HRA 31406

Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K.

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lissendorf

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Registerdaten

Sitz
Lissendorf
Datenstand
2024-04-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Theodor Peters & Co. Lissendorf
  2. Theodor Peters Lissendorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 116/18
Wirksam am
07.11.2024
Registerbezug
Wittlich, HRA 31406
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters, Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt für die Planüberwachung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 26.09.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 6 Abs. 2 InsVV nach dem billigem Ermessen zu bestimmen, wo bei Ausgangspunkt die Planquote bildet.
Diese beträgt 46.200,00 EUR. Hiervon wurde ein Abschlag von 60 vH vorgenommen, der dem Umstand Rechnung trägt, dass es um die Vergütung für die Planüberwachung, nicht jedoch um die Vergütung für die Verwaltung geht.

II.

III.

IV.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Trier, 07.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 116/18
Wirksam am
30.09.2024
Registerbezug
Wittlich, HRA 31406
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters, Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters für die Planüberwachung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Trier, 30.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 116/18
Wirksam am
28.12.2021
Registerbezug
Wittlich, HRA 31406
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters, Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 02.12.2021 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 685.285,92 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.

III.

Der Insolvenzverwalter hat das Unternehmen der Schuldnerin 2 Jahre und 10 Monate fortgeführt. Die Regelvergütung war daher nach § 3 Abs. 1 Ziff. b) InsVV um den geltend gemachten Zuschlag in Höhe von xxx % zu erhöhen.

Weiterhin wurde der Insolvenzverwalter durch die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, die sich in einem Fall auf den Kündigungsschutz bezogen, erheblich in Anspruch genommen. Daher war die Regelvergütung nach § 3 Abs. 1 Ziff. d) InsVV um einen weiteren geltend gemachten Zuschlag in Höhe von xxx % zu erhöhen.

Schließlich hat der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan ausgearbeitet, wordurch die Regelvergütung nach § 3 Abs. 1 Ziff. e) InsVV um einen weiteren Zuschlag in Höhe von xxx % zu erhöhen war.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von xxx EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Trier, 28.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 116/18
Wirksam am
10.12.2021
Registerbezug
Wittlich, HRA 31406
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters, Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 23.12.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Trier, 09.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 116/18
Wirksam am
03.11.2021
Registerbezug
Wittlich, HRA 31406
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters, Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), wurde beschlossen:

Termin zur Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 25.11.2021, 10:00 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier.

Der Termin dient der Forderungsprüfung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Trier, 03.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 116/18
Wirksam am
26.10.2021
Registerbezug
Wittlich, HRA 31406
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters, Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), ist Termin zur

a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan

anberaumt auf:

Montag, 06.12.2021, 15:00 Uhr, Saal 58, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier.

Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.

Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.

Amtsgericht Trier, 25.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 116/18
Wirksam am
21.09.2020
Registerbezug
Wittlich, HRA 31406
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters,
Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587
Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO
sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht -
Trier eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6,
54290 Trier einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Trier, 21.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 116/18
Wirksam am
01.02.2019
Registerbezug
Wittlich, HRA 31406
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters,
Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587
Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung
erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die
Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht
vorliegen.

Amtsgericht Trier, 01.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
Insolvenzgericht
Trier
Aktenzeichen
23 IN 116/18
Wirksam am
31.10.2018
Registerbezug
Wittlich, HRA 31406
23 IN 116/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Barbara Peters,
Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf (AG Wittlich, HRA HRA 31406), ist am
30.10.2018 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt, Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/
170830120, E-Mail: schmidt@thomasbschmidt.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.

Amtsgericht Trier, 31.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 31406 Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Lissendorf (Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf). Berichtigend eingetragen hinsichtlich der Eintragung vom 24.01.2008: Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entsta…
Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Lissendorf (Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf). Berichtigend eingetragen hinsichtlich der Eintragung vom 24.01.2008: Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen war beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber nicht ausgeschlossen worden.
Veränderungen
HRA 31406 Theodor Peters, Lissendorf (Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf). Einzelkauffrau. Geändert, nun Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K. Nunmehr Inhaber: Peters, Barbara, Lissendorf, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Inhaber…
Theodor Peters, Lissendorf (Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf). Einzelkauffrau. Geändert, nun Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K. Nunmehr Inhaber: Peters, Barbara, Lissendorf, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Inhaber: Peters jr., Theo, Kaufmann, Lissendorf. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.