HRB 75731
TIHO & KO GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Flinger Passage 1, 40213 DüsseldorfGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Düsseldorf
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 09.02.2021
- Datenstand
- 2025-10-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Andreas Paas
Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Handelsregister
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Der Betrieb von To-Go-Verkaufsstellen für die Abgabe und Mitnahme von Getränken, Backwaren, Snacks, Shakes und Eis.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 133/20 · TIHO & KO GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 133/20
- Wirksam am
- 22.06.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 75731
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75731 eingetragenen TIHO & KO GmbH, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Paas, Schieffernstr. 3, 40470 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf
wird heute, am 15.06.2026, um 10:08 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
505 IN 133/20
Amtsgericht Düsseldorf, 15.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 505 IN 133/20 · TIHO & KO GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 133/20
- Wirksam am
- 02.02.2026
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 75731
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75731 eingetragenen TIHO & KO GmbH, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Paas
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.10.2025.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
505 IN 133/20
Amtsgericht Düsseldorf, 29.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 505 IN 133/20 · TIHO & KO GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 133/20
- Wirksam am
- 28.10.2025
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 75731
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75731 eingetragenen TIHO & KO GmbH, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Paas
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 62.010,47 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht nach Abzug der Massekosten ein Betrag von ca. 56.687,86 EUR zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
505 IN 133/20
Amtsgericht Düsseldorf, 27.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 133/20 · TIHO & KO GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 133/20
- Wirksam am
- 27.01.2025
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 75731
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75731 eingetragenen TIHO & KO GmbH, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Paas
wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst die Wahrnehmung der gerichtlichen Termins (Gläubigerversammlung) am 31.01.2025. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
505 IN 133/20
Amtsgericht Düsseldorf, 24.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 133/20 · TIHO & KO GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 133/20
- Wirksam am
- 07.01.2025
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 75731
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75731 eingetragenen TIHO & KO GmbH, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Paas
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung des Insolvenzverwalters mit dem Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin
Termin bestimmt auf
Freitag, 31.01.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 133/20
Amtsgericht Düsseldorf, 06.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 133/20 · TIHO & KO GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 133/20
- Wirksam am
- 05.09.2024
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 75731
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75731 eingetragenen TIHO & KO GmbH, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Paas
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zum Zwecke der vergleichsweisen Regelung eines Rechtsstreits
Termin bestimmt auf
Freitag, 20.09.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
505 IN 133/20
Amtsgericht Düsseldorf, 04.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 505 IN 133/20 · TIHO & KO GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 133/20
- Wirksam am
- 06.07.2023
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 75731
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75731 eingetragenen TIHO & KO GmbH, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Paas, Schieffernstr. 3, 40470 Düsseldorf
wird Termin zur Prüfung der nachträglichen Anmeldungen bestimmt auf
Donnerstag, 20.07.2023, 13:25 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
505 IN 133/20
Amtsgericht Düsseldorf, 06.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 505 IN 133/20 · TIHO & KO GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 133/20
- Wirksam am
- 29.06.2023
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 75731
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75731 eingetragenen TIHO & KO GmbH, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Paas, Schieffernstr. 3, 40470 Düsseldorf
wird unter Abhilfe der sofortigen Beschwerde der weiteren Beteiligen zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16.04.2023
Termin für eine Gläubigerversammlung
bestimmt auf
Donnerstag, 20.07.2023, 13:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Tagesordnung der Gläubigerversammlung:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Entlassung des Insolvenzverwalters aus wichtigem Grund nach § 59 Abs. 1 S. 2, 5. Var. InsO.
Gründe:
Die weiteren Beteiligten zu 1) und 2) beantragten mit Schriftsatz vom 31.03.2023 u.a. die Einberufung einer Gläubigerversammlung zum Zwecke der Entlassung des Insolvenzverwalters aus wichtigem Grunde nach § 59 InsO.
Der wichtige Grund i.S.v. § 59 InsO wird seitens der weiteren Beteiligten darin gesehen, eine Zustimmung nach § 160 InsO nicht eingeholt zu haben.
Das Ausgangsgericht hat diesen Antrag mit Beschluss vom 16.4.1023 zurückgewiesen, da in dem entsprechenden Einberufungsantrag ansatzweise vorzutragen sei, aus welchen Gründen eine Entlassung erfolgen solle. Dies weicht von der weitgehend im Schrifttum erkennbaren Auffassung ab, dass die Gläubigerversammlung die vermeintlich wichtigen Entlassungsgründe in der Gläubigerversammlung formulieren kann, um anschießend abzustimmen.
Die Beschwerdekammer hat insoweit die Nichtabhilfentscheidung aufgehoben, und dem Ausgangsgericht Gelegenheit gegeben, die weiteren Voraussetzungen der Einberufung im Rahmen des Abhilfeverfahrens zu prüfen.
Im Rahmen der Nichtabhilfe wird dahingehend entschieden, dass eine entsprechende Gläubigerversammlung einzuberufen ist.
Dies gründet in folgenden Erwägungen:
Das Gericht hält an seiner Grundsatzauffassung fest, dass zumindest ansatzweise ein "wichtiger Grund" vorgetragen werden muss. Die Führung / Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert i.S.d. § 160 InsO ist grds. dem Votum der Gläubigerversammlung zu unterstellen. Ein "Verstoß" hiergegen ist ohne Einfluss auf die Prozessführung. Das Gericht sieht hierin keinen wichtigen Grund zur Entlassung, aber nach erneuter Überprüfung der Rechtsansicht des Ausgangsgerichts unter Berücksichtigung der Kammerentscheidung mag die Gläubigerversammlung darüber befinden, ob es sich um einen wichtigen Grund i.S.v. § 59 InsO handelt und ob ein Entlassungsantrag beschlossen wird.
505 IN 133/20
Amtsgericht Düsseldorf, 28.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 505 IN 133/20 · TIHO & KO GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 505 IN 133/20
- Wirksam am
- 13.04.2023
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 75731
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 75731 eingetragenen TIHO & KO GmbH, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Paas, Schieffernstr. 3, 40470 Düsseldorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10. Mai 2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
505 IN 133/20
Amtsgericht Düsseldorf, 12.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 75731 HRB 75731: TIHO & KO GmbH, Düsseldorf, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.
HRB 75731 HRB 75731: TIHO & KO GmbH, Düsseldorf, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Timmen, Thomas, Neuss, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Paas, Andreas, Düsseldorf, *XX.XX.XXX…
HRB 75731 HRB 75731: TIHO & KO GmbH, Düsseldorf, Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2015. Geschäftsanschrift: Flinger Passage 1, 40213 Düsseldorf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.