VR 105

Tierheim und Tierschutzbund Ulm/Neu-Ulm und Umgebung e.V.

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ulm

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Registerdaten

Sitz
Ulm
Datenstand
2024-12-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-26 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Deutscher Tierschutzbund, Bezirksverband Ulm/Neu-Ulm Ulm
  2. DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND Bezirksverband Ulm/Neu-Ulm Ulm
  3. Tierschutzverein Ulm und Umgebung Ulm

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 105 Tierheim und Tierschutzbund Ulm/Neu-Ulm und Umgebung e.V., Ulm ( Ulm). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der b…
Tierheim und Tierschutzbund Ulm/Neu-Ulm und Umgebung e.V., Ulm ( Ulm). Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.04.2013 der Verein "TIERVERSUCHSGEGNER ULM/NEU-ULM e.V.", Ulm (Amtsgericht Ulm VR 928) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.