek…
HRA 206301: Timmer EFL GmbH & Co. KG, Nordhorn, Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn. (Dienstleistung und Service jedweder Art vor allem im Bereich der Europäischen Union, insbesondere für Unternehmen der Bekleidungs- und Textilbranche sowie der Vertrieb von Textilien und textilähnlichen Produkten, schließlich das Recyclen von Folien und Plastikerzeugnissen, vor allem Kleiderbügeln und ähnlichen Erzeugnissen sowie Erbringung von Value Added Services sowie logistische Dienstleistungen aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Otto-Hahn-Straße 37, 48529 Nordhorn. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Timmer European Fashion Logistic GmbH, Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 213069), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.