HRB 38312

Think RE GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Think RE GmbH Wurzen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 744/23 · Think RE GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 744/23
Wirksam am
22.06.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 38312
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 744/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Think RE GmbH, Hainstraße 10, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38312
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Dinse
vertreten durch den Geschäftsführer Mataza Golzari

- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 744/23 · Think RE GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 744/23
Wirksam am
14.11.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 38312
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 744/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Think RE GmbH, Hainstraße 10, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38312
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Dinse
vertreten durch den Geschäftsführer Mataza Golzari

Die Regelvergütung des Verwalters wurde per Beschluss am 14.11.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR. Dieser Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet bis zu einem Beschwerdewert von 200,00 € die befristete Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG bzw. ab 200,01 € die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statt.

Ein Rechtsmittel ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Das Rechtsmittel wird durch Einreichung einer Rechtsmittelschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Ein Rechtsmittel kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Das Rechtsmittel soll begründet werden.

Ein Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss:

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen

oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:

https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 744/23 · Think RE GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 744/23
Wirksam am
09.09.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 38312
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 744/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Think RE GmbH, Hainstraße 10, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38312
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Dinse
vertreten durch den Geschäftsführer Mataza Golzari
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 15.10.2025 den Forderungen beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 744/23 · Think RE GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 744/23
Wirksam am
11.06.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 38312
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 744/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Think RE GmbH, Hainstraße 10, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38312
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Dinse
vertreten durch den Geschäftsführer Mataza Golzari

Die um 45 % Zuschläge erhöhte Regelvergütung des vorläufigen Verwalters wurde per Beschluss am 09.06.2022 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Dieser Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet bis zu einem Beschwerdewert von 200,00 € die befristete Rechtspflegererinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG bzw. ab 200,01 € die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statt.

Ein Rechtsmittel ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Das Rechtsmittel wird durch Einreichung einer Rechtsmittelschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Ein Rechtsmittel kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Das Rechtsmittel soll begründet werden.

Ein Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss:

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen

oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130 a Abs. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO) abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können aufgerufen werden über folgendes Internetportal:

https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 744/23 · Think RE GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 744/23
Wirksam am
24.07.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 38312
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 744/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Think RE GmbH, Hainstraße 10, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38312
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Dinse
vertreten durch den Geschäftsführer Mataza Golzari

- wurde am 21.07.2023 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr, Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 486930 Email geschäftlich: leipzig@hww.eu Telefax: 0341 4869393

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.08.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
|ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 28.09.2023 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 744/23 · Think RE GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 744/23
Wirksam am
02.05.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 38312
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 744/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Think RE GmbH, Hainstraße 10, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 38312
vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Dinse
vertreten durch den Geschäftsführer Mataza Golzari

- wurde am 02.05.2023 um 12.15 Uhr Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr, Volksgartenstraße 39, 04347 Leipzig, Telefon geschäftlich 0341 486930, Email geschäftlich leipzig@hww.eu, Telefax 0341 4869393 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 38312 HRB 38312: Think RE GmbH, Wurzen, Straße des Friedens 15a, 04808 Wurzen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Leipz…
HRB 38312: Think RE GmbH, Wurzen, Straße des Friedens 15a, 04808 Wurzen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Leipzig. Geschäftsanschrift: Hainstraße 10, 04109 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Hundt, Steffen, Wurzen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Golzari, Mataza, Hamburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dr. Hundt, Steffen, Wurzen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 38312 HRB 38312: Think RE GmbH, Wurzen, Straße des Friedens 15a, 04808 Wurzen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2021 hat das Stammkapital um 9.615,oo EUR auf 34.615,00 EUR erhöht und den Gesellschaftsvertra…
HRB 38312: Think RE GmbH, Wurzen, Straße des Friedens 15a, 04808 Wurzen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2021 hat das Stammkapital um 9.615,oo EUR auf 34.615,00 EUR erhöht und den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand und Stammkapital. Neuer Gegenstand: Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die Beratungsleistung in Verbindung mit Power Purchase Agreements; hierbei steht die Anbahnung und Kontrahierung dieser Verträge zwischen Grünstromerzeuger und Grünstromverbraucher im Vordergrund, diese Transaktionsart soll auf einer eigenes dafür errichteten B2B-Online-Plattform erfolgen sowie etwaige Erweiterung der tatsächlichen Tätigkeit der Gesellschaft. Neues Stammkapital: 34.615,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Dinse, Stephan, Hamburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 38312 HRB 38312: Think RE GmbH, Wurzen, Straße des Friedens 15a, 04808 Wurzen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2020 hat die Änder…
HRB 38312: Think RE GmbH, Wurzen, Straße des Friedens 15a, 04808 Wurzen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 19.10.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Sitz, bisher Pinneberg, Amtsgericht Pinneberg HRB 14365 PI) und 3 beschlossen. Geschäftsanschrift: Straße des Friedens 15a, 04808 Wurzen. Gegenstand des Unternehmens: Beratungsleistung für Energieerzeuger und Energieverbraucher. Hierunter fallen neben Schulungen/Workshops auch kommerzielle Dienstleistungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Hundt, Steffen, Wurzen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zielonka, Martina Sandra, Hamburg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.