HRB 205466
TEWI GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Sprakensehl
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Registerdaten
- Sitz
- Sprakensehl
- Datenstand
- 2024-03-19
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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4 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 35 IN 58/19 · TEWI GmbH vertr. d. d. GF Frau Hildegard Pagenkopf · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 58/19
- Wirksam am
- 23.05.2025
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205466
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 08.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 22.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 35 IN 58/19 · TEWI GmbH vertr. d. d. GF Frau Hildegard Pagenkopf · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 58/19
- Wirksam am
- 03.02.2022
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205466
In dem Insolvenzverfahren TEWI GmbH vertr. d. d. GF Frau Hildegard Pagenkopf, Stadtweg 5, 29365 Sprakensehl (AG Hildesheim, HRB 205466), wird besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und der nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen bestimmt auf den 01.04.2022.
Amtsgericht Gifhorn, 02.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 58/19 · TEWI GmbH vertr. d. d. GF Frau Hildegard Pagenkopf · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 58/19
- Wirksam am
- 30.06.2021
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205466
13.08.2021.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Aufnahme eines Darlehens bis zur Höhe von 10.000,00 EUR
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Gifhorn, 23.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 58/19 · TEWI GmbH vertr. d. d. GF Frau Hildegard Pagenkopf · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 58/19
- Wirksam am
- 23.04.2020
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205466
d. d. GF Frau Hildegard Pagenkopf, Stadtweg 5, 29365 Sprakensehl (AG
Hildesheim, HRB 205466), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gifhorn, 21.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 205466 HRB 205466: TEWI GmbH, Sprakensehl, Stadtweg 5, 29365 Sprakensehl OT Hagen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 35 IN 58/19 · TEWI GmbH vertr. d. d. GF Frau Hildegard Pagenkopf · Insolvenzgericht Gifhorn
- Insolvenzgericht
- Gifhorn
- Aktenzeichen
- 35 IN 58/19
- Wirksam am
- 28.05.2019
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 205466
Pagenkopf, Stadtweg 5, 29365 Sprakensehl (AG Hildesheim, HRB 205466), ist am
21.05.2019 um 09:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Rathausstr. 1, 38518
Gifhorn, Tel.: 05371/945400, Fax: 05371/9454020, E-Mail: gifhorn@mfp-law.com,
Internet: franc.zimmermann@mfp-law.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.07.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Berichts- und Prüfungstermin ist der Freitag, 26.07.2019, 09:00 Uhr, Saal 118,
Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.07.2019)
und dem Prüfungstermin (Freitag, 26.07.2019, 09:00 Uhr, Saal 118, Amtsgericht
Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn) liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Berichts-
und Prüfungstermin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Gifhorn, 24.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 205466 HRB 205466: TEWI GmbH, Sprakensehl, Stadtweg 5, 29365 Sprakensehl OT Hagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2011 mit Änderung vom 27.09.2016. Die Gesellschafterversammlu…
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