HRB 2007
TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH
aktuell 21 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kassel
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Registerdaten
- Sitz
- Kassel
- Datenstand
- 2024-04-05
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- VDL-Technisches Gemeinschaftsbüro G.m.b.H. (TGB) Kassel
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 666 IN 12/19 · TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 12/19
- Wirksam am
- 17.10.2024
- Registerbezug
- Kassel, HRB 2007
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 07.10.2024 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 2.698.156,81 EUR. Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9, 11 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Die beantragten und festgesetzten Zu- und Abschläge für die Betriebsfortführung und Arbeitnehmerangelegenheiten und Sanierungsbemühungen sind angemessen und gerechtfertigt.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 3 Monaten abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen mit den Zuschlägen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 16.10.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 666 IN 12/19 · TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 12/19
- Wirksam am
- 14.10.2024
- Registerbezug
- Kassel, HRB 2007
G r ü n d e:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 07.10.2024 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 2.698.156,81 EUR. Der Berechnung des Insolvenzverwalters konnte insoweit gefolgt werden.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9, 11 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Die beantragten und festgesetzten Zu- und Abschläge für die Betriebsfortführung und Arbeitnehmerangelegenheiten und Sanierungsbemühungen sind angemessen und gerechtfertigt.
Im vorliegenden Fall wurde das Insolvenzverfahren nach einer Laufzeit von 3 Monaten abgeschlossen.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen mit den Zuschlägen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 10.10.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 666 IN 12/19 · TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 12/19
- Wirksam am
- 26.01.2023
- Registerbezug
- Kassel, HRB 2007
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.04.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 25.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 666 IN 12/19 · TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 12/19
- Wirksam am
- 02.04.2019
- Registerbezug
- Kassel, HRB 2007
Karthäuser Str. 3, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 2007), vertr. d.: Christian
Henssler, GF. d. TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Klessingstr. 2, 82031
Grünwald, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2019 um 10:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Obere Königsstraße 16/
18, 34117 Kassel, Tel.: 0561/766435-0, Fax: 0561/766435-10, E-Mail:
kassel@hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.05.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.06.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.05.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (26.06.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 02.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 12/19 · TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 12/19
- Wirksam am
- 26.03.2019
- Registerbezug
- Kassel, HRB 2007
Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Karthäuser Str. 3, 34117 Kassel (AG Kassel,
HRB 2007), vertr. d.: Christian Henssler (Geschäftsführer), ist dem
Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 25.01.2019 um 11:30 Uhr angeordneten
vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter
Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss enthält eine
Rechtsmittelbelehrung und ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Kassel einsehbar.
Amtsgericht Kassel, 26.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 12/19 · TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 12/19
- Wirksam am
- 11.02.2019
- Registerbezug
- Kassel, HRB 2007
Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Karthäuser Str. 3, 34117 Kassel (AG Kassel,
HRB 2007), vertr. d.: Christian Henssler (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen
Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 25.01.2019 um 11:30 Uhr angeordneten
vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter
Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss enthält eine
Rechtsmittelbelehrung und ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Kassel einsehbar.
Amtsgericht Kassel, 11.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 12/19 · TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH · Insolvenzgericht Kassel
- Insolvenzgericht
- Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 12/19
- Wirksam am
- 25.01.2019
- Registerbezug
- Kassel, HRB 2007
666 IN 12/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TGB
Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Karthäuser Str. 3, 34117 Kassel (AG Kassel,
HRB 2007), vertr. d.: Christian Henssler, (Geschäftsführer), ist am 25.01.2019
um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet
worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Obere Königsstraße 16/18, 34117 Kassel, Tel.:
0561/766435-0, Fax: 0561/766435-10, E-Mail: kassel@hww.eu bestellt worden. Der
Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 25.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 2007 HRB 2007: TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel, Panoramaweg 1, 34131 Kassel. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Karthäuserstraße 3, 34117 Kassel. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, n…
HRB 2007 HRB 2007: TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel, Panoramaweg 1, 34131 Kassel. Nicht mehr Geschäftsführer: Strand, Alf Martin, Vasa / Finnland, *XX.XX.XXXX.
HRB 2007 HRB 2007: TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel, Panoramaweg 1, 34131 Kassel. Geändert, nun: Geschäftsführer: Henssler, Christian, Kassel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis,…
HRB 2007 HRB 2007: TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel, Panoramaweg 1, 34131 Kassel. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Kämmerer, Dirk, Niemetal-Löwenhage…
HRB 2007 HRB 2007: TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel, Panoramaweg 1, 34131 Kassel. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kämmerer, Dirk, Niemetal-Löwenhagen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Henssler…
HRB 2007 HRB 2007: TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel, Panoramaweg 1, 34131 Kassel. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Jahresabschluss, Gewin…
HRB 2007 HRB 2007:TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel, Panoramaweg 1, 34131 Kassel.Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital, Geschä…
HRB 2007 HRB 2007:TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel, Panoramaweg 1, 34131 Kassel.Nicht mehr Geschäftsführer: Kopp, Stefan, Erlangen, *XX.XX.XXXX.
HRB 2007 TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel, Panoramaweg 1, 34131 Kassel. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Gerhard, Forchheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kopp, Stefan, Erlangen, *XX.XX.X…
HRB 2007 TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel, (Panoramweg 1, 34131 Kassel).Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführerverantwortung) bes…
HRB 2007 TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel (Panoramweg 1, 34131 Kassel). Bestellt als Geschäftsführer: Braun, Gerhard, Forchheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 2007 TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel (Panoramaweg 1, 34131 Kassel). Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Jochen, Neunkirchen am Brand, *XX.XX.XXXX.
HRB 2007 TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel (Panoramaweg 1, 34131 Kassel). Nicht mehr Geschäftsführer: Reichel, Werner, Ingenieur, Kassel.
HRB 2007 TGB Technisches Gemeinschaftsbüro GmbH, Kassel (Panoramaweg 1, 34131 Kassel). Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kämmerer, Dirk, Niemetal-Löwenhagen, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.