HRB 27493

Thurn Contract Service GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Genthin

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Registerdaten

Sitz
Genthin
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 96 IN 66/21 · Thurn Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 66/21
Wirksam am
10.12.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 27493
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 66/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 27493 eingetragenen Thurn Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Heinrich Schoof, Am Arndtplatz 14, 53173 Bonn

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte D'avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Jens M. Schmidt, Kamekestr. 20-22, 50672 Köln wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 24.06.2021 bis zum 01.09.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens XXX EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug XXX EUR.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX EUR zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 25 % und damit (nach einem Abschlag wegen Massemehrung von XXX EUR) auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 02.12.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch XXX EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 € übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie muss begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) eingesehen werden.

96 IN 66/21
Amtsgericht Bonn, 10.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 96 IN 66/21 · Thurn Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 66/21
Wirksam am
26.10.2022
Registerbezug
Stendal, HRB 27493
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 66/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 27493 eingetragenen Thurn Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin, gesetzlich vertreten durch Herrn Peter Heinrich Schoof, Am Arndtplatz 14, 53173 Bonn

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.12.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.

96 IN 66/21
Amtsgericht Bonn, 26.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 27493 HRB 27493: Thurn Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 01.09.2021 (Az. 96 IN 66/21) das Insolv…
HRB 27493: Thurn Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 01.09.2021 (Az. 96 IN 66/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 96 IN 66/21 · Thurn Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 66/21
Wirksam am
06.09.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 27493
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 66/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 27493 eingetragenen Thurn Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin, gesetzlich vertreten durch Herrn Peter Heinrich Schoof, Am Arndtplatz 14, 53173 Bonn

Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung & Vertrieb von Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln und Körperpflegeartikeln

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2021, um 11:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.06.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Jens Schmidt, Mittelstr. 20-24, 50672 Köln, Telefon: 022129299830, Fax: 022129299838.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.10.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Donnerstag, 28.10.2021, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 13.12.2021.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.10.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

96 IN 66/21
Bonn, 01.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 96 IN 66/21 · Thurn Contract Service GmbH · Insolvenzgericht Bonn
Insolvenzgericht
Bonn
Aktenzeichen
96 IN 66/21
Wirksam am
05.07.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 27493
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 66/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 27493 eingetragenen Thurn Contract Service GmbH, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin, gesetzlich vertreten durch Herrn Peter Heinrich Schoof, Am Arndtplatz 14, 53173 Bonn

Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung & Vertrieb von Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln und Körperpflegeartikeln

ist am 24.06.2021, um 11:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jens Schmidt, Mittelstr. 20-24, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

96 IN 66/21
Amtsgericht Bonn, 24.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 27493 HRB 27493: Thurn Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.06.2021 (Az. 96 IN 66/21) die vorläu…
HRB 27493: Thurn Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.06.2021 (Az. 96 IN 66/21) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Veränderungen
HRB 27493 HRB 27493: Thurn Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Die Gesellschaft hat am 06.03.2020 mit der Thurn Germany GmbH mit dem Sitz in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegbu…
HRB 27493: Thurn Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Die Gesellschaft hat am 06.03.2020 mit der Thurn Germany GmbH mit dem Sitz in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg HRB 14826) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tage zugestimmt.
Veränderungen
HRB 27493 HRB 27493: Thurn Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2019 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 27493: Thurn Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2019 hat die Satzung neu gefasst.
Neueintragungen
HRB 27493 HRB 27493: Thurn Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2019. Geschäftsanschrift: Fritz-Henkel-Straße 8, 3…
HRB 27493: Thurn Contract Service GmbH, Genthin, Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2019. Geschäftsanschrift: Fritz-Henkel-Straße 8, 39307 Genthin. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln und Körperpflegeartikeln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schoof, Peter Heinrich, Bonn, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.