HRA 205734
TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Schüttorf
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Registerdaten
- Sitz
- Schüttorf
- Datenstand
- 2024-05-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 47/18 · TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 47/18
- Wirksam am
- 11.08.2025
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205734
wird der eigenverwaltenden Schuldnerin die Genehmigung erteilt, einen Betrag in Höhe von _____________ EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen und an die Berufshaftpflichtversicherung des Gläubigerausschusses zwecks Begleichung der Versicherungsprämie zu überweisen.
Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nordhorn eingesehen werden.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.07.2025 beantragte der Vertreter der eigenverwaltenden Schuldnerin die Genehmigung der Entnahme eines Betrages in Höhe von __________ € aus der Masse, um die Versicherungsprämie für die Berufshaftpflichtversicherung des Gläubigerausschusses anzuweisen. .
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 73 Abs. 1 S. 1 InsO (sowie analog §§ 8, 9, 18 I InsVV).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 08.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 47/18 · TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 47/18
- Wirksam am
- 09.07.2024
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205734
wird der eigenverwaltenden Schuldnerin die Genehmigung erteilt, einen Betrag in Höhe von
_____ EUR
der Insolvenzmasse zu entnehmen und an die Berufshaftpflichtversicherung des Gläubigerausschusses zwecks Begleichung der Versicherungsprämie zu überweisen.
Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nordhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.06.2024 beantragte der Vertreter der eigenverwaltenden Schuldnerin die Genehmigung der Entnahme eines Betrages in Höhe von € aus der Masse, um die Versicherungsprämie für die Berufshaftpflichtversicherung des Gläubigerausschusses anzuweisen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus 73 Abs. 1 S. 1 Inso (sowie analog §§ 8, 9, 18 I InsVV).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 08.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 7 IN 47/18 · TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 47/18
- Wirksam am
- 09.01.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205734
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.02.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 06.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 47/18 · TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 47/18
- Wirksam am
- 08.03.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205734
Logistik GmbH & Co. KG, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRA
205734), vertr. d.: 1. ECH Euregio Cargo Hub GmbH, Euregiostraße 31, 48465
Schüttorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Uwe Brehm,
Südstraße 1, 48683 Ahaus, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
Gläubigerausschussmitglieds Pensions-Sicherungs-Verein festgesetzt worden.
Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nordhorn eingesehen werden. Die Festsetzung
wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.02.2021 beantragte das Gläubigerausschussmitglied
Pensions-Sicherungs-Verein die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529
Nordhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 05.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 47/18 · TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 47/18
- Wirksam am
- 15.10.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205734
Logistik GmbH & Co. KG, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRA
205734), vertr. d.: 1. ECH Euregio Cargo Hub GmbH, Euregiostraße 31, 48465
Schüttorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Uwe Brehm,
Südstraße 1, 48683 Ahaus, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist
die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Reinhold Leusmann festgesetzt
worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nordhorn eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.09.2020 beantragte das Gläubigerausschussmitglied
Reinhold Leusmann die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1 InsVV ein Stundensatz in
Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde
insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529
Nordhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 14.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 47/18 · TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 47/18
- Wirksam am
- 26.08.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205734
Logistik GmbH & Co. KG, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRA
205734), vertr. d.: 1. ECH Euregio Cargo Hub GmbH, Euregiostraße 31, 48465
Schüttorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Uwe Brehm,
Südstraße 1, 48683 Ahaus, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die
Agentur Osnabrück, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO
sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht -
Nordhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.08.2020 beantragte das Gläubigerausschussmitglied
Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur Osnabrück, die
Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von 120,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529
Nordhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 25.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 205734 HRA 205734: TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG, Schüttorf, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf. Von Amts wegen eingetragen Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Durch Beschluss des Amt…
Forderungsprüfung 7 IN 47/18 · TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 47/18
- Wirksam am
- 02.10.2018
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205734
Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf (AG Osnabrück, HRA 205734), vertr. d.: 1. ECH
Euregio Cargo Hub GmbH, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Uwe Brehm, Südstraße 1, 48683 Ahaus,
(Geschäftsführer), ist am 01.10.2018 um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster, Tel.:
0251/609652-0, Fax: 0251/609652-29, E-Mail: info@michels-inso.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des
§ 174 InsO bis zum 09.11.2018 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Sachwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 28.11.2018, 09:00 Uhr, Saal 42,
Amtsgericht Nordhorn, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Sachwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Sachwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO);
insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der
Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die
Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn,
Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Nordhorn, 01.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 47/18 · TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 47/18
- Wirksam am
- 27.09.2018
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205734
Transport Logistik GmbH & Co. KG, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf (AG
Osnabrück, HRA 205734), vertr. d.: 1. ECH Euregio Cargo Hub GmbH, Euregiostraße
31, 48465 Schüttorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Uwe Brehm, Südstraße 1, 48683 Ahaus, (Geschäftsführer), ist der
Insolvenzschuldnerin die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen
für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nordhorn einsehbar.
Amtsgericht Nordhorn, 26.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 205734 HRA 205734: TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG, Schüttorf, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf. Prokura erloschen: Budde, Birgit, Wietmarschen, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 47/18 · TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 47/18
- Wirksam am
- 21.08.2018
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205734
Transport Logistik GmbH & Co. KG, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf (AG
Osnabrück, HRA 205734), vertr. d.: 1. ECH Euregio Cargo Hub GmbH, Euregiostraße
31, 48465 Schüttorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Uwe Brehm, Südstraße 1, 48683 Ahaus, (Geschäftsführer), ist zusätzlich zu der
am 16.07.2018 angeordneten vorläufigen Sachwaltung eine
Einzelsicherungsmaßnahme angeordnet worden. Der Beschluss ist für die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nordhorn einsehbar.
Amtsgericht Nordhorn, 20.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 47/18 · TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nordhorn
- Insolvenzgericht
- Nordhorn
- Aktenzeichen
- 7 IN 47/18
- Wirksam am
- 16.07.2018
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 205734
Transport Logistik GmbH & Co. KG, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf (AG
Osnabrück, HRA 205734), vertr. d.: 1. ECH Euregio Cargo Hub GmbH, Euregiostraße
31, 48465 Schüttorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Uwe Brehm, Ahaus, (Geschäftsführer), ist am 16.07.2018 folgendes angeordnet
worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt
Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster, Tel.: 0251/609652-0, Fax: 0251/
609652-29, E-Mail: info@michels-inso.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Nordhorn, 16.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 205734 HRA 205734: TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG, Schüttorf, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.06.2018 wi…
HRA 205734 HRA 205734: TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG, Schüttorf, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.04.2018 und seiner Berichti…
HRA 205734 HRA 205734: TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG, Schüttorf, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf. Prokura erloschen: Agsten, Uwe, Gronau, *XX.XX.XXXX; Schneider, Hans-Jürgen, Bocholt, *XX.XX.XXXX.
HRA 205734 HRA 205734: TGL Transport Logistik GmbH & Co. KG, Schüttorf, Euregiostraße 31, 48465 Schüttorf. (Die Durchführung und Übernahme von Speditionsgeschäften aller Art, Betrieb eines Güterverkehrs, Lagerhaltung, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.