HRB 217023

Teuto Express Medien GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bad Rothenfelde

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Registerdaten

Sitz
Bad Rothenfelde
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 60 IN 51/23 · Teuto Express Medien GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 51/23
Wirksam am
01.04.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 217023
60 IN 51/23- In dem Insolvenzverfahren Teuto Express Medien GmbH, Frankfurter Straße 6, 49214 Bad Rothenfelde (AG Osnabrück, HRB 217023), vertr. d.: Nicole Frankenberg, Hirschberger Straße 27, 49176 Hilter am Teutoburger Wald, (Geschäftsführerinnen), ist gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderung auf den 13.05.2026 bestimmt worden. Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück, Nebenstelle, Kollegienwall 9, 49074 Osnabrück niedergelegt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 06.05.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

01.04.2026, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 60 IN 51/23 · Teuto Express Medien GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 51/23
Wirksam am
12.03.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 217023
60 IN 51/23- In dem Insolvenzverfahren Teuto Express Medien GmbH, Frankfurter Straße 6, 49214 Bad Rothenfelde (AG Osnabrück, HRB 217023), vertr. d.: Nicole Frankenberg, Hirschberger Straße 27, 49176 Hilter am Teutoburger Wald, (Geschäftsführerinnen), ist gem. § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO schriftlicher Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderung auf den 22.04.2024 bestimmt worden. Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück, Nebenstelle, Kollegienwall 9, 49074 Osnabrück niedergelegt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter die zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 18.04.2024 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

11.03.2024, Amtsgericht Osnabrück

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 51/23 · Teuto Express Medien GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 51/23
Wirksam am
12.01.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 217023
60 IN 51/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Teuto Express Medien GmbH, Frankfurter Straße 6, 49214 Bad Rothenfelde (AG Osnabrück, HRB 217023), vertr. d.: Nicole Frankenberg, Hirschberger Straße 27, 49176 Hilter am Teutoburger Wald, (Geschäftsführerinnen), hat die Insolvenzverwalterin am 10.01.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Osnabrück, 12.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 60 IN 51/23 · Teuto Express Medien GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 51/23
Wirksam am
16.11.2023
Registerbezug
Osnabrück, HRB 217023
60 IN 51/23 Über das Vermögen der Teuto Express Medien GmbH, Frankfurter Straße 6, 49214 Bad Rothenfelde (AG Osnabrück, HRB 217023), vertr. d.: Nicole Frankenberg, Hirschberger Straße 27, 49176 Hilter am Teutoburger Wald, (Geschäftsführerinnen), ist am 16.11.2023 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Maike Tallen, Lengericher Landstr. 19, 49080 Osnabrück, Tel.: 0541-800498-46, Fax: 0541-800498-50, E-Mail: info@kanzlei-tallen.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an sie geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Die Insolvenzverwalterin ist mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 27.12.2023,

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren ist schriftlich (§ 5 Abs. 2 InsO). Auf den Berichtstermin wird verzichtet.

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der:

08.02.2024

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des schuldnerischen Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer schuldnerischen Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem oben genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die Entscheidung beschwert wird. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Osnabrück, 49074 Osnabrück, Kollegienwall 29/31 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 16.11.2023
Hinweise zum Datenschutz:

https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" "Datenschutz")

Wenn Sie über keinen Internetzugang verfügen, stellen wir Ihnen die Hinweise auch in Papierform zur Verfügung.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 217023 HRB 217023: Teuto Express Medien GmbH, Bad Rothenfelde, Münstersche Straße 81, 49214 Bad Rothenfelde. Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der Teuto Express Verlagsgesellschaft mit beschränkte…
HRB 217023: Teuto Express Medien GmbH, Bad Rothenfelde, Münstersche Straße 81, 49214 Bad Rothenfelde. Die Haftung der Gesellschaft für die in dem Betrieb der Teuto Express Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bad Rothenfelde (Amtsgericht Osnabrück HRB 110601) entstandenen Verbindlichkeiten und der Übergang der in dem Betrieb der Teuto Express Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung begründeten Forderungen ist ausgeschlossen.
Veränderungen
HRB 217023 HRB 217023: Teuto Express Medien GmbH, Bad Rothenfelde, Münstersche Straße 81, 49214 Bad Rothenfelde. Geschäftsführer: Frankenberg, Dennis Johannes, Hilter a.T.W., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; m…
HRB 217023: Teuto Express Medien GmbH, Bad Rothenfelde, Münstersche Straße 81, 49214 Bad Rothenfelde. Geschäftsführer: Frankenberg, Dennis Johannes, Hilter a.T.W., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 217023 HRB 217023: Teuto Express Medien GmbH, Bad Rothenfelde, Münstersche Straße 81, 49214 Bad Rothenfelde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2021. Geschäftsanschrift: Münstersc…
HRB 217023: Teuto Express Medien GmbH, Bad Rothenfelde, Münstersche Straße 81, 49214 Bad Rothenfelde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2021. Geschäftsanschrift: Münstersche Straße 81, 49214 Bad Rothenfelde. Gegenstand: Konzeption und der Vertrieb von Verlagsprodukten, alle damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere die Konzeption, Herausgabe und der Vertrieb eines Anzeigenblattes mit dem Titel "Teuto Express". Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frankenberg, Nicole, Hilter a.T.W., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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