HRA 31406
Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K.
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Lissendorf
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lissendorf
- Datenstand
- 2024-04-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-29 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Theodor Peters & Co. Lissendorf
- Theodor Peters Lissendorf
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 116/18
- Wirksam am
- 07.11.2024
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 31406
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 26.09.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 6 Abs. 2 InsVV nach dem billigem Ermessen zu bestimmen, wo bei Ausgangspunkt die Planquote bildet.
Diese beträgt 46.200,00 EUR. Hiervon wurde ein Abschlag von 60 vH vorgenommen, der dem Umstand Rechnung trägt, dass es um die Vergütung für die Planüberwachung, nicht jedoch um die Vergütung für die Verwaltung geht.
II.
III.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 07.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 116/18
- Wirksam am
- 30.09.2024
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 31406
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters für die Planüberwachung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Trier, 30.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 116/18
- Wirksam am
- 28.12.2021
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 31406
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.12.2021 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 685.285,92 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter hat das Unternehmen der Schuldnerin 2 Jahre und 10 Monate fortgeführt. Die Regelvergütung war daher nach § 3 Abs. 1 Ziff. b) InsVV um den geltend gemachten Zuschlag in Höhe von xxx % zu erhöhen.
Weiterhin wurde der Insolvenzverwalter durch die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, die sich in einem Fall auf den Kündigungsschutz bezogen, erheblich in Anspruch genommen. Daher war die Regelvergütung nach § 3 Abs. 1 Ziff. d) InsVV um einen weiteren geltend gemachten Zuschlag in Höhe von xxx % zu erhöhen.
Schließlich hat der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan ausgearbeitet, wordurch die Regelvergütung nach § 3 Abs. 1 Ziff. e) InsVV um einen weiteren Zuschlag in Höhe von xxx % zu erhöhen war.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von xxx EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 28.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 116/18
- Wirksam am
- 10.12.2021
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 31406
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 23.12.2021 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Trier, 09.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 116/18
- Wirksam am
- 03.11.2021
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 31406
Termin zur Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 25.11.2021, 10:00 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier.
Der Termin dient der Forderungsprüfung
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 03.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 116/18
- Wirksam am
- 26.10.2021
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 31406
a) Erörterung eines von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 06.12.2021, 15:00 Uhr, Saal 58, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Trier, 25.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 116/18
- Wirksam am
- 21.09.2020
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 31406
Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587
Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO
sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht -
Trier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6,
54290 Trier einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 21.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 116/18
- Wirksam am
- 01.02.2019
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 31406
Inh. der Firma Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Bahnhofstraße 1, 54587
Lissendorf (AG Wittlich, HRA 31406), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung
erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die
Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht
vorliegen.
Amtsgericht Trier, 01.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 23 IN 116/18 · Peters, Barbara · Insolvenzgericht Trier
- Insolvenzgericht
- Trier
- Aktenzeichen
- 23 IN 116/18
- Wirksam am
- 31.10.2018
- Registerbezug
- Wittlich, HRA 31406
Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf (AG Wittlich, HRA HRA 31406), ist am
30.10.2018 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Thomas Schmidt, Rechtsanwälte
Partnerschaft mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/1708300, Fax: 0651/
170830120, E-Mail: schmidt@thomasbschmidt.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 31.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 31406 Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K., Lissendorf (Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf). Berichtigend eingetragen hinsichtlich der Eintragung vom 24.01.2008: Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entsta…
HRA 31406 Theodor Peters, Lissendorf (Bahnhofstraße 1, 54587 Lissendorf). Einzelkauffrau. Geändert, nun Tiefkühl-Peters Barbara Peters e.K. Nunmehr Inhaber: Peters, Barbara, Lissendorf, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Inhaber…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.