HRB 118514

Thermico Engineering GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
14.03.2021
Datenstand
2025-10-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Götz Matthäus

Castrop-Rauxel

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-08

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

a) Die Herstellung und der Vertrieb von Schweißmaschinen, Plasmaanlagen und Geräten für das Spritzen von Metallen und anderer Materialien aller Art. b) Die Ausführung von Beschichtungen nach dem thermischen Spritzverfahren sowie Beschichtungen verwandter Verfahren. c) Die Herstellung von Zusatzwerkstoffen für die in a) und b) benannten Verfahren. d) Die Beratung, Prüfung und Erstellung von Gutachten, in denen unter a) und b) genannten Bereichen, Service und Engineering für die genannten Technologien. e) Der Handel mit Geräten und Bedarfsmaterial für die bezeichneten Einsatzzwecke. f) Die Einwerbung und Durchführung von Forschungsvorhaben mit Bezug auf die unter a) und b) benannten Technologien.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 253 IN 14/21 · Thermico Engineering GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 14/21
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 118514
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 14/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Thermico Engineering GmbH, eingetragen im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 118514, Carlo-Schmidt-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Götz Matthäus, Westerfilder Str. 38, 44577 Castrop-Rauxel

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 195.567,30 € zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.06.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 eingesehen werden.

253 IN 14/21
Amtsgericht Dortmund, 06.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 253 IN 14/21 · Thermico Engineering GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 14/21
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 118514
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 14/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 118514 eingetragenen Thermico Engineering GmbH, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthäus Götz, Westerfilder Str. 38, 44577 Castrop-Rauxel

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fleig, Achim, Kaiserstr. 21-23, 44135 Dortmund

ist am 08.03.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

253 IN 14/21
Amtsgericht Dortmund, 06.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 253 IN 14/21 · Thermico Engineering GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 14/21
Wirksam am
06.08.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 118514
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 14/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Thermico Engineering GmbH, eingetragen im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 118514, Carlo-Schmidt-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Götz Matthäus, Westerfilder Str. 38, 44577 Castrop-Rauxel

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 478.359,36 EURFür die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

253 IN 14/21
Amtsgericht Dortmund, 06.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 253 IN 14/21 · Thermico Engineering GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 14/21
Wirksam am
19.03.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 118514
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 14/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Thermico Engineering GmbH, eingetragen im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 118514, Carlo-Schmidt-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Götz Matthäus, Westerfilder Str. 38, 44577 Castrop-Rauxel

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 41 bis 52 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

253 IN 14/21
Amtsgericht Dortmund, 17.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 253 IN 14/21 · Thermico Engineering GmbH · Insolvenzgericht Dortmund
Insolvenzgericht
Dortmund
Aktenzeichen
253 IN 14/21
Wirksam am
11.11.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 118514
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 14/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Thermico Engineering GmbH, eingetragen im Register des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 118514, Carlo-Schmidt-Allee 3, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Götz Matthäus, Westerfilder Str. 38, 44577 Castrop-Rauxel
Geschäftszweig: a) die Herstellung und der Vertrieb von Schweißmaschinen, Plasmaanlagen und Geräten für das Spritzen von Metallen und anderer Materialien aller Art. b) Die Ausführung von Beschichtungen nach dem thermischen Spritzverfahren sowie Beschichtungen verwandter Verfahren. c) Die Herstellung von Zusatzwerkstoffen für die in a) und b) benannten Verfahren. d) Die Beratung, Prüfung und Erstellung von Gutachten, in denen unter a) und b) genannten Bereichen, Service und Engineering für die genannten Technologien. e) Der Handel mit Geräten und Bedarfsmaterial für die bezeichneten Einsatzzwecke. f) Die Einwerbung und Durchführung von Forschungsvorhaben mit Bezug auf die unter a) und b) benannten Technologien,

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 eingesehen werden.

253 IN 14/21
Amtsgericht Dortmund, 08.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 118514 HRB 118514: Thermico Engineering GmbH, Frankfurt am Main, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 118514: Thermico Engineering GmbH, Frankfurt am Main, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Veränderungen
HRB 118514 HRB 118514: Thermico Engineering GmbH, Frankfurt am Main, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 253 IN 14/21) vom 02.02.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwal…
HRB 118514: Thermico Engineering GmbH, Frankfurt am Main, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 253 IN 14/21) vom 02.02.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Veränderungen
HRB 118514 HRB 118514: Thermico Engineering GmbH, Frankfurt am Main, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Gegenstan…
HRB 118514: Thermico Engineering GmbH, Frankfurt am Main, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund. Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital) und die Einfügung von 8 (Übertragung von Anteilen) sowie die Umnummerierung der nachfolgenden Paragraphen beschlossen.
Neueintragungen
HRB 118514 HRB 118514: Thermico Engineering GmbH, Frankfurt am Main, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2020 Die Gesellschafterversammlung vom 21…
HRB 118514: Thermico Engineering GmbH, Frankfurt am Main, Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2020 Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 1 (Firma, bisher: Blitz 20-422 GmbH), § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 254717) nach Frankfurt am Main und § 4 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Carlo-Schmid-Allee 3, 44263 Dortmund. Gegenstand: a) Die Herstellung und der Vertrieb von Schweißmaschinen, Plasmaanlagen und Geräten für das Spritzen von Metallen und anderer Materialien aller Art. b) Die Ausführung von Beschichtungen nach dem thermischen Spritzverfahren sowie Beschichtungen verwandter Verfahren. c) Die Herstellung von Zusatzwerkstoffen für die in a) und b) benannten Verfahren. d) Die Beratung, Prüfung und Erstellung von Gutachten, in denen unter a) und b) genannten Bereichen, Service und Engineering für die genannten Technologien. e) Der Handel mit Geräten und Bedarfsmaterial für die bezeichneten Einsatzzwecke. f) Die Einwerbung und Durchführung von Forschungsvorhaben mit Bezug auf die unter a) und b) benannten Technologien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *XX.XX.XXXX; Selnes, Randi Mette, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Matthäus, Götz, Castrop-Rauxel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.