HRB 12390
Thermoelect GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Wismar
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Registerdaten
- Sitz
- Wismar
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- HE Energy GmbH Wismar
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 580 IN 116/20 · Thermoelect GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 116/20
- Wirksam am
- 12.09.2024
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 12390
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thermoelect GmbH, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Erichsen
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12390
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.10.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 19.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 116/20 · Thermoelect GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 116/20
- Wirksam am
- 01.02.2024
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 12390
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thermoelect GmbH, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Erichsen
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht - Register-Nr.: HRB 12390
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Auf Antrag der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Grieger, Lübsche Straße 48, 23966 Wismar vom 03.11.2023 wird diese aus ihrem Amt entlassen.
2. Als neuer Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Krüger, Lübsche Straße 48, 23966 Wismar bestellt.
Gründe:
Die mit Beschluss vom 19.05.2020 bestellte Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Grieger bat mit Schriftsatz vom 03.11.2023 aus persönlichen Gründen um ihre Entlassung. Die Aufgaben des Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren können damit nicht bis zur Beendigung des Verfahrens wahrgenommen werden.
Der neu bestellte Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christian Krüger erklärte seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 11.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 580 IN 116/20 · Thermoelect GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 116/20
- Wirksam am
- 20.11.2023
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 12390
In dem Insolvenzverfahren d.
Thermoelect GmbH, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar, vertreten durch den Geschäftsführer Horst Erichsen
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12390
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. die Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen die ehemalige
Vermieterin der Schuldnerin, die TGZ Technologie- und
Gewerbezentrum e.V. Schwerin/Wismar, unter Einschluss des
Abschlusses eines angemessenen Vergleiches, dem Verzicht oder
teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des
Insolvenzverwalters ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung
der Gläubigerversammlung
wird auf Antrag der Insolvenzverwalterin die Gläubigerversammlung einberufen und das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.12.2023 bei dem Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1 - 2, 19053 Schwerin Zustimmungen und Einwendungen geltend zu machen.
Sollte die Versammlung beschlussunfähig sein, gilt die Zustimmung nach § 160 Abs.1 S. 3 InsO als erteilt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 20.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12390 HRB 12390: Thermoelect GmbH, Wismar, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 580 IN 116/20 · Thermoelect GmbH · Insolvenzgericht Schwerin
- Insolvenzgericht
- Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 116/20
- Wirksam am
- 20.05.2020
- Registerbezug
- Schwerin, HRB 12390
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Thermoelect GmbH,
Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar,
vertreten durch den Geschäftsführer Horst Erichsen, Fischergang 24, 23627 Groß
Sarau
Registergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRB 12390
- Schuldnerin -
1. Auf den am 04.03.2020 bei Gericht eingegangenen Insolvenzantrag wird das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit
am 19.05.2020 um 16.20 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Sylvia Grieger
Lübsche Straße 48, 23966 Wismar
Telefon: 03841 7599980
Telefax: 03841 7599989
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 30.06.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
11.08.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO bezeichneten Angelegenheiten
erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 11.08.2020, damit die
Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit
den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 14.07.2020 zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 19.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 12390 HRB 12390: HE Energy GmbH, Wismar, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar. Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 und damit die Änderung der Firma besc…
HRB 12390 HRB 12390: HE Energy GmbH, Wismar, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2016 hat die Änderung d…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.