HRB 6120
THEYSOHN Kunststoff GmbH
aktuell 22 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Salzgitter
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Registerdaten
- Sitz
- Salzgitter
- Datenstand
- 2024-04-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Friedrich Theysohn Kunststoff GmbH Salzgitter
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 188/21 c · THEYSOHN Kunststoff GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 188/21 c
- Wirksam am
- 10.03.2025
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 6120
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.12.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Euler Hermes Deutschland die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 26.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 272 IN 188/21 c · THEYSOHN Kunststoff GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 188/21 c
- Wirksam am
- 28.10.2022
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 6120
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 85 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.09.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 8.614.824,32 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 15 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Zuschläge waren antragsgemäß wie folgt zu berücksichtigen:
- Überwachung der Betriebsführung mit 27 %
- Begleitung des Investorenprozesses mit 20 %
- Begleitung der Verhandlungen über eine Fortführungs-
vereinbarung oder/bzw. eines Verlustausgleichs mit 15 %
- Konzernverflechtung mit Auslandsbezug mit 15 %
- Begleitung der Arbeitnehmerangelegenheiten u. Teilnahme an
Betriebsversammlungen mit 15 %
- vorläufiger Gläubigerausschuss mit 5 %
In der Gesamtschau sind 85 % für ausgeübte Tätigkeiten, die ein Normalverfahren übersteigen, zu vergüten.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus §§ 10 und 12 Abs. 3 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 27.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 188/21 c · THEYSOHN Kunststoff GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 188/21 c
- Wirksam am
- 25.10.2022
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 6120
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.05.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied BotorPlus GmbH STGB die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 24.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 272 IN 188/21 c · THEYSOHN Kunststoff GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 188/21 c
- Wirksam am
- 05.10.2022
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 6120
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag kann von der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts angefordert werden.
Amtsgericht Braunschweig, 29.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 272 IN 188/21 c · THEYSOHN Kunststoff GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 188/21 c
- Wirksam am
- 16.09.2022
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 6120
Der Schuldnerin, dem Sachwalter und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der BotorPlus GmbH Steuerberatungsgesellschaft als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Braunschweig, 14.09.2022
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 272 IN 188/21 c · THEYSOHN Kunststoff GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 188/21 c
- Wirksam am
- 29.07.2022
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 6120
Der Schuldnerin, dem Sachwalter und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der UNIBAX SP. z o. o., vertreten durch die TROJAN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch Rechtsanwalt Milocz Trojan als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Braunschweig, 28.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6120 HRB 6120: THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter, John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter. Vertretungsbefugnis geändert, nunmehr Liquidator: Kottas, Jakob, Göttingen, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemei…
HRB 6120 HRB 6120: THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter, John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter. Bestellt als Liquidator: Böhner, Michael, Bocholt, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Li…
HRB 6120 HRB 6120: THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter, John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter. Gemäß § 384 II FamFG von Amts wegen eingetragen: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft al…
Forderungsprüfung 272 IN 188/21 c · THEYSOHN Kunststoff GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 188/21 c
- Wirksam am
- 05.01.2022
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 6120
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstraße 2, 30159 Hannover, Tel.: 0511/353955-0, Fax: 0511/353955-11, E-Mail: hannover@anchor.eu.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.02.2022 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 23.03.2022, 09:30 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 05.01.2022
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
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Hinweis zu Terminen im Gericht - aufgrund des Corona-Virus
1. Die Raumzuteilung der Gläubigerversammlung ist vorläufig. Bitte beachten Sie die Aushänge an den Sälen.
2. Bitte beachten Sie, dass der Termin pandemiebedingt jederzeit aufgehoben werden kann.
3. Aufgrund von Sicherheitskontrollen kann es zu Verzögerungen beim Betreten des Gerichtsgebäudes kommen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Anreise.
4. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts ist Folge zu leisten.
5. Allen Personen, die
* Erkältungssymptome,
* grippeähnliche Symptome haben, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten (z. B. Husten, Fieber, Halsschmerzen, infektbedingte Atemnot) oder
* Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder zu jemandem, der im Verdacht steht, an COVID-19 erkrankt zu sein,
ist der Zutritt zum Gerichtsgebäude untersagt.
6. Zwischen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 m - auch auf Verkehrswegen (Treppen, Türen, Aufzüge) sowie in Sitzungssälen und Wartebereichen - einzuhalten.
Bitte beachten Sie im Gerichtsgebäude aufgebrachte Klebestreifen zur Visualisierung des einzuhaltenden Mindestabstandes zu anderen Personen sowie die vorgegebenen Wegeregelungen.
7. Verfahrens- und Prozessbeteiligte sowie Besucher sind verpflichtet, vor dem Haupteingang auf der Treppe und innerhalb des Gerichtsgebäudes eine medizinische Maske (mind. sogenannte OP-Maske oder Maske des Standards KN95/N95 oder FFP2 - ohne Ausblasventil) zu tragen.
Personen, die über eine entsprechende Impfdokumentation, über eine seit mindestens 15 Tagen bei ihr oder ihm vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff verfügen oder eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 durchgemacht haben, sind von dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Justizgebäuden nicht ausgenommen.
Ausgenommen sind Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, und Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Für Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (jede geeignete textile oder textilähnliche Bedeckung).
Der Zutritt zum Gerichtsgebäude kann bei einer Verweigerung zum Tragen der geforderten Mund-Nasen-Bedeckung versagt werden.
8. Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln (Husten- und Nies-Etikette, Händehygiene).
9. In Ihrem eigenen Interesse werden Sie gebeten, bei Betreten des Amtsgerichts die 3G-Regel einzuhalten. Gegebenenfalls kann es kurzfristig zu gerichtlichen Anordnungen der 3G-Regel kommen.
10. Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen können Termine nur unter Einhaltung besonderer Hygieneschutzbestimmungen durchgeführt werden, so dass die Kapazität der Sitzungssäle begrenzt ist. Bei Überschreiten der Kapazitätsgrenze muss der Termin verlegt werden. Es wird daher gebeten, im eröffneten Verfahren dem/der Insolvenzverwalter/in bzw. Sachwalter/in spätestens eine Woche vor dem Termin mitzuteilen, ob Sie bzw. ein Vertreter an dem Termin teilnehmen werden.
11. Nach dem Termin ist das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 188/21 c · THEYSOHN Kunststoff GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 188/21 c
- Wirksam am
- 29.12.2021
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 6120
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 29.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 272 IN 188/21 c · THEYSOHN Kunststoff GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 188/21 c
- Wirksam am
- 20.10.2021
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 6120
Statt Sachwalter muss es richtig heißen: vorläufiger Sachwalter
Die Anordnung zu Ziff. 3 des Beschlusses wird aufgehoben.
Ziff. 4 des Beschlusses wird wie folgt neu gefasst:
"Es wird gemäß §§ 270c Abs. 3 Satz1, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a InsO ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses werden bestimmt:
- Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, Gasstraße 29, 22761 Hamburg
- Herr Kevin Triller (Betriebratsvorsitzender) Brahmsstraße 5, 38226 Salzgitter,
- Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar, Operativer Service, Cyriaksring 10, 38118 Braunschweig, diese vertreten durch Frau Claudia Zahn, Erste Fachkraft für Insolvenzgeld Refinanzierung
- Botor Plus GmbH StBG, Thielenplatz 5, 30159 Hannover
- Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg (Brieffach 011/1658/1), vertreten durch Frau Tatjana Mass
- UNIBAX Sp. z. o. o., Wapienna 6/8, 87-100, Torun, Polen"
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstr.17, 38100 Braunschweig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 19.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 6120 HRB 6120: THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter, John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter. Bestellt als Geschäftsführer: Hartwig, Tobias, Braunschweig, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Ve…
HRB 6120 HRB 6120: THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter, John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter. Nicht mehr Geschäftsführer: Pohl, Andreas, Ilsede, *XX.XX.XXXX. Zwischenzeitlich bestellt und wieder abberufen als G…
HRB 6120 HRB 6120: THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter, John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter. Nicht mehr Geschäftsführer: Sarnowska, Monika, Nieproet / Polen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kottas, …
HRB 6120 HRB 6120: THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter, John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter. Prokura erloschen: Buhnar, Olaf, Salzgitter, *XX.XX.XXXX.
HRB 6120 HRB 6120: THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter, John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter. Nicht mehr Geschäftsführer: Jochade, Heiko, Braunschweig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Pohl, Andreas, …
HRB 6120 HRB 6120: THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter, John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter. Bestellt als Geschäftsführer: Sarnowska, Monika, Nieproet / Polen, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemäß allgemei…
HRB 6120 HRB 6120: THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter, John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter. Die Eintragung unter der laufenden Nummer 3 in Spalte 4 b) vom 08.10.2007 wird dahingehend klargestellt, dass der Ge…
HRB 6120 HRB 6120:THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter, John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter.Nicht mehr Geschäftsführer: Kelpe, Hans-Rudolf, Hohenhameln, *XX.XX.XXXX; Dr. Schatz, Stefan, Göttingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 6120 THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter, John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter.Geschäftsanschrift: John-F.-Kennedy-Str. 50, 38228 Salzgitter. Nicht mehr Geschäftsführer: Stellmach, Hans-Jürgen, Schladen, *X…
HRB 6120 THEYSOHN Kunststoff GmbH, Salzgitter (John-F.-Kennedy-Str. 48, 38228 Salzgitter). Bestellt als Geschäftsführer: Jochade, Heiko, Braunschweig, *XX.XX.XXXX; Stellmach, Hans-Jürgen, Schladen, *XX.XX.XXXX, jewei…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.