HRB 26612

TIME Dienstleistungs GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Rudolf-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach OT Raschau

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Raschau-Markersbach
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kapital
25.000,00 EUR
Letzte Eintragung
27.05.2026
Datenstand
2026-07-22
Quelle
Handelsregister

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2026-07-24

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Time med UG (haftungsbeschränkt) Schwarzenberg/Erzgeb.
  2. Time med UG (haftungsbeschränkt) Raschau-Markersbach
  3. Time med GmbH Raschau-Markersbach

Gegenstand des Unternehmens

Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsvermittlung, Auftragsvermittlung, Gebäudereinigung, Grundstückspflege, Instandhaltung/Pflege/Wartung von Innen- und Außenanlagen, Winterdienst, Kleinreparaturen, Hausmeisterservice, Durchführung von sozialen Projekten

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 626/18 · TIME Dienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
15 IN 626/18
Wirksam am
21.04.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26612
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 15 IN 626/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIME Dienstleistungs GmbH, c/o Alexander Reichel Scheibnerstraße 17b, 09456 Annaberg-Buchholz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26612
vertreten durch den Gesellschafter Alexander Reichel
ergeht am 20.04.2026 nachfolgende Entscheidung:

1. Das Insolvenzverfahren wird gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 15 IN 626/18 · TIME Dienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
15 IN 626/18
Wirksam am
30.07.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26612
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 15 IN 626/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIME Dienstleistungs GmbH, c/o Alexander Reichel Scheibnerstraße 17b, 09456 Annaberg-Buchholz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26612
vertreten durch den Gesellschafter Alexander Reichel

Dem Insolvenzverwalter wurde mit Beschluss vom 25.07.2025 für seine Tätigkeit im Insolvenzverfahren die Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 2 InsVV aus einer Berechnungsgrundlage von 18.166,62 EUR nebst Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV, Auslagenersatz für übertragene Zustellungen sowie Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 15 IN 626/18 · TIME Dienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
15 IN 626/18
Wirksam am
20.05.2025
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26612
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 15 IN 626/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIME Dienstleistungs GmbH, c/o Alexander Reichel Scheibnerstraße 17b, 09456 Annaberg-Buchholz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26612
vertreten durch den Gesellschafter Alexander Reichel
ergeht am 19.05.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.07.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 15 IN 626/18 · TIME Dienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
15 IN 626/18
Wirksam am
04.06.2024
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26612
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 15 IN 626/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIME Dienstleistungs GmbH, c/o Alexander Reichel Scheibnerstraße 17b, 09456 Annaberg-Buchholz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26612
vertreten durch den Gesellschafter Alexander Reichel
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde mit Beschluss vom 01.06.2024 für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter die Mindestvergütung für 38 Gläubiger nebst Auslagenpauschale sowie Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt, §§ 10, 11 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26612 HRB 26612: TIME Dienstleistungs GmbH, Raschau-Markersbach, Rudolf-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach OT Raschau. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Reichel, Alex…
HRB 26612: TIME Dienstleistungs GmbH, Raschau-Markersbach, Rudolf-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach OT Raschau. Von Amts wegen eingetragen: Gelöscht nach § 395 FamFG: Geschäftsführer: Reichel, Alexander, Raschau-Markersbach, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 626/18 · TIME Dienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
15 IN 626/18
Wirksam am
28.03.2019
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26612
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 15 IN 626/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIME Dienstleistungs GmbH,
Rudolph-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach, Amtsgericht Chemnitz , HRB
26612
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Reichel

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 26.03.2019 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

15 IN 626/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 28.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26612 HRB 26612: TIME Dienstleistungs GmbH, Raschau-Markersbach, Rudolf-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach OT Raschau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 25.09.2018, AZ: 15 IN 626/18, ist das I…
HRB 26612: TIME Dienstleistungs GmbH, Raschau-Markersbach, Rudolf-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach OT Raschau. Durch Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz vom 25.09.2018, AZ: 15 IN 626/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 15 IN 626/18 · TIME Dienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
15 IN 626/18
Wirksam am
27.09.2018
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26612
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 15 IN 626/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TIME Dienstleistungs GmbH,
Rudolph-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach, Amtsgericht Chemnitz , HRB
26612
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Reichel

ergeht am 25.09.2018 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig:
Arbeitnehmerüberlassung u.a.) wird am 25.09.2018 um 14:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30317215
Telefax: 0375 35319598
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 09.11.2018
anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 21.12.2018 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

15 IN 626/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 27.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 626/18 · TIME Dienstleistungs GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
15 IN 626/18
Wirksam am
10.07.2018
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26612
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 15 IN 626/18

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der TIME Dienstleistungs
GmbH, Rudolph-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach, Amtsgericht Chemnitz
, HRB 26612
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Reichel

ergeht am 10.07.2018 nachfolgende Entscheidung:

1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 10.07.2018 um
11:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung

angeordnet.

2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
Bosestraße 9
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30317215
Telefax: 0375 35319598
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de

bestellt.

3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm
einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).

8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen

bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstr. 2, 09112 Chemnitz einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als
zugestellt. Die Frist beginnt spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach
Verkündung oder Erlass der Entscheidung.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

15 IN 626/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 26612 HRB 26612: Time med GmbH, Raschau-Markersbach, Rudolf-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach OT Raschau. Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Fi…
HRB 26612: Time med GmbH, Raschau-Markersbach, Rudolf-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach OT Raschau. Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2018 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: TIME Dienstleistungs GmbH. Neuer Gegenstand: Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsvermittlung, Auftragsvermittlung, Gebäudereinigung, Grundstückspflege, Instandhaltung/Pflege/Wartung von Innen- und Außenanlagen, Winterdienst, Kleinreparaturen, Hausmeisterservice, Durchführung von sozialen Projekten.
Veränderungen
HRB 26612 HRB 26612: Time med UG (haftungsbeschränkt), Raschau-Markersbach, Rudolf-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach OT Raschau. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 hat die Erhöhung des Stammkapital…
HRB 26612: Time med UG (haftungsbeschränkt), Raschau-Markersbach, Rudolf-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach OT Raschau. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 Satz 1 (Firma) und 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Time med GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 26612 HRB 26612: Time med UG (haftungsbeschränkt), Raschau-Markersbach, Rudolf-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach OT Raschau. Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2015 hat die Erhöhung des Stammkapital…
HRB 26612: Time med UG (haftungsbeschränkt), Raschau-Markersbach, Rudolf-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach OT Raschau. Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.000,00 EUR auf 15.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 15.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 26612 Time med UG (haftungsbeschränkt), Schwarzenberg/Erzgeb., Straße des 18. März 45, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sit…
Time med UG (haftungsbeschränkt), Schwarzenberg/Erzgeb., Straße des 18. März 45, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 18.03.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Raschau-Markersbach. Änderung der Geschäftsanschrift: Rudolf-Harbig-Straße 1b, 08352 Raschau-Markersbach OT Raschau.
Veränderungen
HRB 26612 Time med UG (haftungsbeschränkt), Schwarzenberg/Erzgeb., Straße des 18. März 45, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2012 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Eine abstr…
Time med UG (haftungsbeschränkt), Schwarzenberg/Erzgeb., Straße des 18. März 45, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.. Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2012 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Eine abstrakte Vertretungsregelung (§ 5) wurde eingefügt. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Familienname und Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Reichel, Alexander, Raschau-Markersbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 26612 Time med UG (haftungsbeschränkt), Schwarzenberg/Erzgeb., Straße des 18. März 45, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2011. Geschäftsanschrift: S…
Time med UG (haftungsbeschränkt), Schwarzenberg/Erzgeb., Straße des 18. März 45, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2011. Geschäftsanschrift: Straße des 18. März 45, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. Gegenstand des Unternehmens: gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung, Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufende Lohnabrechnungen, Fertigen der Lohnsteueranmeldung. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Bauch, Alexander, Raschau-Markersbach, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.