HRB 13677

TESCHO Automations GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Auf dem Molzberg 2, 57548 Kirchen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Kirchen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
14.11.2024
Datenstand
2025-10-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Michelle-Marie Kostka

Hövels

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

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Stand 2025-10-21

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. tescho Softwareentwicklungs GmbH Erpel
  2. tescho Softwareentwicklungs GmbH Hamm/Sieg

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung von Software für die Heizungsbranche.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 30/24 · TESCHO Automations GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 30/24
Wirksam am
19.02.2026
Registerbezug
Montabaur, HRB 13677
11 IN 30/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TESCHO Automations GmbH, Auf dem Molzberg 2, 57548 Kirchen (AG Montabaur, HRB 13677), vertr. d.: Michelle-Marie Kostka, Oststraße 5, 57537 Hövels, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 17.02.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten voraussichtlich nicht ausreicht. Die bisher festgestellte Unterdeckung der Masseverbindlichkeiten beträgt etwa 4.500,00 EUR.

Amtsgericht Betzdorf, 19.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 30/24 · TESCHO Automations GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 30/24
Wirksam am
07.11.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 13677
11 IN 30/24: Über das Vermögen der TESCHO Automations GmbH, Auf dem Molzberg 2, 57548 Kirchen (AG Montabaur, HRB 13677), vertr. d.: Michelle-Marie Kostka, Oststraße 5, 57537 Hövels, (Geschäftsführerin), ist am 04.11.2024 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
ist: Rechtsanwalt Peter Staroselski, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Tel.: 0228/81000-0, Fax: 0228/81000-820.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Betzdorf ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.12.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 04.02.2025, 10:00 Uhr, Saal 109 (1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Betzdorf, 05.11.2024

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 30/24 · TESCHO Automations GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 30/24
Wirksam am
28.10.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 13677
Amtsgericht
Betzdorf
INSOLVENZGERICHT
Beschluss

11 IN 30/24
28.10.2024

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

TESCHO Automations GmbH, Auf dem Molzberg 2, 57548 Kirchen (AG Montabaur, HRB 13677),
vertreten durch:
Michelle-Marie Kostka, Oststraße 5, 57537 Hövels, (Geschäftsführerin),
- Antragstellerin -

wird der sofortigen Beschwerde vom 11.10.2024 gegen den Beschluss vom 02.10.2024 abgeholfen und der Beschluss vom 02.10.2024, mit welchen der Antrag zurückgewiesen worden ist, aufgehoben.

G r ü n d e :

Die Abweisung des Antrags ist erfolgt, da hier am 02.10.2024 nicht bekannt gewesen ist, dass die Schuldnerin die für die Durchführung des Verfahrens angeforderten Kosten bereits bezahlt hatte.
Da eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist, ist der das Verfahren abweisende Beschluss aufzuheben.

Lindner
Richter am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 11 IN 30/24 · TESCHO Automations GmbH · Insolvenzgericht Betzdorf
Insolvenzgericht
Betzdorf
Aktenzeichen
11 IN 30/24
Wirksam am
02.10.2024
Registerbezug
Montabaur, HRB 13677
11 IN 30/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TESCHO Automations GmbH, Auf dem Molzberg 2, 57548 Kirchen (AG Montabaur, HRB 13677), vertr. d.: Michelle-Marie Kostka, Oststraße 5, 57537 Hövels, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 02.10.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Betzdorf eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Betzdorf an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Betzdorf, 02.10.2024

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13677 HRB 13677:TESCHO Automations GmbH, Kirchen, Auf dem Molzberg 2, 57548 Kirchen.Nicht mehr Geschäftsführer: Kostka, Mike Werner, Hövels, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kostka, Michelle-Marie, Hövel…
HRB 13677:TESCHO Automations GmbH, Kirchen, Auf dem Molzberg 2, 57548 Kirchen.Nicht mehr Geschäftsführer: Kostka, Mike Werner, Hövels, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kostka, Michelle-Marie, Hövels, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 13677 tescho Softwareentwicklungs GmbH, Hamm/Sieg, Auf'm Rottland 3, 57577 Hamm/Sieg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr d…
tescho Softwareentwicklungs GmbH, Hamm/Sieg, Auf'm Rottland 3, 57577 Hamm/Sieg. Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung nach Kirchen beschlossen. Neue Firma: TESCHO Automations GmbH. Neuer Sitz: Kirchen. Geschäftsanschrift: Auf dem Molzberg 2, 57548 Kirchen.
Veränderungen
HRB 13677 tescho Softwareentwicklungs GmbH, Erpel (Auf¿m Rottland 3, 57577 Hamm/Sieg). Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die …
tescho Softwareentwicklungs GmbH, Erpel (Auf¿m Rottland 3, 57577 Hamm/Sieg). Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hamm/Sieg beschlossen. Hamm/Sieg. Geschäftsführer: Kostka, Mike Werner, Hövels, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Scholl, Ulrich, Softwareentwickler, Erpel, *XX.XX.XXXX; Tenbrink, Ralf, San Miguel de Salinas, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.